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Fortsetzung der Beweisaufnahme

Fort­set­zung der Beweisauf­nahme im Strafver­fahren gegen kur­dis­chen Flüchtling wegen Kör­per­ver­let­zung nach Abwehr eines ras­sis­tis­chen Angriffs 2006 am Don­ner­stag, den 24.10.2008, vor dem Amts­gericht Potsdam

Am Don­ner­stag um 9:00 Uhr wird die Hauptver­hand­lung gegen den Musa E. fort­ge­set­zt. Es sollen acht weit­ere Zeug­in­nen und Zeu­gen zu dem Vor­fall ver­nom­men werden.

In der let­zten Hauptver­hand­lung vor der Jugen­drich­terin hat der Man­dant den ras­sis­tis­chen Angriff gegen ihn und seine Fam­i­lie in der Woh­nung in der Gaußs­traße sehr detail­liert geschildert. Nach­dem die tele­fonisch alarmierte Polizei ihnen nicht zur Hil­fe kam und die jugendlichen Angreifer nach aus­län­der­feindlichen Beschimp­fun­gen gegen die Woh­nungstür trat­en und schlu­gen, gelang es ihm, sie mit einem Tis­chbein in die Flucht zu schla­gen (vgl. meine let­zte Pressemitteilung).

Die als Zeu­gen ver­nomme­nen Jugendlichen haben demge­genüber ver­sucht, die ganze Sache als Ver­wech­selung abzu­tun – allerd­ings mit unter­schiedlichen Ver­sio­nen. Obwohl zwei Zeu­gen bestätigten, daß ein ver­let­zter Jugendlich­er vorher laut gebrüllt hat­te: „Scheißaus­län­der, komm’ runter!“, kon­nte der Sitzungsvertreter der Staat­san­waltschaft darin keinen Aus­druck ein­er aus­län­der­feindlichen Gesin­nung erkennen.

Schon jet­zt hat die Beweisauf­nahme erbracht, daß die Annahme, Musa E. habe eine Jugendliche tele­fonisch belästigt, schon am Tage des Vor­falls mit der später hinzu gezo­ge­nen Polizei ein­deutig wider­legt wurde – trotz­dem wurde das deswe­gen gegen den Man­dan­ten ein­geleit­ete Ver­fahren monate­lang weit­erge­führt und nur im Hin­blick auf das jet­zt ver­han­delte Ver­fahren wegen der Kör­per­ver­let­zung vor­läu­fig eingestellt. Das Strafver­fahren gegen den Jugendlichen ist demge­genüber ohne irgen­deine Sank­tion von der Staat­san­waltschaft eingestellt worden.

Insofern kann der Vor­fall und seine Behand­lung durch Polizei und Jus­tiz also als Muster­beispiel dafür gel­ten, wie hierzu­lande mit ras­sis­tis­chen Angrif­f­en gegen Aus­län­derin­nen und Aus­län­der umge­gan­gen wird – auch wenn am Ende voraus­sichtlich ein Freis­pruch für meinen Man­dan­ten steht.

www.Menschenrechtsanwalt.de

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