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Halbe: Verbot der Nazidemo aufgehoben


Der Nazi-Auf­marsch am so genan­nten Volk­strauertag (17. Novem­ber) auf dem Sol­daten­fried­hof im
süd­bran­den­bur­gis­chen Halbe kann stat­tfind­en. Das Ver­wal­tungs­gericht in Frank­furt an der Oder hob am Fre­itag das polizeiliche Ver­samm­lungsver­bot auf. Allerd­ings beschränkt es die “Ver­weil­dauer” auf dem Sol­daten­fried­hof auf zwei Stun­den und ver­bot für das Fried­hof­s­gelände das Mit­führen von Trom­meln und Transparenten. 

Das Polizeiprä­sid­i­um Frankfurt/Oder kündigte indes an, gegen diesem Beschluss Beschw­erde einzule­gen. Der so genan­nte Trauer­marsch von Recht­sex­trem­is­ten steht
unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten”. 

Zur Begrün­dung stell­ten die Ver­wal­tungsrichter fest, das von der Polizei aus­ge­sproch­ene Demon­stra­tionsver­bot sei “unvere­in­bar” mit der ständi­gen Recht­sprechung. Ein Ver­samm­lungsver­bot sei nur dann gerecht­fer­tigt, wenn es “aus­re­ichende tat­säch­liche Anhalt­spunk­te für
eine unmit­tel­bare Gefährdung der öffentlichen Sicher­heit oder Ord­nung” gebe. Diese Voraus­set­zung sei aber nicht erfüllt. Daran ändere auch der “Schutzz­weck des Volk­strauertages und die Wid­mung des Fried­hofes” nichts. Nach den Regelun­gen des Feiertags­ge­set­zes seien
am Volk­strauertag Ver­anstal­tun­gen ver­boten, “soweit hier­durch der Gottes­di­enst unmit­tel­bar gestört werde”. 

Gegen das Ver­samm­lungsver­bot am Volk­strauertag für den
Sol­daten­fried­hof in Halbe hat­ten auch mehrere antifaschis­tis­che Ini­tia­tiv­en Eilanträge beim Ver­wal­tungs­gericht ein­gere­icht. Dabei
geht es um eine Demon­stra­tion und eine Kundge­bung zu Ehren
sow­jetis­ch­er Zwangsar­beit­er unter dem Mot­to “Stramm­ste­hen heißt unterge­hen”. Ver­anstal­ter ist das Bünd­nis “Kein Nazi­auf­marsch in Halbe”. Die Antifa-Kundge­bung wurde inzwis­chen unter Aufla­gen genehmigt.

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