(gegenrede.info) Prenzlau (ipr) Bereits am 21. Mai 2008 waren vor dem Amtsgericht Prenzlau drei Männer aus Templin wegen gefährlicher Körperverletzung zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei im November letzten Jahres einen politisch Andersdenkenden angegriffenen hatten.
Am 2. November 2008 hatten die Brüder M., bekannte Mitglieder der rechten Szene in Templin, gemeinsam mit einem dritten Templiner auf einen Linken eingeschlagen. Die Staatsanwaltschaft hatte sie wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Einem vierten Tatverdächtigen konnte nach den Ermittlungen der Polizei keine konkrete Beteiligung an der Tat nachgewiesen werden.
Während der Verhandlung machten die Angeklagten von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Trotzdem war das Gericht von der Schuld der Angeklagten überzeugt und verurteilte den älteren der Brüder M. zu zehn Monaten Freiheitsentzug. Den jüngeren M. zu acht Monaten Haft, die zu einer Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt wurden. Die Brüder M. waren bisher laut Staatsanwaltschaft in Neuruppin nur durch das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen geringfügig in Erscheinung getreten.
Bei dem dritten Angeklagten lautete das Urteil zehn Monate Knast. Dieses Strafmaß kam allerdings zustande, weil eine weitere viermonatige Haftstrafe aus einer vorherigen Verurteilung mit einbezogen wurde.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig, da die drei Angeklagten Berufung eingelegt haben.