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Gräbergesetz verscheucht Neonazis

POTSDAM/HALBE Was mit der Neu­fas­sung des Ver­samm­lungsrechts auf Bundesebene
zu Jahres­be­ginn nicht gelun­gen ist, will die Bran­den­burg­er Landesregierung
nun mit einem neuen Gräberge­setz ver­hin­dern: dass sich das Dorf Halbe in
Dahme-Spree­wald zu einem “Wall­fahrt­sort” für Recht­sex­treme aus dem gesamten
Bun­des­ge­bi­et entwick­elt. Zum Volk­strauertag 2004 hat­ten sich dort 1600
Neon­azis ver­sam­melt — dop­pelt so viele, wie die Polizei erwartet hat­te. Für
die näch­sten 20 Jahre haben Recht­sex­treme schon weit­ere Kundge­bun­gen jeweils
zum Volk­strauertag in Halbe angemeldet. 

“Nach der par­la­men­tarischen Som­mer­pause wer­den wir eine neue Rechtsgrundlage
haben, und ich bin sich­er, dass wir danach in Halbe keine rechtsextremen
Demon­stra­tio­nen mehr haben wer­den”, erk­lärt CDU-Gen­er­alsekretär Sven Petke.
Die Innen­poli­tik­er der Frak­tio­nen hät­ten den Geset­ze­sen­twurf berat­en, in
Kürze werde sich das Kabi­nett mit dem Vorhaben befassen, das auf die
Ini­tia­tive von Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) zurückgeht. 

Das Gräberge­setz, in dessen Entwurf “Halbe” nicht auf­taucht, ist nichts
anders als eine “Lex Halbe”. Und selb­st wenn in kein­er Textpas­sage von
Recht­sex­trem­is­ten die Rede ist, kann mit Hil­fe der sieben Paragraphen
kün­ftig ver­mut­lich jede Neon­azi-Demon­stra­tion auf dem Sol­daten­fried­hof in
Halbe samt näher­er Umge­bung ver­boten werden. 

Nach dem “Gesetz zur Aus­führung des Gräberge­set­zes im Land Bran­den­burg”, wie
es amtlich heißt, sind Gräber­stät­ten grund­sät­zlich als “Orte der stillen
Einkehr und des ungestörten Gedenkens” definiert, die “der Opfer von Krieg
und Gewaltherrschaft gewid­met” sind. Nur wer diesen “Wid­mungszweck” befolgt,
darf die Stätte betreten. Ver­let­zt wird dieser Zweck schon durch Mitführen
bes­timmter Gegen­stände. Dazu zählen “Mega­phone, Trans­par­ente oder Fahnen”,
erläutert Petke. Ein Betre­tungsver­bot kann zudem auf Grund “son­stiger
Ver­hal­tensweisen”, die “eine wid­mungs­gemäße Nutzung der Gräberstätte
stören”, ver­hängt wer­den. Darunter ist mil­itärisches Auftreten in
Marschfor­ma­tion eben­so zu ver­ste­hen wie das Abhal­ten von Appellen. Mit dem
Gräberge­setz werde ver­hin­dert, dass Neon­azis in Halbe die Macht der Bilder
für sich nutzen, um in der Öffentlichkeit Ein­druck zu machen, so Petke. 

Die Ein­schränkun­gen gel­ten nicht nur für Deutsch­lands größten
Sol­daten­fried­hof, son­dern auch für seine nähere Umge­bung. Veranstaltungen,
die auf der Gräber­stätte ver­boten sind, sollen auch in der Nachbarschaft
nicht erlaubt sein, heißt es sin­ngemäß in der Erläuterung des Gesetzes. 

Ungewiss ist jedoch, ob Recht­sex­treme in Halbe kün­ftig gar nicht mehr
auf­marschieren, wenn ihnen der Weg zum Sol­daten­fried­hof versper­rt bleibt.
Das Gräberge­setz kann Demon­stra­tio­nen in der Gemeinde nicht grundsätzlich
ver­bi­eten, räumt Petke ein. “Aber was die brauchen, ist die Nähe zum
Fried­hof, und wenn wir ihnen das nehmen, wer­den sie gehen.” Ein
Ver­drän­gungsef­fekt in andere Orte im Berlin­er Umland ist laut Petke nicht zu
erwarten. “Ein zweites Halbe gibt es nicht.” Bei der Kesselschlacht von
Halbe vor 60 Jahren kamen etwa 60 000 Men­schen ums Leben. 

Im ver­gan­genen Jahr hat­ten demokratis­che Parteien und Vere­ine zu einer
Gegenkundge­bung aufgerufen, um die Neon­azis in die Schranken zu verweisen.
Statt der erwarteten 2500 Demon­stran­ten standen nur etwa 400 Per­so­n­en den
1600 Neon­azis entgegen.

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