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Angeklagter bestritt die Taten

(gegenrede.info) Pren­zlau (ipr) Ende Juli wurde ein 20-jähriger Pren­zlauer vom Jugen­drichter des Pren­zlauer Amts­gericht­es wegen des Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen zu zwei Freizeitar­resten verurteilt. 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Opel Cal­i­bra Fahrer zu Beginn dieses Jahres für mehrere Hak­enkreuz- und SS Runen­schmier­ereien in Pren­zlau und Schmölln an Schulen und Dis­coun­tern ver­ant­wortlich war. Der Angeklagte bestritt die Tat­en und legte Beru­fung ein. 

Nach Infor­ma­tio­nen von „gegenrede.info“ war der Verurteilte – der bish­er eher als Opelfan und Ebay-Händler in Erschei­n­ung getreten war – Ende Feb­ru­ar mit einem weit­eren Mann und ein­er Frau in einem Opel unter­wegs als sie von ein­er Polizeistreife ange­hal­ten und kon­trol­liert wur­den. Bei dieser Kon­trolle ent­deck­ten die Beamten im Kof­fer­raum eine Hak­enkreuz- und eine SS Runen­sch­ablone. Die junge Frau war schon mehrfach wegen rechter Delik­te aufge­fall­en. Alle drei mussten auf die Wache, bestrit­ten die Tat­en und schoben sie den jew­eils Anderen in die Schuhe. Let­z­tendlich blieb es dann bei einem Angeklagten, der nach Überzeu­gung des Richters auch für die Tat­en ver­ant­wortlich war und an zwei Woch­enen­den im Knast über seine Schmier­ereien nach­denken soll.

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