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Ich bin Nazi,…”

Am 28.10.2005 wur­den vor dem Luck­en­walder Kreis­gericht zwei Neo-Nazis verurteilt. Bei­de Angeklagten ges­tanden am let­zten Ver­hand­lungstag ihre Tat­en. Der 27-jährige Mar­cel Pfis­ter wurde zu 2 Jahren Bewährung und 150 Arbeitsstun­den verurteilt. Die 23-jährige Doreen Nien­dorf wurde eben­falls zu 2 Jahren Bewährung verurteilt und muss 400? Schmerzens­geld an die Geschädigten zahlen. 

Am 28. März 2004 feierten die Angeklagten einen Geburt­stag in Rohrbeck, dem dama­li­gen Wohnort von Doreen N. . Von dort fuhren sie in das nahe gele­gene Jüter­bog, um in der Diskothek “Fränkis Tanzbar” weit­er zu feiern. In der Diskothek haben die bei­den TäterIn­nen schon ihre späteren Opfer ange­sprochen und sie aufge­fordert mit vor die Tür zu kom­men. Sie ließen sich jedoch nicht provozieren. Als sich die zwei Flüchtlinge einige Meter von der Diskothek ent­fer­nt hat­ten, liefen u.a. die zwei Angeklagten hin­ter ihnen her und belei­digten sie mit ras­sis­tis­chen Aus­sagen, wie “Scheiß-Aus­län­der” und “Aus­län­der sind Kak­er­lak­en”. Im weit­eren Wort­ge­fecht kamen Äußerun­gen wie “Ich bin Nazi, weil wir wegen euch den 2. Weltkrieg ver­loren haben” dazu. Als sich eines der Opfer entschloss wegzuren­nen, ran­nte ihm Doreen N. hin­ter­her. Indessen trat Mar­cel P. den 22-Jähri­gen Migranten von hin­ten um, sodass dieser das Gle­ichgewicht ver­lor und auf den Boden fiel. Anschließend trat­en und schlu­gen die Täter auf den am Boden liegen­den ein. In der Erin­nerung des Opfers hielt diese qualvolle Sit­u­a­tion 10–15 Minuten an, wonach das Opfer sein Bewusst­sein verlor.
“Zwei Mäd­chen ran­nten aus ein­er Woh­nung zu mir und sagten ich sei von Nazis geschla­gen wor­den, da guck­te ich an mir runter und alles war voller Blut”, so eines der Opfer später im Gerichtssaal.

Bei seinem 3‑tägigen Kranken­hausaufen­thalt stellte man einen Nasen­bein­bruch, ein Schädel-Hirn-Trau­ma und Blessuren am ganzen Kör­p­er fest. Neben den physis­chen Schmerzen wird er mit den psy­chis­chen Schmerzen noch Jahre­lang zu kämpfen haben. 

Die vor­sitzende Rich­terin schätze die Hand­lung als “klar aus­län­der­feindliche Tat” ein und stellt fest, dass die Angeklagten “aus ein­er ein­deutig ver­fes­tigten Aus­län­der­feindlichen Gesin­nung” handelten.

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