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Illegaler Aufenthalt

Am Mor­gen des 07.10.08 stell­ten zivile Polizeibeamte am Witt­stock­er Bahn­hof zwei viet­name­sis­che Staats­bürg­er im Alter von 23 und 26 Jahren, die sich ille­gal dort aufhiel­ten. Eine Über­prü­fung erbrachte, dass seine Aufen­thalts­ges­tat­tung bere­its zeitlich abge­laufen war und zudem eine räum­liche Beschränkung für Berlin bestand. Er hat­te bere­its wieder­holt gegen die Aufla­gen ver­stoßen. Auf Anord­nung der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin wurde er vor­läu­fig festgenom­men. Die Ermit­tlun­gen der Witt­stock­er Krim­i­nalpolizei dauern an.
Bei der Über­prü­fung des 26-jähri­gen Mannes stellte sich her­aus, dass gegen ihn ein Haft­be­fehl vor­lag. Er wurde zum Zwecke der Abschiebung festgenom­men. Die Per­son wurde im Anschluss an die Aus­län­der­be­hörde in Neu­rup­pin übergeben, die die weit­eren Maß­nah­men für die Abschiebung veranlasst.

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