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Gerichtsverhandlung von abschiebebedrohtem, minderjährigen Flüchtling am morgigen Donnerstag

Dem Betrof­fe­nen dro­ht im schlimm­sten Fall eine Abschiebung nach Mal­ta nach der Dublin-Verord­nung, sollte der Richter an sein­er Überzeu­gung fes­thal­ten. Dieser beruft sich auf eine wider­sprüch­liche Angabe des Gebrust­da­tums in den Unter­la­gen, die dem Bun­desmin­istierum für Migra­tion und Flüchtlinge vor­liegen. Der Richter hat aber selb­st noch keine Alters­fest­stel­lung ver­an­lasst. Obwohl dem Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam und dem zuständi­gen Richter eine Gebursturkunde des Betrof­fe­nen vor­liegen und das Jugen­damt Havel­land und die Aus­län­der­be­hörde dies bestätigten, muss gegen den Beschluss des Ver­wal­tungs­gericht­es geklagt wer­den. Heute beschloss das Amts­gericht Rathenow, dass eine Vor­mund­schaft einge­set­zt wer­den muss und unter­schre­icht damit die Min­der­jährigkeit und die damit ver­bun­dene Schutzbedürftigkeit. Der 17-jährige, aus Soma­lia Geflüchtete reichte Klage gegen den vor­ange­gan­genen Beschluss des zuständi­gen Richters ein. Min­der­jährige Flüchtlinge genießen in Deutsch­land eine beson­dere Schutzbedürftigkeit, auch nach der Dublin-Verord­nung. „Wir verurteilen die Igno­ranz und offen­sichtlich ein­seit­ige Herange­hensweise des zuständi­gen Richters, der mit aller Härte eine Abschiebung des Betrof­fe­nen anstrebt.“ — so Johan­na Meier, eine Unter­stützerin des Betrof­fe­nen. Wir als Unterstützunger*Inneninitative rufen dazu auf, den Prozess am morgi­gen Don­ner­stag kri­tisch zu beobacht­en. Die Ver­hand­lung find­et im Pots­damer Ver­wal­tungs­gre­icht, in der Friedrich-Ebert-Straße 32, um 10:00 Uhr im Ver­hand­lungsraum 02 EG statt.

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