Dem Betroffenen droht im schlimmsten Fall eine Abschiebung nach Malta nach der Dublin-Verordnung, sollte der Richter an seiner Überzeugung festhalten. Dieser beruft sich auf eine widersprüchliche Angabe des Gebrustdatums in den Unterlagen, die dem Bundesministierum für Migration und Flüchtlinge vorliegen. Der Richter hat aber selbst noch keine Altersfeststellung veranlasst. Obwohl dem Verwaltungsgericht Potsdam und dem zuständigen Richter eine Gebursturkunde des Betroffenen vorliegen und das Jugendamt Havelland und die Ausländerbehörde dies bestätigten, muss gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes geklagt werden. Heute beschloss das Amtsgericht Rathenow, dass eine Vormundschaft eingesetzt werden muss und unterschreicht damit die Minderjährigkeit und die damit verbundene Schutzbedürftigkeit. Der 17-jährige, aus Somalia Geflüchtete reichte Klage gegen den vorangegangenen Beschluss des zuständigen Richters ein. Minderjährige Flüchtlinge genießen in Deutschland eine besondere Schutzbedürftigkeit, auch nach der Dublin-Verordnung. „Wir verurteilen die Ignoranz und offensichtlich einseitige Herangehensweise des zuständigen Richters, der mit aller Härte eine Abschiebung des Betroffenen anstrebt.“ — so Johanna Meier, eine Unterstützerin des Betroffenen. Wir als Unterstützunger*Inneninitative rufen dazu auf, den Prozess am morgigen Donnerstag kritisch zu beobachten. Die Verhandlung findet im Potsdamer Verwaltungsgreicht, in der Friedrich-Ebert-Straße 32, um 10:00 Uhr im Verhandlungsraum 02 EG statt.
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