20. März 2007 · Quelle: Flüchtlingsrat Brandenburg

Flüchtlingsrat verleiht DENKZETTEL für strukturellen und systeminternen Rassismus

21. März 1960: 69 Men­schen ster­ben bei ein­er friedlichen Demon­stra­tion in Sharpville, Südafri­ka, durch die Maschi­nengewehrsal­ven der weißen Gewaltherrschaft. 1969 erk­lären die vere­in­ten Natio­nen diesen Tag zum „Inter­na­tionalen Tag zur Über­win­dung von Rassismus“.

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg vergibt seit 1997 zu diesem Tage den DENKZETTEL für sys­tem­inter­nen und struk­turellen Ras­sis­mus in Bran­den­burg­er Behör­den und Ämtern.

Der diesjährige DENKZETTEL für struk­turellen und sys­tem­inter­nen Ras­sis­mus geht an:
Her­rn Dok­tor Uwe PETERS, Amt­sarzt und Amt­sleit­er des Gesundheits‑, Vet­er­inär- und Lebens­mit­telüberwachungsamtes der Stadt Bran­den­burg an der Havel.
Im Umgang mit schw­erkranken Flüchtlin­gen bewies er eine beson­dere Art der Sen­si­bil­ität: Reisen in das Heimat­land sind natür­lich auch bei stark Trau­ma­tisierten und Suizidge­fährde­ten möglich und Reise­war­nun­gen des Auswär­ti­gen Amtes gel­ten sowieso nur für Deutsche!

Ein „DENKANSTOß“ geht außer­dem an einige bran­den­bur­gis­che Aus­län­der­be­hör­den für die sehr zöger­liche Umset­zung der Bleiberecht­sregelung nach der Innen­min­is­terkon­ferenz im Novem­ber 2006:
Einige Aus­län­der­be­hör­den ver­weigern rechtswidrig die Annahme von Anträ­gen, wenn noch nicht alle Voraus­set­zun­gen erfüllt sind, viele haben die poten­tiell Begün­stigten nicht geson­dert informiert, damit ver­stre­icht wertvolle Zeit für die Flüchtlinge! Die größten Hin­dernisse sind der eigene Leben­sun­ter­halt und die Pass­losigkeit der Betrof­fe­nen. Auch vor Jahren aus Angst angegebene falsche Iden­titäten kön­nen und wer­den bei eini­gen Aus­län­der­be­hör­den zum Auss­chluss führen. Aus­län­der­be­hör­den agieren sehr unter­schiedlich die Erteilung ein­er Aufen­thalt­ser­laub­nis kann zum Willkürakt wer­den, damit sind poten­tiell Begün­stigte immer wieder struk­turellem Ras­sis­mus aus­ge­set­zt! Ist es also ein Glücksspiel, im „richti­gen“ Land­kreis zu wohnen? Das dürfte und sollte nicht sein! Der DENKANSTOSS richtet sich an alle Mitar­bei­t­erIn­nen in den Aus­län­der­be­hör­den: Nutzen Sie Ermessensspiel­räume und geben Sie den Flüchtlin­gen alle mögliche Unter­stützung, um die Voraus­set­zun­gen für die Bleiberecht­sregelung erfüllen zu können!

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