28. März 2022 · Quelle: Flüchtlingsrat Brandenburg

Für einen Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik

Gemeinsam mit Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen und Olaf Jansen, Leiter der Zentralen Ausländerbehörde, hat der Flüchtlingsrat Brandenburg heute die Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt besucht

Für einen Par­a­dig­men­wech­sel in der Flüchtlingspoli­tik: Keine selek­tive Solidarität

Gemein­sam mit Bun­de­saußen­min­is­terin Annale­na Baer­bock, Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Michael Stüb­gen und Olaf Jansen, Leit­er der Zen­tralen Aus­län­der­be­hörde, hat der Flüchtlingsrat Bran­den­burg heute die Erstauf­nah­meein­rich­tung in Eisen­hüt­ten­stadt besucht. 

Wir begrüßen, dass aus der Ukraine fliehende Men­schen großzügig aufgenom­men und ver­sorgt wer­den. Gle­ichzeit­ig kri­tisieren wir die aktuelle Ungle­ich­be­hand­lung ver­schieden­er Grup­pen von Geflüchteten. Die aktuelle Sit­u­a­tion muss jet­zt Anstoß sein für einen Par­a­dig­men­wech­sel in der Flüchtlingspoli­tik.

Wir fordern:

1) Verbesserung von Auf­nah­mebe­din­gun­gen für alle Geflüchteten

Das deutsche Asyl­sys­tem ste­ht seit langem für Abschreck­ung, Iso­la­tion und Ent­mündi­gung. Die Mehrheit der­jeni­gen, die jet­zt aus der Ukraine fliehen, erhal­ten hier tem­porären Schutz. Damit bleibt ihnen ein lang­wieriges Asylver­fahren samt seinen Gän­gelun­gen erspart. Die aktuelle Sit­u­a­tion zeigt, dass vieles möglich ist, wenn es poli­tisch gewollt ist. Die Auf­nah­mebe­din­gun­gen müssen nun für alle Schutz­suchen­den verbessert werden: 

Wir fordern die Abschaf­fung des sog. Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setzes, die freie Wahl des Wohnorts und dezen­trale Unter­bringung, eine Ende von Beschäf­ti­gungsver­boten und einen umge­hen­den Aus­bau von Beratungsange­boten und psy­chosozialer Ver­sorgung. Land und Land­kreise müssen sich jet­zt ver­mehrt um dezen­trale Unter­bringung bemühen, um gesellschaftliche Teil­habe für alle Geflüchteten von Beginn an zu ermöglichen”, so Mustafa Hussien vom Flüchtlingsrat Brandenburg. 

2) Aufen­thaltssicherung für alle Men­schen, die aus der Ukraine fliehen

Der Aufen­thalt von allen Men­schen, die aus der Ukraine fliehen, muss auch nach dem 23. Mai 2022 gesichert sein, etwa durch Erteilung des vorüberge­hen­den Schutzes nach § 24. Für inter­na­tionale Studierende muss min­destens die Über­gangszeit verlängert wer­den, damit diese aus­re­ichend Zeit haben, sich neu zu ori­en­tieren und ggf. um die Fort­set­zung ihres Studi­ums in Deutsch­land oder in einem anderen Staat der Europäis­chen Union zu bemühen.

Darüber hin­aus sollte das Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­um sich­er­stellen, dass die poli­tisch getrof­fe­nen Entschei­dun­gen von den lokalen Aus­län­der­be­hör­den auch tat­säch­lich umge­set­zt wer­den. Uns erre­ichen Berichte über Diskri­m­inierungen von Per­so­n­en, die zwar nach gel­tenden Regeln einen Anspruch auf „tem­porären Schutz” hät­ten, aber als Drittstaat­sange­hörige den­noch zum Stellen von Asy­lanträ­gen oder sog­ar zur Aus­reise aufge­fordert wer­den.

3) Schutz­suchende aus anderen Län­dern evakuieren

Wir haben Außen­min­is­terin Annale­na Baer­bock aufge­fordert, sich gegenüber der pol­nis­chen Regierung für die Freilas­sung von in geschlosse­nen Ein­rich­tun­gen inhaftierten Geflüchteten einzuset­zen und push­backs an der pol­nisch-belarus­sis­chen Gren­ze scharf zu verurteilen. Die weni­gen Geflüchteten aus dem Gren­zge­bi­et soll­ten in der EU aufgenom­men wer­den. Die Evakuierung von Schutz­suchen­den aus anderen Län­dern wie beispiel­sweise Afghanistan und Libyen muss eben­falls drin­gend ver­stärkt bzw. begonnen wer­den.

Es ist gut, dass ukrainis­chen Geflüchteten mit den neuen EU-Regelun­gen viele der Zumu­tun­gen des deutschen Asyl­sys­tems erspart bleiben. Gle­ichzeit­ig kom­men auch sie hier in einem Auf­nahmesys­tem an, dass seit Jahren Geflüchtete ent­mündigt und kon­trol­liert. Erle­ichterte Auf­nah­mebe­din­gun­gen, auch über die Ukraine hin­aus, wären ein wichtiges Sig­nal gegen die ras­sis­tis­che Ungle­ich­be­hand­lung ver­schieden­er Grup­pen von Geflüchteten”, so Mara Hasen­jür­gen vom Flüchtlingsrat Brandenburg. 

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