Der Anstoß für das Engagement des Menschen liegt in seinem Gewissen, dass er durch die Interaktion mit seiner spezifischen, materiellen und sozialen Umwelt erwirbt und ein Ausdruck seines moralischen und ethischen Handelns wird.
Das Gewissen der antifaschistischen Bewegung beruht auf die Kenntnisse der Gräueltaten der historischen NationalsozialistInnen sowie die der Gefahr der Wiederholung durch Neubelebung und Entfaltung rassistischer, antisemitischer und völkischer Ideologien in der heutigen Zeit unter Zuhilfenahme jener Rechte, welche der Gesetzgeber eigentlich zum Schutz vor ihnen ersonnen hatte.
Das aktive Engagement gegen (Neo)nazis, die ihre Möglichkeiten bei der Verkündung ihrer verbrecherischen Ideologie unter Berufung auf demokratische Spielregeln nutzen, wird deshalb von den vorgeblich unparteiischen Rechtsstaatsinstanzen als Angriff auf die von der Verfassung gewährten Grundrechte gewertet. AntifaschistInnen werden deshalb innerhalb dieser Staatsräson mit (Neo)nazis auf eine Stufe herabgewürdigt und im Sinne des Totalitarismuskonstrukts den „Rechtsextremisten“ als „Linksextremisten“ gegenüber gestellt und gleichermaßen, in einigen Fällen sogar härter, von den Repressionsorganen bekämpft.
Dabei verstrickt sich die Moralvorstellung der derzeit herrschenden Gesellschaftsschicht nicht selten in Widersprüche und zeigt sich recht offen als Doppelmoral, in der Menschen, die ihrem Gewissen folgten und folgen, einerseits als Märtyrer verehrt und andererseits in Kerkern inhaftiert werden.
Andrea und Christian aus Berlin wurden so exemplarisch verurteilt, weil sich bei Ihnen die Frage zwischen zwei konträren moralischen Gesetzmäßigkeiten, die Ächtung jeglicher Diskriminierung von Menschen durch Rassisten und Antisemiten einerseits und die Freiheit der Meinung andererseits, aufdrängte und sich schließlich zu einem Gewissenskonflikt entwickelte, den Beide durch die Wahl des für sie höherwertigen Gutes beantworteten.
Ihre „Schuld“ liegt in der Beteiligung an offensiven Gegenaktionen zu Propagandaaufmärschen der (Neo)nationalsozialisten im Bundesgebiet, in denen sie sich aus der Ohnmacht der „Masse“ heraus, hin zu handelnden Individuen entwickelten.
Stauffenberg und seine Mitverschwörer, die heute als Ikonen des Widerstandes gegen die NS Diktatur gelten, wird im Gegensatz dazu die Entscheidung des Gewissens zuerkannt, als sie Hitler und andere Nationalsozialisten in die Luft sprengen wollten, ohne das jemand im Traum daran denken würde, diese „Bombenleger“ als terroristische Vereinigung zu verurteilen oder wenn sie noch leben würden, in den Hochsicherheitstrakten lebendig zu begraben.
Und da dies nicht Geschehen würde, kann die konsequente Verurteilung von AntifaschistInnen, deren Aktionen weitgehend harmloser waren, weder als politisch neutral, noch als notwendige Kriminalitätsbekämpfung zum Schutz der Bürger gewertet werden.
Im Gegenteil, die Emanzipierung der Bürger zu selbstbestimmten Individuen wird von den staatlichen Institutionen offenbar als Affront gegen die von ihr ausgehende bewusst gewollte Bevormundung gewertet. Statt die Ursachen des (Neo)nazismus – Rassismus, Antisemitismus und völkischer Nationalismus — zu bekämpfen wird die Staatsräson gegen Antifas ausgelebt und parallel dazu ein Polizei – und Überwachungsapparat aufgebaut, der permanent bestrebt ist die Grundrechte der Individuen weiter auszuhöhlen und Unfreiheit zu kultivieren.
Das Schicksal der Gefangenen im Mikrokosmos JVA mahnt uns deshalb vor unserem eigenen Schicksal im Makrokosmos BRD.
Wir wollen deshalb den Tag des politischen Gefangenen nutzen um unsere Solidarität mit den Inhaftierten zu bekunden und uns gegen den Ausbau der Polizei – und Repressionsorgane zu bekennen.
Freiheit für die beiden Antifas!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Freiheit statt Polizeistaat!