(gegenrede.info) Schwedt (ipr) Gestern konnte eine Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Schwedt nicht stattfinden, weil der Angeklagte, der sich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu verantworten hatte, nicht zur Hauptverhandlung erschienen war.
Dem fünfzigjährigen Mann wird zur Last gelegt, am 13. 03. 2008 in Günterberg (Angermünde) in der Chausseestraße die Parole “Heil Hitler” gerufen und den Hitlergruß gezeigt zu haben.
Der Staatsanwalt beantragte daraufhin einen Strafbefehl in Höhe von 40 Tagessätzen über den der Strafrichter in Kürze entscheiden wird. Sollte der Angeklagte den Strafbefehl nicht akzeptieren, wird erneut ein Hauptverhandlungstermin angesetzt werden.