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Freie Heide: Schießplatz-Schilder müssen weg

OVG: Keine Truppenübungsplatz-Schilder

Am 27.12.2001 wurde vom bran­den­bur­gis­chen Oberver­wal­tungs­gericht der Bun­deswehr — unter Andro­hung von Zwangs­geld — das Auf­stellen von Schildern mit dem Schriftzug TRUPPENÜBUNGSPLATZ unter­sagt. Damit müssen die derzeit aufgestell­ten Schilder aus­ge­tauscht wer­den. Ober­stleut­nant Engel ist damit defac­to Kom­man­dant ohne Truppenübungsplatz. 

OVG lehnt Schieß­plat-Schilder ab

“Freie Hei­de” feiert Teil-Erfolg

OSTPRIGNITZ RUPPIN “Kein Sieg, aber ein Erfolg”, ist in den Augen von Benedikt Schirge, Sprech­er der Bürg­erini­tia­tive “Freie Hei­de”, das Urteil des Oberver­wal­tungs­gericht­es Bran­den­burg (OVG). Das Gericht hat­te am Don­ner­stag entsch­ieden, dass die Bun­deswehr am ehe­ma­li­gen Bom­bo­drom in der Rup­pin­er Hei­de keine Schilder “Trup­penübungsplatz” auf­stellen darf. Das OVG fol­gte damit den Gemein­den Schwein­rich und Rossow, die für die Anliegerorte des Bom­bo­droms Musterk­la­gen führen. 

“Die Bun­deswehr kann nun nicht mehr so tun, als gäbe es dort einen Übungsplatz”, begrüßte Benedikt Schirge das Urteil. “Es geht hier ums Vok­ab­u­lar”, erläuterte er die Posi­tion der Bürg­erini­tia­tive “Freie Hei­de”. Der Anwalt der Bürg­erini­tia­tive Rain­er Geulen geht davon aus, dass die Bun­deswehr sämtliche Hin­weiss­childer “Trup­penübungsplatz” bin­nen ein­er Frist von drei Wochen ent­fer­nen muss. 

Mit Unver­ständ­nis reagierte gestern der Stan­dortkom­man­dant des Trup­penübungsplatzes Ober­stleut­nant Wolf­gang Engel auf den Gerichts­beschluss. “Mir ist der Sinn der Sache nicht ganz klar. Hier drängt sich eher der Ein­druck auf, als gin­ge es wieder ein­mal um For­malien, um der Bun­deswehr zusät­zliche Kosten aufzu­drän­gen”, kom­men­tierte Engel auf Anfrage der MAZ. Auf dem Übungsplatz find­et laut Engel bere­its seit 15. Dezem­ber 2000 “gar nichts Mil­itärisches mehr statt”. So würde es auch bis zum Ende des Anhörungsver­fahrens bleiben. 

Die Bürg­erini­tia­tive führt Neu­jahr ihre 74. Protest­wan­derung durch. Tre­ff­punkt ist um 14 Uhr an der Kirche Schwein­rich. Von dort geht es zur Mahnsäule. 

Gericht entschei­det: Schilder müssen weg / Freie Hei­de wan­dert am Neujahrstag

Derzeit kein “Trup­penübungsplatz”


OSTPRIGNITZ RUPPIN Auch im neuen Jahr geht der Protest der Bürg­er- ini­tia­tive Freie Hei­de weit­er. Sie lädt am Dien­stag, 1. Jan­u­ar, zur inzwis­chen 74. Protest­wan­derung ein.
Sie begin­nt um 14 Uhr mit ein­er geistlichen Besin­nung in der Schwein­rich­er Kirche. Dann wird zur Schieß­platz­gren­ze gewan­dert. Dort sollen auch von Chris­t­ian Carstens gespon­serte Rheins­berg­er Tassen mit heißen Getränken verkauft wer­den. Es wer­den auch neue Infor­ma­tio­nen zum “Grup­penantrag im Bun­destag” angekündigt. 

Dabei sieht die Bürg­erini­tia­tive in einem jet­zt veröf­fentlicht­en Gerichts­beschluss einen weit­eren Erfolg im Kampf gegen die Nutzung des Schieß­platzes in der Witt­stock-Rup­pin­er Hei­de. Das Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) Bran­den­burg dro­ht dem Vertei­di­gungsmin­is­teri­um in dem Beschluss ein Zwangs­geld an, falls das frühere Mil­itärgelände auf dem Gebi­et dieser bei­den Gemein­den weit­er­hin als Übungsplatz genutzt wird. 

Hin­ter­grund sind zwei Urteile des OVG Bran­den­burg vom 24. März, in denen dem Vertei­di­gungsmin­is­teri­um die Nutzung von Schwein­rich­er und Rossow­er Gemein­degelände als Trup­penübungsplatz unter­sagt wor­den war. Diese Urteile waren recht­skräftig gewor­den, nach­dem das Bun­desver­wal­tungs­gericht am 14. Dezem­ber 2000 die Revi­sio­nen des Vertei­di­gungsmin­is­teri­ums zurück­gewiesen hatte. 

Das Oberver­wal­tungs­gericht teilte die Ansicht der bei­den Gemein­den, dass das Vertei­di­gungsmin­is­teri­um auch kün­ftig gegen seine Unter­las­sungspflicht­en ver­stoßen werde, weil der gesamte Bere­ich des früheren Bom­bo­droms als Trup­penübungsplatz aus­geschildert sei. Dies sei mit den Urteilen vom 24. März nicht vere­in­bar, so das OVG

Das Gericht machte aber auch deut­lich, dass die Gemein­den Rossow und Schwein­rich keinen Anspruch auf Her­aus­gabe von Flächen oder deren Räu­mung haben. 

Der Kom­man­dant des Witt­stock­er Trup­penübungsplatzes, Wolf­gang Engel, kan­nte den Gerichts­beschluss noch nicht. “Unver­ständlich”, so sein Kom­men­tar gestern. Die Bun­deswehr sei Eigen­tümer des Platzes und könne ihn laut let­ztem Spruch des Bun­desver­wal­tungs­gerichts nutzen — wenn auch erst nach ein­er angemesse­nen Anhörung. Derzeit werde der Platz von der Bun­deswehr aber nicht genutzt. 

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