Dürfen Nazis am Volkstrauertag in Halbe marschieren? Die Entscheidung über den beantragten “Heldenaufmarsch” fällt voraussichtlich heute im Polizeipräsidium Frankfurt (Oder). Sicher scheint, dass es sich dabei nicht um ein Verbot, sondern um eine Genehmigung mit Auflagen handelt.
Das käme einem handfesten Skandal gleich, weil viele Bürger ein Verbot erwarten. Wird es nicht ausgesprochen, muss sich die Frankfurter Polizei-Spitze wohl oder übel den Vorwurf gefallen lassen, auf dem rechten Auge blind zu sein. Beispielsweise von jenen Menschen, die am 17. November friedlich und ungestört der rund 22 000 Toten auf dem Halber Waldfriedhof gedenken wollen. Davon könnte im Falle einer braunen Demo keine Rede sein.
Bleibt abzuwarten, ob die Frankfurter Polizei-Führung vielleicht doch genügend Rückgrat besitzt und den rechten Antragstellern eine klare Absage erteilt. Warum sollte auf einmal nicht mehr möglich sein, was seit den beiden Nazi-Aufmärschen 1990/91 normal war? Bis zur Polizei-Reform wurden rechte Demos regelmäßig verboten. Allerdings fielen die Entscheidungen damals nicht in Frankfurt (Oder), sondern im Potsdamer Polizeipräsidium…