(MOZ) Die vier Videokameras, die im Hochhaus Gubener Straße 1 installiert wurden, um in den Fahrstühlen und im Eingangsbereich Zerstörungen zu verhindern, bleiben. Die Wohnungswirtschaft hat sich noch einmal Expertenrat eingeholt. Der externe Datenschutzbeauftragte Holger Koch sieht das Unternehmen mit dieser Aktion auf der rechtlich sicheren Seite. “Seit 2001 ist im Bundesdatenschutzgesetz die Videoüberwachung geregelt”, so Holger Koch. “Wir halten
diese Art der Kontrolle für besser, als die, die uns der stellvertretende Datenschutzbeauftragte nahegelgt hat. Wenn wir nämlich einen Wachschutz damit beauftragen,
beobachtet der tatsächlich genau, wer wann das Haus betritt und wen er mitbringt. “Unsere Videobänder schaut sich keiner an”, fügt Holger Koch an. Konkret bedeutet das, dass sich die Bänder immer wieder überspielen und die Kameras auch nur mit Hilfe von Bewegungsmeldern anspringen. Nur in dem fall,
wenn Hausmeister oder Mieter Schäden bemerken, werden die Bänder ausgebaut und von einem EDV-Beauftragten der Wowi kontrolliert. Nur die entsprechende Sequenz, auf der der Täter zu sehen ist, werde dann der Polizei übergeben. “Die
Mieter haben positiv auf den Kamera-Einbau reagiert. Ein gepflegtes Haus erhöht auch den Wohnwert für jeden einzelnen”, so Holger Koch.
Kategorien