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Führender Neonazi nach Angriffen auf junge Linke zu Haftstrafe verurteilt

Gestern wurde der bekan­nte Neon­azi Sandy L. vor dem Landgericht Neu­rup­pin wegen mehrerer rechter Gewalt­tat­en zu ein­er Haft­strafe von 2 Jahren und 4 Monat­en verurteilt. Der Mitangeklagte Raiko K. erhielt eine Frei­heit­strafe von 9 Monat­en, die zur Bewährung aus­ge­set­zt wurde. Zusam­men hat­ten sie im Sep­tem­ber 2015 eine damals 16-jährige Schü­lerin und ihren 18-jähri­gen Begleit­er im Einkauf­szen­trum REIZ mit einem Fausthieb zu Boden geschla­gen und anschließend durch Fußtritte erhe­blich verletzt.
Am sel­ben Abend macht­en die bei­den Recht­en gemein­sam mit anderen an ein­er Tankstelle Jagd auf weit­ere linke Jugendliche. Eine 15-jährige Schü­lerin wurde von Sandy L. abge­fan­gen, gegen die Wand der Tankstelle geschub­st und mehrfach getreten und geschla­gen. Zuvor hat­ten die alko­holisierten Neon­azis bere­its am alter­na­tiv­en Jugendprojekt
„Mit­ten­Drin“ ran­daliert. Ursprünglich hat­ten die Recht­en geplant, zu ein­er Demon­stra­tion nach Ham­burg zu reisen, ihren Plan aber auf Grund eines Ver­bots der Ver­anstal­tung geän­dert. Ein weit­er­er Mit­täter wurde bere­its geson­dert verurteilt.
Beson­ders bedrück­end war es im Gerichtssaal festzustellen, wie die bru­tal­en Angriffe von weni­gen Minuten Dauer bei den Betrof­fe­nen noch Jahre später nach­wirk­ten und sie nach­haltig in ihrem Sicher­heits­ge­fühl erschüt­terten. Die Jugendlichen berichteten davon, wie sie nach dem neon­azis­tis­chen Gewal­texzess ihr Leben umstell­ten, und sich lange nicht in ihrem gewohn­ten Umfeld bewe­gen kon­nten. Bis heute ver­mei­den sie es teil­weise, alleine bei Dunkel­heit in Neu­rup­pin unter­wegs zu sein. Das Ziel der Neon­azis, linke Jugendliche durch Dro­hun­gen und Gewalt einzuschüchtern, wurde zumin­d­est zeitweilig erreicht.
„Die in den ver­gan­genen Wochen ver­han­del­ten Gewalt­tat­en verdeut­lichen noch ein­mal ein­drück­lich, wie enthemmt und rück­sicht­s­los Neon­azis gegen poli­tis­che Gegner_innen und Geflüchtete vorge­hen. Die gegen die Betrof­fe­nen aus­geübte Gewalt war nicht zufäl­lig, son­dern eine logis­che Folge der recht­en Ide­olo­gie der Verurteil­ten an. Ich bin erle­ichert, dass Staat­san­waltschaft und Strafkam­mer dies in Plä­doy­er bzw. Urteils­be­grün­dung würdigten, indem sie die aus der Tat sprechende men­schen­ver­ach­t­ende Gesin­nung als Hate­crimede­likt nach §46 Absatz 2 StGB als strafver­schär­fend werteten.“, kom­men­tierte nach Prozessende Anne Brüg­mann, Bera­terin beim Vere­in Opfer­per­spek­tive, die zwei der Betrof­fe­nen im Prozess begleit­et hatte.
Sandy L. und Raiko K. gehören zu den führen­den Kadern der mil­i­tan­ten Neon­aziszene in der Region. Der 36-jährige L. war Sek­tion­sleit­er der Kam­er­ad­schaft „Weiße Wölfe Ter­ror­crew“, die im ver­gan­genen Jahr durch das Bun­desin­nen­min­is­teri­um ver­boten wurde. Sie agi­tiere „offen und aggres­siv gegen Staat und Gesellschaft, Migranten und Ander­s­denk­ende“, hieß es in der Ver­botsver­fü­gung. Was dies in der Prax­is bedeutet, wurde im Sep­tem­ber 2015 in Neu­rup­pin deutlich.

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