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(Anti-)Rassismus Law & Order

Gutschein-Boykott in Hennigsdorf

Für den 1.6.2011 pla­nen die Bewohner_innen des Flüchtling­sheims Stolpe Süd in Hen­nigs­dorf einen Boykott der ihnen monatlich aus­gezahlten Wertgutscheine. Das Sozialamt wurde bere­its postal­isch informiert, dass es die Leis­tun­gen für Juni als Bargeld auszahlen soll und die Erniedri­gung und Aus­gren­zung durch Gutscheine nicht weit­er hin­genom­men werden.

Um diesen Boykott zu unter­stützen und unserem Protest gegen das Gutschein­sys­tem Aus­druck zu ver­lei­hen, wird es am 1.6., ab 7 Uhr eine Kundge­bung vor dem Flüchtlingslager Stolpe Süd in Hen­nigs­dorf geben. An diesem Tag sollen ab ca. 9 Uhr die Gutscheine für Juni verteilt wer­den. Tre­ff­punkt für Unterstützer_innen ist 8 Uhr S‑Bahnhof Hen­nigs­dorf. Des Weit­eren wird am 3.6. um 15 Uhr eine Kundge­bung auf dem Post­platz direkt beim S‑Bahnhof in Hen­nigs­dorf stat­tfind­en. Weit­er Aktio­nen für den Zeitraum des Boykotts sind in Pla­nung. Die Entschei­dung darüber, ob die Ver­sorgung von Flüchtlin­gen mit Bargeld, Gutscheinen oder anderen Sach­leis­tun­gen stat­tfind­et, liegt beim Land­kreis Ober­hav­el. In zwei Drit­tel (12 von 18) der Land­kreise in Bran­den­burg wurde schon auf Geldleis­tun­gen umgestellt. Flächen­deck­end eben­so in den Bun­deslän­dern Ham­burg, Berlin, Bre­men, Hes­sen, Sach­sen-Anhalt, Meck­len­burg-Vorp. und Rh-Pfalz. Mit weni­gen Aus­nah­men auch in NRW und
Schleswig‑H. und Sach­sen (12 von 13 Kreisen). Dass der Land­kreis Ober­hav­el die Umstel­lung auf eine Bargel­dauszahlung ver­weigert, verken­nt die Not der Flüchtlinge und die Nachteile von Gutscheinen.

Gründe gegen die Gutscheine gibt es viele. Flüchtlinge wer­den dadurch ent­mündigt. Sie kön­nen über ihr Geld nicht frei entschei­den. Zum Beispiel sind Büch­er, Kinder­spielzeug, Medika­mente, Tele­fonkarten, Brief­marken,
Ein­tritte in kul­turelle Ein­rich­tun­gen oder Sport­stät­ten mit Gutscheinen nicht bezahlbar. Auch Fahrtkosten kön­nen mit Gutscheinen nicht bezahlt wer­den, was die (oft willkür­lich ein­berufe­nen) Ter­mine beim weit
ent­fer­n­ten Sozialamt zu einem enor­men Kosten­punkt macht (bei 40 nur Euro „Taschen­geld“!). Sparen wird durch das Ver­falls­da­tum der Gutscheine ver­hin­dert. Rest­be­träge (Rück­geld) wer­den nur bis zu 10% des Einkaufs erstat­tet  und selb­st das wird von eini­gen Geschäften in Hen­nigs­dorf ver­weigert. Die Flüchtlinge müssen also in der Regel auf einen Teil des Wertes verzicht­en oder nicht unbe­d­ingt benötigte Pro­duk­te zusät­zlich
kaufen. All diese Gründe zwin­gen die Flüchtlinge zu ver­suchen, möglichst viele ihrer Gutscheine in Bargeld einzu­tauschen. Die Folge ist ein inof­fizieller Markt für Gutscheine, bei dem die Flüchtlinge oft um einen
Teil ihrer ohne­hin extrem gerin­gen Lebens­grund­lage gebracht werden.

Dieser Umstand trifft Fam­i­lien mit Kindern am härtesten, da ger­ade diese dem Druck aus­ge­set­zt sind, neben der Lebenser­hal­tung auch die kindliche Entwick­lung mit Spielzeug und Unternehmungen fördern zu müssen. Denn ist dies über die gesamte Dauer der Ver­sorgung mit Gutscheinen von drei Jahren nicht möglich, sind die Entwick­lungss­chä­den durch die fehlen­den Betä­ti­gungsmöglichkeit­en (in Kom­bi­na­tion mit der inner­famil­iären
Stress­si­t­u­a­tion durch unver­hält­nis­mäßige Armut bei nur knapp 70% des Hartz-IV Satzes) kaum mehr zu beheben.

Darüber hin­aus fördern die Gutscheine die Stig­ma­tisierung und Aus­gren­zung der  Flüchtlinge. An der Kasse müssen die Flüchtlinge jedes Mal zeigen, dass sie fremd sind und von Sozialleis­tun­gen leben. Dies fördert Tag für Tag das ras­sis­tis­che Vorurteil „Die wollen nicht arbeit­en“. Das fak­tis­che Arbeits- und Aus­bil­dungsver­bot für Flüchtlinge ohne gesicherten  Aufen­thaltssta­tus wird hier­bei jedoch stets unterschlagen.

Die Ver­sorgung der Flüchtlinge, die sich an dem Boykott beteili­gen, soll über pri­vate Spenden, sowie durch Spenden von Organ­i­sa­tio­nen gesichert wer­den. Zu diesem Zweck ist ein Spendenkon­to beim Flüchtlingsrat
Bran­den­burg eingerichtet: 

Fördervere­in des Bran­den­bur­gis­chen Flüchtlingsrats e.V.
Mit­tel­bran­den­bur­gis­che Sparkasse Pots­dam
Kon­to Nr.: 350 1010 000
BLZ: 160 500 00
KENNWORT: Hen­nigs­dorf

Nach­fra­gen kön­nen per Mail an uri-hennigsdorf@riseup.net oder per Tele­fon unter der Num­mer 017644567767 gestellt werden.

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