Frankfurt (Oder) (ddp-lbg). Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) will sich heute mit dem verbotenen Neonazi-Aufmarsch von Halbe befassen. Das Frankfurter Polizeipräsidium hatte zu Wochenbeginn den für Sonntag angemeldeten Aufmarsch sowie alle Gegendemonstrationen verboten. Beim Verwaltungsgericht waren nach Angaben eines Sprechers Eilanträge beider Seiten eingegangen, die Verbote aufzuheben.
Der Marsch am Volkstrauertag zum Soldatenfriedhof von Halbe sollte unter dem Motto «Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten» stehen. Dazu wurden bis zu 1000 Angehörige der rechten Szene aus ganz Deutschland erwartet. Die Polizei hatte das Verbot damit begründet, dass eine politische Kundgebung dem Charakter des Volkstrauertages widerspreche. Der Waldfriedhof sei eine Gedenkstätte, die zu Frieden und Versöhnung aufrufe.
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