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Gericht entscheidet über Neonazi-Aufmarsch in Halbe

Frank­furt (Oder) (ddp-lbg). Das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) will sich heute mit dem ver­bote­nen Neon­azi-Auf­marsch von Halbe befassen. Das Frank­furter Polizeiprä­sid­i­um hat­te zu Wochen­be­ginn den für Son­ntag angemelde­ten Auf­marsch sowie alle Gegen­demon­stra­tio­nen ver­boten. Beim Ver­wal­tungs­gericht waren nach Angaben eines Sprech­ers Eilanträge bei­der Seit­en einge­gan­gen, die Ver­bote aufzuheben.
Der Marsch am Volk­strauertag zum Sol­daten­fried­hof von Halbe sollte unter dem Mot­to «Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en» ste­hen. Dazu wur­den bis zu 1000 Ange­hörige der recht­en Szene aus ganz Deutsch­land erwartet. Die Polizei hat­te das Ver­bot damit begrün­det, dass eine poli­tis­che Kundge­bung dem Charak­ter des Volk­strauertages wider­spreche. Der Wald­fried­hof sei eine Gedenkstätte, die zu Frieden und Ver­söh­nung aufrufe.

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