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Strafanzeigen gegen “Hauptvolk”-Neonazis

POTSDAM Nach dem spek­takulären Ver­bot der rechtsextremistischen
Kam­er­ad­schaft “Hauptvolk” und ihres Jugend­ver­ban­des “Sturm 27” in
Rathenow und Prem­nitz (Havel­land) hat das Innen­min­is­teri­um bish­er zehn
Strafanzeigen bei der Staat­san­waltschaft Pots­dam gestellt. Nach Auskunft
von Innen­staatssekretär Eike Lan­celle betr­e­f­fen allein sechs
Strafanzeigen einen Ver­stoß gegen das Waffengesetz. 

Bei der Razz­ia wur­den nicht nur diverse Mess­er sichergestellt, sondern
auch eine Übung­shand­granate und eine Pis­tole mit Mag­a­zin samt Patronen.
Nach Ein­schätzung des Min­is­teri­ums liegt in dem “betrof­fe­nen
Per­so­n­enkreis ein hohes Gewalt­po­ten­tial” vor. Ins­ge­samt wur­den in den 41
am 12. April durch­sucht­en Objek­ten etwa 5500 Asser­vate beschlagnahmt.
Mehr als 300 Polizeibeamte waren an der Aktion beteiligt. Es war das
dritte Ver­bot ein­er recht­sex­tremen Kam­er­ad­schaft seit der Wende. 

Das Ergeb­nis der Razz­ia bestätige, “dass wir die richti­gen Leute im
Blick hat­ten”, so Lan­celle. In jed­er der durch­sucht­en Woh­nun­gen habe die
Polizei Gegen­stände ent­deckt, aus denen eine rechtsextreme
Weltan­schau­ung abgeleit­et wer­den könne. 

Bish­er liegen nach Lan­celles Angaben keine Hin­weise vor, dass Mitglieder
der ver­bote­nen Kam­er­ad­schaft ihre Aktiv­ität gegen die demokratische
Grun­dord­nung in anderen Organ­i­sa­tio­nen fort­set­zen. Die Polizei sei
“angewiesen, das Vere­insver­bot mit aller Kon­se­quenz umzuset­zen”. Das
Innen­min­is­teri­um set­zt allerd­ings auch auf den Abschreck­ungsef­fekt des
Vere­insver­bots. Bei ein­er Ver­let­zung des Ver­bots dro­ht eine empfindliche
Frei­heitsstrafe. Im Umkreis der Kam­er­ad­schaft “Hauptvolk” hät­ten sich
zahlre­iche Jugendliche bewegt, die möglicher­weise noch nicht ideologisch
gefes­tigt waren und sich deshalb von einem Vere­insver­bot abschrecken
ließen, so Lancelle. 

Der nur wenige Tage nach dem Ver­bot von “Hauptvolk” in Rathenow neu
gegrün­dete Stadtver­band der recht­sex­tremen NPD hat nach Erkenntnissen
des Innen­min­is­teri­ums bish­er nicht die Funk­tion, als Sam­mel­beck­en für
jet­zt vere­inslose Neon­azis zu dienen. Derzeit gebe es keine Indizien,
dass ehe­ma­lige Mit­glieder von “Hauptvolk” und “Sturm 27” in die NPD
ein­treten. Einzelper­so­n­en hat­ten zwar auch schon vor dem Vereinsverbot
Kon­tak­te zur NPD, doch eine konzep­tionelle, strate­gis­che Zusammenarbeit
habe es nicht gegeben.

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