OVG: Keine Truppenübungsplatz-Schilder
Am 27.12.2001 wurde vom brandenburgischen Oberverwaltungsgericht der Bundeswehr — unter Androhung von Zwangsgeld — das Aufstellen von Schildern mit dem Schriftzug TRUPPENÜBUNGSPLATZ untersagt. Damit müssen die derzeit aufgestellten Schilder ausgetauscht werden. Oberstleutnant Engel ist damit defacto Kommandant ohne Truppenübungsplatz.
OVG lehnt Schießplat-Schilder ab
“Freie Heide” feiert Teil-Erfolg
OSTPRIGNITZ RUPPIN “Kein Sieg, aber ein Erfolg”, ist in den Augen von Benedikt Schirge, Sprecher der Bürgerinitiative “Freie Heide”, das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Brandenburg (OVG). Das Gericht hatte am Donnerstag entschieden, dass die Bundeswehr am ehemaligen Bombodrom in der Ruppiner Heide keine Schilder “Truppenübungsplatz” aufstellen darf. Das OVG folgte damit den Gemeinden Schweinrich und Rossow, die für die Anliegerorte des Bombodroms Musterklagen führen.
“Die Bundeswehr kann nun nicht mehr so tun, als gäbe es dort einen Übungsplatz”, begrüßte Benedikt Schirge das Urteil. “Es geht hier ums Vokabular”, erläuterte er die Position der Bürgerinitiative “Freie Heide”. Der Anwalt der Bürgerinitiative Rainer Geulen geht davon aus, dass die Bundeswehr sämtliche Hinweisschilder “Truppenübungsplatz” binnen einer Frist von drei Wochen entfernen muss.
Mit Unverständnis reagierte gestern der Standortkommandant des Truppenübungsplatzes Oberstleutnant Wolfgang Engel auf den Gerichtsbeschluss. “Mir ist der Sinn der Sache nicht ganz klar. Hier drängt sich eher der Eindruck auf, als ginge es wieder einmal um Formalien, um der Bundeswehr zusätzliche Kosten aufzudrängen”, kommentierte Engel auf Anfrage der MAZ. Auf dem Übungsplatz findet laut Engel bereits seit 15. Dezember 2000 “gar nichts Militärisches mehr statt”. So würde es auch bis zum Ende des Anhörungsverfahrens bleiben.
Die Bürgerinitiative führt Neujahr ihre 74. Protestwanderung durch. Treffpunkt ist um 14 Uhr an der Kirche Schweinrich. Von dort geht es zur Mahnsäule.
Gericht entscheidet: Schilder müssen weg / Freie Heide wandert am Neujahrstag
Derzeit kein “Truppenübungsplatz”
OSTPRIGNITZ RUPPIN Auch im neuen Jahr geht der Protest der Bürger- initiative Freie Heide weiter. Sie lädt am Dienstag, 1. Januar, zur inzwischen 74. Protestwanderung ein.
Sie beginnt um 14 Uhr mit einer geistlichen Besinnung in der Schweinricher Kirche. Dann wird zur Schießplatzgrenze gewandert. Dort sollen auch von Christian Carstens gesponserte Rheinsberger Tassen mit heißen Getränken verkauft werden. Es werden auch neue Informationen zum “Gruppenantrag im Bundestag” angekündigt.
Dabei sieht die Bürgerinitiative in einem jetzt veröffentlichten Gerichtsbeschluss einen weiteren Erfolg im Kampf gegen die Nutzung des Schießplatzes in der Wittstock-Ruppiner Heide. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Brandenburg droht dem Verteidigungsministerium in dem Beschluss ein Zwangsgeld an, falls das frühere Militärgelände auf dem Gebiet dieser beiden Gemeinden weiterhin als Übungsplatz genutzt wird.
Hintergrund sind zwei Urteile des OVG Brandenburg vom 24. März, in denen dem Verteidigungsministerium die Nutzung von Schweinricher und Rossower Gemeindegelände als Truppenübungsplatz untersagt worden war. Diese Urteile waren rechtskräftig geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 14. Dezember 2000 die Revisionen des Verteidigungsministeriums zurückgewiesen hatte.
Das Oberverwaltungsgericht teilte die Ansicht der beiden Gemeinden, dass das Verteidigungsministerium auch künftig gegen seine Unterlassungspflichten verstoßen werde, weil der gesamte Bereich des früheren Bombodroms als Truppenübungsplatz ausgeschildert sei. Dies sei mit den Urteilen vom 24. März nicht vereinbar, so das OVG.
Das Gericht machte aber auch deutlich, dass die Gemeinden Rossow und Schweinrich keinen Anspruch auf Herausgabe von Flächen oder deren Räumung haben.
Der Kommandant des Wittstocker Truppenübungsplatzes, Wolfgang Engel, kannte den Gerichtsbeschluss noch nicht. “Unverständlich”, so sein Kommentar gestern. Die Bundeswehr sei Eigentümer des Platzes und könne ihn laut letztem Spruch des Bundesverwaltungsgerichts nutzen — wenn auch erst nach einer angemessenen Anhörung. Derzeit werde der Platz von der Bundeswehr aber nicht genutzt.