Am 28.10.2005 wurden vor dem Luckenwalder Kreisgericht zwei Neo-Nazis verurteilt. Beide Angeklagten gestanden am letzten Verhandlungstag ihre Taten. Der 27-jährige Marcel Pfister wurde zu 2 Jahren Bewährung und 150 Arbeitsstunden verurteilt. Die 23-jährige Doreen Niendorf wurde ebenfalls zu 2 Jahren Bewährung verurteilt und muss 400? Schmerzensgeld an die Geschädigten zahlen.
Am 28. März 2004 feierten die Angeklagten einen Geburtstag in Rohrbeck, dem damaligen Wohnort von Doreen N. . Von dort fuhren sie in das nahe gelegene Jüterbog, um in der Diskothek “Fränkis Tanzbar” weiter zu feiern. In der Diskothek haben die beiden TäterInnen schon ihre späteren Opfer angesprochen und sie aufgefordert mit vor die Tür zu kommen. Sie ließen sich jedoch nicht provozieren. Als sich die zwei Flüchtlinge einige Meter von der Diskothek entfernt hatten, liefen u.a. die zwei Angeklagten hinter ihnen her und beleidigten sie mit rassistischen Aussagen, wie “Scheiß-Ausländer” und “Ausländer sind Kakerlaken”. Im weiteren Wortgefecht kamen Äußerungen wie “Ich bin Nazi, weil wir wegen euch den 2. Weltkrieg verloren haben” dazu. Als sich eines der Opfer entschloss wegzurennen, rannte ihm Doreen N. hinterher. Indessen trat Marcel P. den 22-Jährigen Migranten von hinten um, sodass dieser das Gleichgewicht verlor und auf den Boden fiel. Anschließend traten und schlugen die Täter auf den am Boden liegenden ein. In der Erinnerung des Opfers hielt diese qualvolle Situation 10–15 Minuten an, wonach das Opfer sein Bewusstsein verlor.
“Zwei Mädchen rannten aus einer Wohnung zu mir und sagten ich sei von Nazis geschlagen worden, da guckte ich an mir runter und alles war voller Blut”, so eines der Opfer später im Gerichtssaal.
Bei seinem 3‑tägigen Krankenhausaufenthalt stellte man einen Nasenbeinbruch, ein Schädel-Hirn-Trauma und Blessuren am ganzen Körper fest. Neben den physischen Schmerzen wird er mit den psychischen Schmerzen noch Jahrelang zu kämpfen haben.
Die vorsitzende Richterin schätze die Handlung als “klar ausländerfeindliche Tat” ein und stellt fest, dass die Angeklagten “aus einer eindeutig verfestigten Ausländerfeindlichen Gesinnung” handelten.