Fortsetzung der Beweisaufnahme im Strafverfahren gegen kurdischen Flüchtling wegen Körperverletzung nach Abwehr eines rassistischen Angriffs 2006 am Donnerstag, den 24.10.2008, vor dem Amtsgericht Potsdam
Am Donnerstag um 9:00 Uhr wird die Hauptverhandlung gegen den Musa E. fortgesetzt. Es sollen acht weitere Zeuginnen und Zeugen zu dem Vorfall vernommen werden.
In der letzten Hauptverhandlung vor der Jugendrichterin hat der Mandant den rassistischen Angriff gegen ihn und seine Familie in der Wohnung in der Gaußstraße sehr detailliert geschildert. Nachdem die telefonisch alarmierte Polizei ihnen nicht zur Hilfe kam und die jugendlichen Angreifer nach ausländerfeindlichen Beschimpfungen gegen die Wohnungstür traten und schlugen, gelang es ihm, sie mit einem Tischbein in die Flucht zu schlagen (vgl. meine letzte Pressemitteilung).
Die als Zeugen vernommenen Jugendlichen haben demgegenüber versucht, die ganze Sache als Verwechselung abzutun – allerdings mit unterschiedlichen Versionen. Obwohl zwei Zeugen bestätigten, daß ein verletzter Jugendlicher vorher laut gebrüllt hatte: „Scheißausländer, komm’ runter!“, konnte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft darin keinen Ausdruck einer ausländerfeindlichen Gesinnung erkennen.
Schon jetzt hat die Beweisaufnahme erbracht, daß die Annahme, Musa E. habe eine Jugendliche telefonisch belästigt, schon am Tage des Vorfalls mit der später hinzu gezogenen Polizei eindeutig widerlegt wurde – trotzdem wurde das deswegen gegen den Mandanten eingeleitete Verfahren monatelang weitergeführt und nur im Hinblick auf das jetzt verhandelte Verfahren wegen der Körperverletzung vorläufig eingestellt. Das Strafverfahren gegen den Jugendlichen ist demgegenüber ohne irgendeine Sanktion von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.
Insofern kann der Vorfall und seine Behandlung durch Polizei und Justiz also als Musterbeispiel dafür gelten, wie hierzulande mit rassistischen Angriffen gegen Ausländerinnen und Ausländer umgegangen wird – auch wenn am Ende voraussichtlich ein Freispruch für meinen Mandanten steht.