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»Fragezeichen«-Prozess: Einstellung nach fünfeinhalb Jahren?

Auf­grund der lan­gen Ver­fahrens­dauer dro­ht, dass sich die Angeklagten Maik L., Udo L. und Sebas­t­ian K. für ihre Beteili­gung an dem bru­tal­en Über­fall nicht ver­ant­worten müssen.

Am 14. Mai 2005 sollte in dem Jugend­klub eine Infor­ma­tionsver­anstal­tung zum The­ma Recht­sex­trem­is­mus mit anschließen­dem Konz­ert stat­tfind­en. Noch vor Ver­anstal­tungs­be­ginn drangen Rechte in den Klub ein. Die Angreifer schlu­gen und trat­en auf die Anwe­senden ein, ver­let­zten sie zum Teil schw­er und zer­störten Mobil­iar, eine Musikan­lage und Instrumente.

Zeu­ge­naus­sagen bele­gen, dass es sich bei dem Über­fall am 14. Mai 2005 um eine organ­isierte und ziel­gerichtete Tat han­delte. Auf einem Video ist zu sehen, wie sich 20–30 Per­so­n­en auf einem Park­platz sam­meln und im Lauf­schritt dem Jugend­klub näh­ern. Ein Zeuge berichtet von ein­er SMS, mit der er aufge­fordert wurde, ver­mummt zu einem Tre­ff­punkt zu kom­men, um Cot­tbus-Sach­sendorf »von der roten Pest zu befreien«.

Lange Ver­fahrens­dauer

Im Jan­u­ar 2007, einein­halb Jahre nach der Tat, erhob die Staat­san­waltschaft Anklage gegen zwölf Per­so­n­en. Ein Jahr später begann ein erster Prozess gegen zwei Angreifer vor dem Landgericht Cot­tbus. In einem abge­tren­nten Ver­fahren wur­den Heiko L. und Felix Otto W. 2008 in erster Instanz zu Haft­strafen verurteilt. Im Jan­u­ar 2009 schließlich wurde das Ver­fahren gegen Maik L., Udo L. und Sebas­t­ian K. eröffnet. Weil die Vor­sitzende Rich­terin erkrank­te, platzte der Prozess kurz vor der Urteilsverkündung.

Am 27. Sep­tem­ber 2010 begann der zweite Anlauf in diesem Prozess. Dabei über­raschte der Vor­sitzende Richter Eicke mit dem Vorschlag, die Ver­fahren gegen Maik L., Udo L. und Sebas­t­ian K. einzustellen. Die Staat­san­waltschaft kündigte an, ein­er Ein­stel­lung nur dann zuzus­tim­men, wenn sich die Angeklagten mit einem umfänglichen Geständ­nis ein­lassen würden.

Für die Geschädigten wäre eine Ein­stel­lung nicht nachvol­lziehbar. Wie der Über­fall selb­st ist die Dauer des Ver­fahrens für die jun­gen Män­ner, die zum Teil nicht mehr in Cot­tbus leben, sehr belas­tend. Das bru­tale und geplante Vorge­hen der Täter erschüt­terte nach dem Über­fall nicht nur die Geschädigten, son­dern viele Men­schen in Cot­tbus. Nun dro­ht das Ver­fahren im Sand zu ver­laufen. Dies wäre das falsche Sig­nal – an die Geschädigte, an die Täter, aber auch an alter­na­tive Jugendliche und Migran­tInnen, die noch heute rechte Angriffe fürchten.

Vor diesem Hin­ter­grund rufen Betrof­fene dazu auf, die Ver­hand­lung am 13. Okto­ber zu besuchen. Damit soll ein Sig­nal geset­zt wer­den, dass der Über­fall auf den Jugend­klub auch nach fün­fein­halb Jahren nicht vergessen ist.

Prozesster­min 13. Okto­ber 2010, 14:00 Uhr, Landgericht Cot­tbus

Infor­ma­tio­nen Gesa Köb­ber­ling
Tele­fon 0151 59100085

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