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Geldstrafe gegen Rechtsradikalen

Pren­zlau — Wegen der Ver­wen­dung ver­fas­sungswidriger Kennze­ichen und vorsät­zlich­er Kör­per­ver­let­zung hat das Amts­gericht Pren­zlau (Uck­er­mark)
einen 23jährigen zu 800 Euro Geld­strafe verurteilt. Ron­ny K. hat­te im Juni
2003 einen 15jährigen Hip-Hop­per bei einem Dorffest geschla­gen und zusammen
mit anderen Recht­sradikalen gejagt. Zeu­gen hat­ten nicht einge­grif­f­en. Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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