31. März 2022 · Quelle: Opferperspektive e.V.

Opferperspektive fordert Aufklärung im Polizeiskandal

Die Staatsanwaltschaft Cottbus muss den aktuellen Polizeiskandal in Dahme-Spreewald gründlich aufklären und hierfür auch das Umfeld des verdächtigen Polizisten ausleuchten.

Opferperspektive fordert Aufklärung im Polizeiskandal im Landkreis Dahme-Spreewald

Wie zunächst BILD und später der RBB berichteten ste­ht ein Polizist, der im Land­kreis Dahme-Spree­wald tätig ist, im Ver­dacht, auf Bildern in ein­er SS-Uni­form posiert und dabei eine Waffe getra­gen zu haben, für die er keine Erlaub­nis habe. Bei der Durch­suchung sein­er Woh­nung sollen Uni­formteile mit ein­deutigem Bezug zur Waf­fen-SS gefun­den wor­den sein, darunter etwa Hak­enkreuz-Sym­bole sowie das Totenkopf-Abze­ichen der Waf­fen-SS. Der Vere­in Opfer­per­spek­tive musste im ver­gan­gen Jahr 2021 im Land­kreis Dahme-Spree­wald 16 kör­per­liche Angriffe reg­istri­eren, die durch rechte Täter:innen und im Land­kreis aktive Neon­azis began­gen wur­den. Dies ist die bis­lang höch­ste Anzahl rechter Angriffe in diesem Land­kreis, die durch die Opfer­per­spek­tive erfasst wurde. Eine Vielzahl dieser Angriffe gal­ten poli­tis­chen Gegner:innen und wur­den durch die Betrof­fe­nen nicht zur Anzeige gebracht.

Auch aus Per­spek­tive der Betrof­fe­nen von neon­azis­tis­ch­er und rechter Gewalt ist es völ­lig inakzept­abel, wenn ein Polizeibeamter in SS-Uni­form posiert und später gegenüber der Presse äußert, dass er sich dabei kein­er Schuld bewusst sei”, so Mar­tin Vese­ly vom Vere­in Opfer­per­spek­tive. „Die Strafver­fol­gungs­be­hör­den müssen nun schnell und zügig reagieren. Soll­ten sich die Anschuldigun­gen bewahrheit­en und rechtlich Rel­e­vanz haben, muss der Beamte umge­hend aus dem Dienst ent­lassen wer­den. Betrof­fene von neon­azis­tis­ch­er Gewalt müssen sich sich­er sein kön­nen, es mit ein­er demokratisch ver­fassten Polizei zu tun zu haben.”, so Mar­tin Vese­ly weit­er. Bei den Ermit­tlun­gen muss auch das Umfeld des Polizis­ten umfassend aus­geleuchtet wer­den, um eine mögliche Einge­bun­den­heit des Beamten in neon­azis­tis­che Net­zw­erke aufzuklären.

In der Ver­gan­gen­heit hat es regelmäßig mehrere Jahre gedauert, bis Fälle von rechter Gewalt im Gerichts­bezirk Cot­tbus ver­han­delt wur­den. Das darf in diesem Fall nicht passieren. Es ist zu hof­fen, dass die im let­zten Jahr ein­gerichtete Zen­tral­stelle Has­skrim­i­nal­ität bei der Gen­er­al­staat­san­waltschaft hier die Ermit­tlun­gen führt.

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