Gestern wurde der bekannte Neonazi Sandy L. vor dem Landgericht Neuruppin wegen mehrerer rechter Gewalttaten zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt. Der Mitangeklagte Raiko K. erhielt eine Freiheitstrafe von 9 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusammen hatten sie im September 2015 eine damals 16-jährige Schülerin und ihren 18-jährigen Begleiter im Einkaufszentrum REIZ mit einem Fausthieb zu Boden geschlagen und anschließend durch Fußtritte erheblich verletzt.
Am selben Abend machten die beiden Rechten gemeinsam mit anderen an einer Tankstelle Jagd auf weitere linke Jugendliche. Eine 15-jährige Schülerin wurde von Sandy L. abgefangen, gegen die Wand der Tankstelle geschubst und mehrfach getreten und geschlagen. Zuvor hatten die alkoholisierten Neonazis bereits am alternativen Jugendprojekt
„MittenDrin“ randaliert. Ursprünglich hatten die Rechten geplant, zu einer Demonstration nach Hamburg zu reisen, ihren Plan aber auf Grund eines Verbots der Veranstaltung geändert. Ein weiterer Mittäter wurde bereits gesondert verurteilt.
Besonders bedrückend war es im Gerichtssaal festzustellen, wie die brutalen Angriffe von wenigen Minuten Dauer bei den Betroffenen noch Jahre später nachwirkten und sie nachhaltig in ihrem Sicherheitsgefühl erschütterten. Die Jugendlichen berichteten davon, wie sie nach dem neonazistischen Gewaltexzess ihr Leben umstellten, und sich lange nicht in ihrem gewohnten Umfeld bewegen konnten. Bis heute vermeiden sie es teilweise, alleine bei Dunkelheit in Neuruppin unterwegs zu sein. Das Ziel der Neonazis, linke Jugendliche durch Drohungen und Gewalt einzuschüchtern, wurde zumindest zeitweilig erreicht.
„Die in den vergangenen Wochen verhandelten Gewalttaten verdeutlichen noch einmal eindrücklich, wie enthemmt und rücksichtslos Neonazis gegen politische Gegner_innen und Geflüchtete vorgehen. Die gegen die Betroffenen ausgeübte Gewalt war nicht zufällig, sondern eine logische Folge der rechten Ideologie der Verurteilten an. Ich bin erleichert, dass Staatsanwaltschaft und Strafkammer dies in Plädoyer bzw. Urteilsbegründung würdigten, indem sie die aus der Tat sprechende menschenverachtende Gesinnung als Hatecrimedelikt nach §46 Absatz 2 StGB als strafverschärfend werteten.“, kommentierte nach Prozessende Anne Brügmann, Beraterin beim Verein Opferperspektive, die zwei der Betroffenen im Prozess begleitet hatte.
Sandy L. und Raiko K. gehören zu den führenden Kadern der militanten Neonaziszene in der Region. Der 36-jährige L. war Sektionsleiter der Kameradschaft „Weiße Wölfe Terrorcrew“, die im vergangenen Jahr durch das Bundesinnenministerium verboten wurde. Sie agitiere „offen und aggressiv gegen Staat und Gesellschaft, Migranten und Andersdenkende“, hieß es in der Verbotsverfügung. Was dies in der Praxis bedeutet, wurde im September 2015 in Neuruppin deutlich.
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