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Haftstrafen für Angriff auf Linken

(gegenrede.info) Pren­zlau (ipr) Bere­its am 21. Mai 2008 waren vor dem Amts­gericht Pren­zlau drei Män­ner aus Tem­plin wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu mehrmonati­gen Frei­heitsstrafen verurteilt wor­den. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei im Novem­ber let­zten Jahres einen poli­tisch Ander­s­denk­enden ange­grif­f­e­nen hatten. 

Am 2. Novem­ber 2008 hat­ten die Brüder M., bekan­nte Mit­glieder der recht­en Szene in Tem­plin, gemein­sam mit einem drit­ten Tem­plin­er auf einen Linken eingeschla­gen. Die Staat­san­waltschaft hat­te sie wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung angeklagt. Einem vierten Tatverdächti­gen kon­nte nach den Ermit­tlun­gen der Polizei keine konkrete Beteili­gung an der Tat nachgewiesen werden. 

Während der Ver­hand­lung macht­en die Angeklagten von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Trotz­dem war das Gericht von der Schuld der Angeklagten überzeugt und verurteilte den älteren der Brüder M. zu zehn Monat­en Frei­heit­sentzug. Den jün­geren M. zu acht Monat­en Haft, die zu ein­er Bewährung auf zwei Jahre aus­ge­set­zt wur­den. Die Brüder M. waren bish­er laut Staat­san­waltschaft in Neu­rup­pin nur durch das Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen ger­ingfügig in Erschei­n­ung getreten. 

Bei dem drit­ten Angeklagten lautete das Urteil zehn Monate Knast. Dieses Straf­maß kam allerd­ings zus­tande, weil eine weit­ere vier­monatige Haft­strafe aus ein­er vorheri­gen Verurteilung mit ein­be­zo­gen wurde. 

Die Urteile sind nicht recht­skräftig, da die drei Angeklagten Beru­fung ein­gelegt haben. 

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