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Zeitsoldat angeklagt

(MAZ) POTSDAM Die Pots­damer Staat­san­waltschaft hat gegen einen Zeit­sol­dat­en der Bundeswehr
Anklage wegen ver­sucht­en Mordes erhoben. Der 26 Jahre alte Oberfeldwebel
solle am 18. Juli in Brandenburg/Havel einen keni­an­is­chen Asylbewerber
schw­er ver­let­zt haben. Laut Staat­san­waltschaft hat der Täter den Afrikaner
mit ein­er abge­broch­enen Bier­flasche ange­grif­f­en und ihm einen Stich in den
Hals ver­set­zt. Der bis­lang unbescholtene Zeit­sol­dat habe aus
“frem­den­feindlich motiviert­er Wut” gehan­delt, hieß es bei der
Staat­san­waltschaft. Er wurde am Abend des 18. Juli in ein­er Kaserne in
Nieder­sach­sen festgenom­men und befind­et sich in Unter­suchung­shaft. Die
Staat­san­waltschaft erhob auch Anklage gegen einen mut­maßlichen Mit­täter. Die
Behörde wirft dem 30-Jähri­gen gefährliche Kör­per­ver­let­zung, Nöti­gung und
Belei­di­gung vor. 

Bun­deswehr-Sol­dat wegen Angriffs auf Keni­an­er angeklagt

(Tagesspiegel) Pots­dam — Es war offen­bar nur ein glück­lich­er Zufall, dass der Afrikan­er mit
dem Leben davonkam. Am frühen Mor­gen des 18. Juli 2004 stach in
Brandenburg/Havel ein Mann dem Keni­an­er eine abge­broch­ene Bier­flasche in den
Hals; die Schla­gad­er wurde knapp ver­fehlt. Die Staat­san­waltschaft Potsdam
hält den Angriff für ver­sucht­en Mord — und hat jet­zt eine entsprechende
Anklage gegen den Tatverdächti­gen erhoben. Der 26 Jahre alte Torsten Z. war
zur Tatzeit Ober­feld­webel der Bun­deswehr und wurde noch am Abend des 18.
Juli in sein­er Kaserne in Nieder­sach­sen festgenom­men. Die Staatsanwaltschaft
geht davon aus, dass Torsten Z. nach der Tat von Bran­den­burg nach
Nieder­sach­sen fuhr, als sei nichts geschehen. Den Angriff auf den
28-jähri­gen Flüchtling habe Z. “aus frem­den­feindlich motiviert­er Wut”
verübt. 

Eine zweite Anklage richtet sich gegen einen Bekan­nten von Z., den 30 Jahre
alten Arbeit­slosen Andreas R. Ihm hält die Staat­san­waltschaft gefährliche
Kör­per­ver­let­zung, Nöti­gung und Belei­di­gung vor. Warum die beiden
Tatverdächti­gen mit dem Asyl­be­wer­ber und einem keni­an­is­chen Lands­mann in der
Diskothek “Piephahn” aneinan­der geri­eten, ist unklar. Andreas R. wurde erst
mehrere Wochen nach der Tat ermit­telt und befind­et sich auf freiem Fuß. Wie
Fam­i­lien­vater Torsten Z. war auch R. der Polizei vor den Ermit­tlun­gen zu der
Attacke gegen den Afrikan­er nicht aufgefallen. 

Die Tat vom 18. Juli ist nur ein Beispiel für die weit­ere Zunahme
aus­län­der­feindlich­er und son­stiger rechter Gewalt. In den ersten neun
Monat­en 2004 hat die Polizei bere­its 75 ein­schlägige Gewaltdelikte
reg­istri­ert (2003 ins­ge­samt: 87). 111 Per­so­n­en seien von Jan­u­ar bis
Sep­tem­ber ver­let­zt wor­den, antwortete Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU)
kür­zlich auf eine par­la­men­tarische Anfrage. 

Die Gesamtzahl aller recht­en Straftat­en vom Jan­u­ar bis Sep­tem­ber war mit 720
so hoch, dass für das kom­plette Jahr 2004 eine ähn­lich harte Bilanz wie 2003
zu befürcht­en ist: Damals meldete die Polizei 993 rechte Delikte.

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