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Hauptverfahren im »Fall Potzlow«: Verteidigung setzt auf Aussageverweigerung zum Tathergang

Am Mon­tag eröffnete die Zweite Große Strafkam­mer des Landgerichts Neu­rup­pin die Hauptver­hand­lung im soge­nan­nten Mord­fall Potzlow. 


Bere­its beim ersten Ver­hand­lung­ster­min wurde deut­lich, welche Strate­gie die Vertei­di­ger der drei Hauptverdächti­gen fahren wollen, denen die Staat­san­waltschaft Mord, Kör­per­ver­let­zung, Nöti­gung und Erpres­sung vor­wirft. Die Angeklagten Sebas­t­ian F (17), Mar­co F. (24) und Mar­cel S. (18) ges­tanden zwar zu Beginn der Ver­hand­lung die Tat, ihre Vertei­di­ger erk­lärten jedoch anschließend, daß sich ihre Man­dan­ten von nun an zur Sache nicht weit­er ein­lassen werden. 

 

Die drei Män­ner sollen den zum Tatzeit­punkt 16jährigen Mar­i­nus Schöberl auf grausame Weise zu Tode gebracht haben (jW berichtete u.a. am 25.11.2002). Die schw­eren Mißhand­lun­gen des Opfers began­nen in einem Pri­vathaus im bran­den­bur­gis­chen Strehlow. Anwe­send waren zu diesem Zeit­punkt noch vier weit­ere Per­so­n­en, die von der Staat­san­wältin namentlich genan­nt wur­den. Am frühen Mor­gen des 13. Juli 2002 bracht­en die drei Tatverdächti­gen das Opfer ins nahegele­gene Pot­zlow, wo sie es auf dem Gelände der ehe­ma­li­gen LPG bes­tialisch ermordeten. 

 

Der zum Tatzeit­punkt 17jährige Mar­cel S. hat am Mon­tag fak­tisch die Hauptver­ant­wor­tung für das Ver­brechen über­nom­men. Er habe Mar­i­nus nach dem Vor­bild ein­er Mord­szene aus dem Film »Amer­i­can His­to­ry X« mit einem Sprung ins Genick getötet, heißt es in ein­er Erk­lärung von Mar­cel S., die von seinem Anwalt ver­lesen wurde. Die Tat sei mit den bei­den anderen nicht abge­sprochen gewe­sen. Er habe einen »Black­out« gehabt und nicht gewußt, was er tat. Ander­er­seits haben Bekan­nte der Brüder S. den Medi­en gegenüber mehrfach zu Pro­tokoll gegeben, daß Mar­cel in einem starken Abhängigkeitsver­hält­nis zu dem sechs Jahre älteren Mar­co, dem wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung vorbe­straften Neon­azi, stand. 

 

Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter betonte aus­drück­lich, daß man die Beschuldigten zur recht­en Szene rechne. Die Vertei­di­ger der Angeklagten dage­gen bestre­it­en den recht­en Tathin­ter­grund. Die Ver­hand­lung wird am heuti­gen Mittwoch fortgesetzt. 

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