Kategorien
Uncategorized

Joachimsthal: Rechtsradikale Plakatierung und Verkehrsgefährdung

Der Eber­swalder Polizei wurde am Mittwochmor­gen gegen 03.50 Uhr gemeldet, dass zwei männliche Per­so­n­en zu Fuß in der Ort­slage Joachim­sthal (Tem­plin­er Straße) unter­wegs sind und Plakate an Säulen kleben. Zivil­fah­n­der der Barn­imer Kripo kon­nten zwei männliche, verdächtige Per­so­n­en zu Fuß
fest­stellen, die beim Bemerken der Beamten flüchteten und einen PKW VW Pas­sat bestiegen. 

Der PKW- Führer fuhr direkt mit dem VW auf einen Beamten zu, der die Per­so­n­en kon­trol­lieren wollte. Als der Beamte daraufhin von der Fahrbahn sprin­gen woll­ten, leit­ete der 24- jährige Fahrzeugführer jedoch eine Gefahren­brem­sung ein und brachte das Fahrzeug ohne Zusam­men­stoß zum Halten.
Der 25- jährige Beifahrer sowie der Fahrzeugführer ver­ließen erst nach mehrfach­er Auf­forderung das Fahrzeug. Bei der durchge­führten Durch­suchung der bei­den Insassen und des PKW wur­den 143 Aufk­le­ber (10,5 x 15 cm mit der
Auf­schrift: “Mord! Am 17. August 1987 in Berlin…”) und 28 Aufk­le­ber (9,5 x 13,8 cm mit der Auf­schrift: “Radikal! Nation­al! Sozial!…”)aufgefunden und sichergestellt. Des weit­eren wur­den ein Buch mit dem Titel: “Freis­pruch für
Hitler?” und eine MC sichergestellt. In der Innen­stadt wur­den an Verkehrss­childern, Gebäu­den, Schaukästen, Fahrplä­nen, Kirche u.a. weit­ere gle­ichar­tige Aufk­le­ber festgestellt. 

Die Plakate sind als solch­es strafrechtlich nicht rel­e­vant, jedoch stellt die ungenehmigte Plakatierung eine Ord­nungswidrigkeit dar. Lassen sich die
Plakate nicht ohne weit­eres wieder ent­fer­nen, kann u.U. eine
Sachbeschädi­gung vor­liegen. Eine Anzeige wegen Straßen­verkehrs­ge­fährdung wurde auf­grund des Ver­hal­ten des Fahrzeugführers geson­dert gefertigt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot