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Gericht stellt Anspruch auf Wohnraum mit alleiniger Nutzung von Küche und Bad außerhalb von Sammelunterkünften fest

Mit Beschluss vom 03. Juli 2020 verpflichtet das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam den Land­kreis Ober­hav­el die „Antrag­stel­lerin außer­halb ein­er Gemein­schaft­sun­terkun­ft in der Weise unterzubrin­gen, dass ihr min­destens ein Wohn­raum sowie eine Küche oder Kochgele­gen­heit und ein Bad zur alleini­gen Nutzung zur Ver­fü­gung ste­hen […].“ Die Antrag­stel­lerin hat­te ein indi­vidu­ell erhöht­es Risiko für einen schw­eren Krankheitsver­lauf im Falle ein­er Infek­tion mit Covid-19 nach­weisen kön­nen. Die Unter­bringung in der Sam­melun­terkun­ft in Hen­nigs­dorf birgt für sie daher eine erhe­bliche gesund­heitliche Gefährdung .

Das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt Oder hat in der ver­gan­genen Woche bere­its einen generellen Anspruch auf Einzelun­ter­bringung in Gemein­schaft­sun­terkün­ften fest­gestellt. Laut Beschluss des Gerichts stellt die Unter­bringung in Mehrbettz­im­mern durch eine mögliche Infizierung mit dem Coro­n­avirus für Betrof­fene ein Gesund­heit­srisiko dar.
Im Falle der Risikopa­ti­entin aus Hen­nigs­dorf geht das Gericht davon aus, „dass die Antrag­stel­lerin zwar in ihrem Einzelz­im­mer ein erhöht­es Infek­tion­srisiko durch Ein­hal­tung der Hygiene- und Ver­hal­tensregeln ver­mei­den kann. Dies gilt jedoch nicht für die Nutzung des San­itär­bere­ichs, der Küche und der Flure, welche die Antrag­stel­lerin benutzen muss, um von ihrem Zim­mer aus den San­itär­bere­ich oder die Küche zu erre­ichen oder die Gemein­schaft­sun­terkun­ft zu ver­lassen sowie den jew­eili­gen Weg zurück.“

Bere­its seit Aus­bruch der Coro­na-Pan­demie fordern zahlre­iche Organ­i­sa­tio­nen die Entzer­rung der Wohn­si­t­u­a­tion in den Sam­melun­terkün­ften, da ein aus­re­ichen­der Schutz vor dem Coro­n­avirus dort nicht gewährleis­tet wer­den kann1.
In etlichen Sam­melun­terkün­ften Bran­den­burgs ist es bere­its zu Infek­tio­nen mit Covid-19 gekom­men. Das bedeutet für die Betrof­fe­nen sehr lang­wierige und schw­er auszuhal­tende Quar­an­täne­maß­nah­men. Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg fordert weit­er­hin die Auflö­sung der Zwangs­ge­mein­schaften in Mehrbettz­im­mern und Sam­melun­terkün­ften, um die akuten Infek­tion­srisiken zu beenden.

(Zitate aus dem Beschluss des Ver­wal­tungs­gerichts Pots­dam im Ver­fahren VG 8 L 444/20.A vom 03. Juli 2020)

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