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Heß-Gedenkdemo in Wittstock am 09.08.03

Pots­dam — Das Bran­den­burg­er Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) in Frank­furt (O.) hat eine für heute angekündigte rechts­gerichtete Demo in Erin­nerung an den ein­sti­gen Hitler-Stel­lvertreter Rudolf Heß in Witt­stock genehmigt. Das Pots­damer Polizeiprä­sid­i­um wollte die Demon­stran­ten um den Bran­den­burg­er Neon­azi Mario Schulz nicht ohne weit­eres durch Witt­stock marschieren lassen. Es erteilte Aufla­gen, mit denen vor allem ver­hin­dert wer­den sollte, dass auf den bevorste­hen­den Todestag von Heß hingewiesen wird. Darin sahen die Richter am OVG allerd­ings noch keine Gefahr für die öffentliche Sicher­heit und Ord­nung, hieß es am Fre­itag in ein­er Pressemit­teilung. Allein der Ver­weis auf Heß im Mot­to der Ver­anstal­tung lasse keine Straftat­en erwarten, die ein Ver­bot recht­fer­ti­gen könnten.

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