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(Anti-)Rassismus

Gerichtsprozess gegen rassistischen Wachmann

Der betrunk­ene Wach­mann belei­digte den Flüchtling als »afrikanis­ch­er Affe«. Anschließend schlug der Wach­mann den Betrof­fe­nen ins Gesicht. Auf­grund des Angriffs wurde der Wach­mann vom Dienst sus­pendiert. Am kom­menden Fre­itag begin­nt der Gericht­sprozess gegen den Wachmann.

Kör­per­liche Angriffe aus ein­er Has­s­mo­ti­va­tion her­aus hin­ter­lassen immer eine Wirkung auf das psy­chis­che Befind­en der Betrof­fe­nen. Die Angriffe sind für die Opfer nicht ratio­nal erk­lär­bar. Die Angriffe sind für die Betrof­fe­nen wed­er berechen­bar noch ver­mei­d­bar. Die psy­chis­chen Auswirkun­gen sind dadurch häu­fig gravieren­der, als die kör­per­lichen Fol­gen Die Tat­sache, dass dieser Über­griff in Räu­men ereignete, die Pri­vat­sphäre des Betrof­fe­nen darstellen, wiegt schw­er. Täglich war er mit dem Ort des Angriffs kon­fron­tiert. Eben­so der Umstand, dass der Angriff vom Per­son­al des Heims aus­ging, belastet das Opfer.
Dem betrof­fe­nen Flüchtling wurde auf­grund der angst­be­set­zten Sit­u­a­tion im Som­mer 2011 ges­tat­tet, aus dem Wohn­heim auszuziehen. Bish­er blieb die Woh­nungssuche jedoch erfolglos.

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*Prozesster­min* Fre­itag 6.1.2012, 10 Uhr, Amts­gericht Königs Wusterhausen

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