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Gesetz verhindert Aufmärsche von Neonazis an Gedenkstätten

*Pots­dam* — Fried­höfe und Gedenkstät­ten in Bran­den­burg sollen künftig
gegen Aufmärsche von Neon­azis geschützt wer­den. Einen entsprechenden
Geset­zen­twurf hat gestern das Kabi­nett ver­ab­schiedet. Bis­lang konnten
selb­st in unmit­tel­bar­er Nähe Ver­anstal­tun­gen durchge­führt wer­den, die
nation­al­sozial­is­tis­ches Unrecht ver­her­rlichen oder ver­harm­losen, heißt
es in der Begrün­dung der Lan­desregierung. Infolge der Nov­el­lierung des
deutschen Ver­samm­lungsrechts sind die Bun­deslän­der in die Lage versetzt,
das Ver­samm­lungsver­bot auf solche Orte auszudehnen. Kün­ftig ist nicht
nur der Bere­ich um die KZ-Gedenkstät­ten Sach­sen­hausen und Ravensbrück
geschützt, son­dern auch Deutsch­lands größter Sol­daten­fried­hof in Halbe.
Die SPD-Frak­tion forderte gestern, daß der Land­tag das neue Gesetz
bere­its Mitte Mai verabschiedet.

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