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Gänsemarsch“ statt Aufmarsch

Strenge Aufla­gen für Neon­azi-Demon­stra­tion am Volk­strauertag in Halbe / Verbot
weit­er­hin möglich


(Tagesspiegel, Frank Jansen) Die von Neon­azis geplante Demon­stra­tion zum Sol­daten­fried­hof Halbe wird, wenn
über­haupt, nur unter stren­gen Aufla­gen stat­tfind­en. „Es gibt am Volkstrauertag
keinen Auf­marsch, son­dern höch­stens einen Gänse­marsch“, heißt es bei den
Sicher­heits­be­hör­den. Das Polizeiprä­sid­i­um Frank­furt (Oder) will nach Informationen
des Tagesspiegel wed­er Uni­for­men noch Fah­nen, Trom­meln und Lautsprecherwagen
zulassen. Auch die angemeldete „Feld­küche“ wird es nicht geben. Die
Beamten sollen außer­dem Platz frei­hal­ten für die Ver­anstal­tun­gen der Gedenkstätte
Halbe und des Volks­bun­des Kriegs­gräber­für­sorge am 17. Novem­ber sowie für private
Besuch­er. Ein Bescheid mit den Aufla­gen wird dem Anmelder der rechtsextremen
Demon­stra­tion, dem nord­deutschen Neon­azi Lars J., am kom­menden Woch­enende zugehen. 

Das Polizeiprä­sid­i­um will jedoch auch weit­er­hin prüfen, ob ein Ver­bot möglich ist.
Die rechte Szene hat­te nur 1990 und 1991 in Halbe marschieren kön­nen. Damals kamen
Hun­derte Neon­azis mit Reich­skriegs­flaggen, Fack­eln und Trom­meln zum Wald­fried­hof. In
den fol­gen­den Jahren set­zte die Polizei Ver­bote durch. Dieses Jahr wer­den bis zu
1000 Recht­sex­trem­is­ten erwartet, die unter dem Mot­to „Ruhm und Ehre dem
deutschen Frontsol­dat­en“ vom Hal­ber Bahn­hof zum Fried­hof ziehen wollen. Als
Red­ner sind mehrere Recht­sex­trem­is­ten angekündigt, die den Krieg miter­lebt haben,
darunter der ehe­ma­lige Chef der ver­bote­nen Frei­heitlichen Deutschen Arbeiterpartei,
Fried­helm Busse. 

Auf dem Wald­fried­hof sind etwa 22 000 Men­schen begraben. Die meis­ten kamen im April
1945 bei den Kämpfen zwis­chen eingekessel­ten deutschen Trup­pen und der Roten Armee
ums Leben. In Halbe liegen auch rus­sis­che Zwangsar­beit­er und 57 deutsche Soldaten,
die von der Wehrma­cht­sjus­tiz zum Tode verurteilt wurden. 

Dass die rechte Szene zum ersten Mal seit elf Jahren wieder hof­fen kann, in Halbe
aufzutreten, ist nach Ansicht von Sicher­heit­sex­perten eine Folge der gewandelten
Recht­sprechung. So kon­nten Neon­azis im August 2001 nach jahre­langer Pause am Grab
des Hitler-Stel­lvertreters Rudolf Heß in Wun­siedel (Bay­ern) demon­stri­eren. Zuvor
hat­te der Bay­erische Ver­wal­tungs­gericht­shof ein Ver­bot aufge­hoben. Außer­dem hat
Ostern 2001 der Szene-Anführer Chris­t­ian Worch durch alle Instanzen gegen das Verbot
ein­er Demon­stra­tion in Hagen (West­falen) geklagt – das
Bun­desver­fas­sungs­gericht gab ihm Recht. Worch ist auch dies­mal dabei, er will in
Halbe als Ver­samm­lungsleit­er agieren. Der Neon­azi hat jedoch auch erleben müssen,
dass strenge Aufla­gen rechte Demon­stra­tio­nen enorm behin­dern kön­nen. Im April gab
Worch ent­nervt einen Marsch in Leipzig auf, als die Polizei am Bahn­hof stundenlang
die angereis­ten Recht­sex­trem­is­ten kon­trol­lierte. Ähn­lich­es kön­nte auch in Halbe
passieren, heißt es in Sicherheitskreisen. 

Unter­dessen hat das Amt Schenken­länd­chen, das für den Fried­hof zuständig ist, das
Ver­bot ein­er Ver­anstal­tung auf dem Gelände nicht durch­set­zen kön­nen. Das
Ver­wal­tungs­gericht Cot­tbus wies nach ein­er Beschw­erde des Anmelders Lars J. das
Ver­bot als unzure­ichend begrün­det ab. Die linke Szene will eben­falls nach Halbe
kom­men. Ein Antifa-Mot­to lautet: „Den Nazis in Halbe den Marsch blasen!“ 


Mehr Infos zu Halbe: Infori­ot-Son­der­seite

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