Am Montag eröffnete die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Neuruppin die Hauptverhandlung im sogenannten Mordfall Potzlow.
Bereits beim ersten Verhandlungstermin wurde deutlich, welche Strategie die Verteidiger der drei Hauptverdächtigen fahren wollen, denen die Staatsanwaltschaft Mord, Körperverletzung, Nötigung und Erpressung vorwirft. Die Angeklagten Sebastian F (17), Marco F. (24) und Marcel S. (18) gestanden zwar zu Beginn der Verhandlung die Tat, ihre Verteidiger erklärten jedoch anschließend, daß sich ihre Mandanten von nun an zur Sache nicht weiter einlassen werden.
Die drei Männer sollen den zum Tatzeitpunkt 16jährigen Marinus Schöberl auf grausame Weise zu Tode gebracht haben (jW berichtete u.a. am 25.11.2002). Die schweren Mißhandlungen des Opfers begannen in einem Privathaus im brandenburgischen Strehlow. Anwesend waren zu diesem Zeitpunkt noch vier weitere Personen, die von der Staatsanwältin namentlich genannt wurden. Am frühen Morgen des 13. Juli 2002 brachten die drei Tatverdächtigen das Opfer ins nahegelegene Potzlow, wo sie es auf dem Gelände der ehemaligen LPG bestialisch ermordeten.
Der zum Tatzeitpunkt 17jährige Marcel S. hat am Montag faktisch die Hauptverantwortung für das Verbrechen übernommen. Er habe Marinus nach dem Vorbild einer Mordszene aus dem Film »American History X« mit einem Sprung ins Genick getötet, heißt es in einer Erklärung von Marcel S., die von seinem Anwalt verlesen wurde. Die Tat sei mit den beiden anderen nicht abgesprochen gewesen. Er habe einen »Blackout« gehabt und nicht gewußt, was er tat. Andererseits haben Bekannte der Brüder S. den Medien gegenüber mehrfach zu Protokoll gegeben, daß Marcel in einem starken Abhängigkeitsverhältnis zu dem sechs Jahre älteren Marco, dem wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraften Neonazi, stand.
Staatsanwältin Eva Hoffmeister betonte ausdrücklich, daß man die Beschuldigten zur rechten Szene rechne. Die Verteidiger der Angeklagten dagegen bestreiten den rechten Tathintergrund. Die Verhandlung wird am heutigen Mittwoch fortgesetzt.