jm Potsdam — Die Ankündigung von Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU), künftig jeden Fall von Kirchenasyl auf strafrechtliche Relevanz überprüfen zu lassen, sorgt für Diskussionen. Gunter Fritsch, Chef der SPD-Fraktion im Landtag, sieht die Aktion ins Leere laufen. Als Aufsichtsbehörde habe das Innenministerium das Recht zu prüfen. «Spannend» werde es aber erst, wenn das Ergebnis feststehe. Das Ziel, zu weniger Asylfällen zu kommen, werde damit aber nicht erreicht. Diese Praxis werde vielmehr den Effekt verstärkter Solidarisierung mit den Betroffenen haben, ist sich Fritsch sicher.
Die PDS hat den Schönbohm-Vorstoß gestern zurückgewiesen. PDS-Landeschef Ralf Christoffers sieht im Kirchenasyl eine humane Funktion, die sich nicht gegen Rechtsvorschriften richte.
Hanns Thomä-Venske, Ausländerbeauftragter der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, erwartet in der Auseinandersetzung um das Kirchenasyl keine strafrechtlichen Konsequenzen für die Gemeinden. Der christliche Glaube verpflichte zur Gewährung humanitärer Hilfe.
In den vergangenen zwei Jahren hatte es in Brandenburg sieben Fälle von Kirchenasyl gegeben. Für Diskussionen sorgte unter anderem der Fall der vietnamesischen Familie Nguyen aus Spremberg (Spree-Neiße). Sie lebte drei Wochen im Kirchenasyl, bis Landrat Dieter Friese der Frau und ihren drei Kindern eine Duldung erteilte.