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Jugendliche wegen Anschlag auf Obdachlosen vor Gericht

(dpa, MOZ vom 15.02.05) Frank­furt (Oder) Wegen eines Bran­dan­schlages auf einen Obdachlosen müssen sich seit Dien­stag ein 19- und ein 23-Jähriger vor dem Landgericht Frank­furt (Oder) ver­ant­worten. Sie sollen im Som­mer 2004 in Beeskow (Oder-Spree) einen auf ein­er Park­bank schlafend­en Mann über­fall­en haben. Die Angeklagten durch­sucht­en ihr Opfer zunächst nach Bargeld. Da sie kein Geld fan­den, sollen sie beschlossen haben, den Mann zu töten. Sie zün­de­ten seine Jacke an und ent­fer­n­ten sich. Der Mann über­lebte den Über­fall, wurde aber schw­er verletzt. 

In der richter­lichen Vernehmung schilderten die bei­den Angeklagten den Tat­ablauf unter­schiedlich. Der 19-Jährige behauptete, sein früher­er Fre­und habe den Obdachlosen mit einem Schrauben­dreher abstechen wollen. Um dies zu ver­hin­dern, habe er vorgeschla­gen, den schlafend­en Obdachlosen nur “ein biss­chen zu ärg­ern” und seine Jacke anzuzün­den. Nach sein­er Aus­sage hät­ten das bei­de Angeklagte auch gemein­sam getan und anschließend den Tatort verlassen. 

Der 23-Jahre alte Mitangeklagte wider­sprach dieser Schilderung. Ihm zufolge spazierten die bei­den Män­ner gemein­sam mit einem Hund nach einem län­geren Fernse­habend mit viel Alko­hol­genuss durch das nächtliche Beeskow. Dabei seien sie im Park auf den schlafend­en Obdachlosen gestoßen. Der 23-Jährige nahm nach eigen­er Darstel­lung eine neben dem Mann ste­hende Plas­tik­tüte mit zwei Bier­flaschen an sich; der 19-Jährige soll die Jacke des Opfers durch­sucht haben. 

Anschließend will der 23-Jährige nach eigen­er Aus­sage mit dem Hund durch die Straßen gezo­gen und erst später wieder an den Tatort zurück­gekehrt sein. Dort habe er selb­st noch Brand­stellen aus­ge­treten und mit der Zeu­g­in gesprochen, die den Obdachlosen gerettet hat­te. Was sein Mitangeklagter in der Zwis­chen­zeit machte, wisse er nicht. 

Der Obdachlose erlitt bei dem Über­fall schw­er­ste Ver­bren­nun­gen. Die hinzuk­om­mende Zeu­g­in hat­te dem Mann die bren­nende Jacke ausziehen und das Feuer löschen kön­nen. Anschließend wurde der Mann in eine Unfal­lk­linik gebracht. Er schwebte län­gere Zeit in Lebens­ge­fahr. 35 Prozent der Haut seines Oberkör­pers sind seit dem Brand verun­stal­tet. Der Prozess wird am 22. Feb­ru­ar mit Zeu­gen­vernehmungen fortgesetzt. 

Obdachlosen erst beraubt und dann angezündet

(Frank Jansen, PNN) Frank­furt (Oder) – Der Angeklagte nuschelt monot­on, als sei ihm alles gle­ichgültig. Doch was Steven G. von sich gibt, ist schreck­lich. Der 19 Jahre alte Arbeit­slose mit dem Pfer­de­schwanz und den Pierc­ings im Gesicht legt gle­ich zu Beginn des Prozess­es am Landgericht Frank­furt (Oder) ein Geständ­nis ab – und belastet den mitangeklagten Ste­fan K. (23) schw­er. Sie hät­ten bei­de ihre Feuerzeuge an den schlafend­en Obdachlosen gehal­ten, “een­er rechts, een­er links”. Als das Opfer bran­nte, seien sie weg­ger­an­nt. Aus etwa 100 Metern Ent­fer­nung hät­ten sie die Flam­men gese­hen, “so eins­fuf­fzich hoch”. Der betrunk­ene Obdachlose Jür­gen W. regte sich nicht. Dass er über­lebt hat, ist ein Wunder. 

Staat­san­wältin Anette Bar­gen­da wirft den bei­den jun­gen Män­nern ver­sucht­en Mord vor. Sie hät­ten ver­sucht, in der Nacht zum 16. Juni 2004 im Park der Kle­in­stadt Beeskow “heimtück­isch, grausam und aus niedri­gen Beweg­grün­den” Jür­gen W. zu töten. Die bei­den Män­ner hät­ten sich geärg­ert, kein Geld bei W.gefunden zu haben. Es gibt auch Hin­weise, dass Steven G. den Obdachlosen für einen min­der­w­er­ti­gen “Pen­ner” hielt. Der unter dem Spitz­na­men “Jesus” stadt­bekan­nte Obdachlose erlitt schwere Ver­bren­nun­gen am Oberkör­p­er. Wochen­lang schwebte er in Lebens­ge­fahr, nur mit Not­op­er­a­tio­nen kon­nten ihn die Ärzte ret­ten. Jür­gen W. bleibt allerd­ings laut Staat­san­wältin Bar­gen­da dauer­haft entstellt. 

Ste­fan K. bestre­it­et wortre­ich den Mord­ver­such. Ja, er sei mit Steven G. am Tatort gewe­sen und habe Jür­gen W. die Bier­flaschen weg­nehmen wollen. “Aber dann bin ich irgend­wann los­ge­laufen, det war mir zu viel”, sagt K. Nach Infor­ma­tio­nen der PNN haben allerd­ings mehrere Zeu­gen gegenüber der Polizei aus­ge­sagt, K. habe vom Anzün­den des Obdachlosen erzählt. 

Jür­gen W. ver­dankt sein Leben auch ein­er jun­gen Frau. Sie riss ihm mit bloßen Hän­den die bren­nen­den Reste sein­er Jacke vom Leib. Der Prozess wird am kom­menden Dien­stag fortgesetzt.

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