Der betrunkene Wachmann beleidigte den Flüchtling als »afrikanischer Affe«. Anschließend schlug der Wachmann den Betroffenen ins Gesicht. Aufgrund des Angriffs wurde der Wachmann vom Dienst suspendiert. Am kommenden Freitag beginnt der Gerichtsprozess gegen den Wachmann.
Körperliche Angriffe aus einer Hassmotivation heraus hinterlassen immer eine Wirkung auf das psychische Befinden der Betroffenen. Die Angriffe sind für die Opfer nicht rational erklärbar. Die Angriffe sind für die Betroffenen weder berechenbar noch vermeidbar. Die psychischen Auswirkungen sind dadurch häufig gravierender, als die körperlichen Folgen Die Tatsache, dass dieser Übergriff in Räumen ereignete, die Privatsphäre des Betroffenen darstellen, wiegt schwer. Täglich war er mit dem Ort des Angriffs konfrontiert. Ebenso der Umstand, dass der Angriff vom Personal des Heims ausging, belastet das Opfer.
Dem betroffenen Flüchtling wurde aufgrund der angstbesetzten Situation im Sommer 2011 gestattet, aus dem Wohnheim auszuziehen. Bisher blieb die Wohnungssuche jedoch erfolglos.
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*Prozesstermin* Freitag 6.1.2012, 10 Uhr, Amtsgericht Königs Wusterhausen