Der Nazi-Aufmarsch am so genannten Volkstrauertag (17. November) auf dem Soldatenfriedhof im
südbrandenburgischen Halbe kann stattfinden. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt an der Oder hob am Freitag das polizeiliche Versammlungsverbot auf. Allerdings beschränkt es die “Verweildauer” auf dem Soldatenfriedhof auf zwei Stunden und verbot für das Friedhofsgelände das Mitführen von Trommeln und Transparenten.
Das Polizeipräsidium Frankfurt/Oder kündigte indes an, gegen diesem Beschluss Beschwerde einzulegen. Der so genannte Trauermarsch von Rechtsextremisten steht
unter dem Motto “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten”.
Zur Begründung stellten die Verwaltungsrichter fest, das von der Polizei ausgesprochene Demonstrationsverbot sei “unvereinbar” mit der ständigen Rechtsprechung. Ein Versammlungsverbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn es “ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für
eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung” gebe. Diese Voraussetzung sei aber nicht erfüllt. Daran ändere auch der “Schutzzweck des Volkstrauertages und die Widmung des Friedhofes” nichts. Nach den Regelungen des Feiertagsgesetzes seien
am Volkstrauertag Veranstaltungen verboten, “soweit hierdurch der Gottesdienst unmittelbar gestört werde”.
Gegen das Versammlungsverbot am Volkstrauertag für den
Soldatenfriedhof in Halbe hatten auch mehrere antifaschistische Initiativen Eilanträge beim Verwaltungsgericht eingereicht. Dabei
geht es um eine Demonstration und eine Kundgebung zu Ehren
sowjetischer Zwangsarbeiter unter dem Motto “Strammstehen heißt untergehen”. Veranstalter ist das Bündnis “Kein Naziaufmarsch in Halbe”. Die Antifa-Kundgebung wurde inzwischen unter Auflagen genehmigt.