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Mieter werden überwacht

Woh­nungswirtschaft instal­lierte Videokam­eras in der Guben­er Straße 1 / Laut Daten­schutz ist das unzulässig

(MOZ, 6.4, Mar­git Höfer im Frank­furter Stadt­bote) Dass Men­schen mit Videokam­eras überwacht wer­den, ist fast schon nor­mal. Wer
den Schal­ter­raum ein­er Bank betritt, der ist auf dem Film, auch in
Kaufhäusern laufen rund um die Uhr Kam­eras. Eben­so an Tankstellen, an denen verhindert
wer­den soll, dass Aut­o­fahrer ohne zu zahlen davon­fahren. Und im
Big-Broth­er-Con­tain­er lassen sich Men­schen frei­willig rund um die Uhr beobachten.

Dennoch
ungewöhn­lich ist die Ini­tia­tive der Woh­nungswirtschaft (Wowi), die ihre
Mieter im Fahrstuhl und im Erdgeschoss der Guben­er Straße 1 überwacht.
Bran­den­burgs Daten­schützer meinen, dass dies unzuläs­sig ist. 

Seit knapp ein­er Woche sind in der Guben­er Straße 1 vier Kameras
instal­liert. Je eine in den Fahrstühlen uns zwei im Ein­gangs­bere­ich des Hochhauses
mit­ten in der Stadt. Ein gelbes Schild an der Ein­gangstür informiert darüber. 2003
hat die Wowi die Fahrstüh­le erneuert und den Flur gestrichen. “Wir wollen,
dass diese Investi­tion erhal­ten bleibt und haben desshalb in diesem
15-Geschoss­er ein Pilot­pro­jekt ges­tartet”, erk­lärt Diet­mar Diet­rich, Leiter
Gebäudewirtschaft in der Wowi.
Eine halbe Mil­lio­nen Euro hat das Unternehmen für die neuen Fahrstüh­le und
die Ren­ovierung aus­gegeben. Was die Kam­eras gekostet haben, will Dietrich
nicht ver­rat­en, sagt nur soviel: “Wir gehen davon aus, dass sich die Einbaukosten
der Kam­eras inner­halb eines Jahres durch die Einsparun­gen für die
Besei­t­i­gung von Sach­schä­den refi­nanziert haben.”
Wegen möglich­er Ran­dalier­er wur­den die Kam­eras auch einge­baut. Nicht etwa,
um den Fam­i­lien­stre­it haut­nah miter­leben zu kön­nen oder zu schauen, was
Mieterin X in ihrem Einkaufs­beu­tel nach oben fährt, son­dern um zu ver­hin­dern, dass
die Wände ange­sprüht, zerkratzt, zertreten und zer­stört wer­den. Zwar sei das
Hochhaus nicht der Schw­er­punkt für solche Angriffe, aber immer wieder auch
sel­bi­gen aus­ge­set­zt. Ein halbes Jahr will sich die Wowi zeit lassen, das
Pilot­pro­jekt testen und dann entschei­den, ob auch in anderen Wohn­häusern Kameras
instal­liert werden.

Über mehrere Tage hin­weg reichen die Film­bän­der, die, sollte nichts
kaputtge­gan­gen sein, sich automa­tisch über­spie­len. Passiert doch etwas, kann das
Mate­r­i­al sofort aus­gew­ertet und der Täter möglicher­weise erkan­nt wer­den. “Die
Filme wer­den nicht ein­ge­lagert”, ver­sichert Diet­rich. Wider­stand durch die
Mieter, die in den 90 Woh­nun­gen leben, soll es laut Diet­rich keinen geben. “Im
Gegen­teil. Wir haben unsere Mieter schriftlich informiert und waren an zwei
Tagen vor Ort, um eventuelle Prob­leme zu klären. Die Res­o­nanz war überwiegend
pos­i­tiv. Es wur­den sog­ar Vorschläge gemacht, noch mehr Kam­eras, etwa im
Fahrad­keller, zu instal­lieren”, erk­lärt der Wowi-Mitarbeiter.
Während Diet­mar Diet­rich betont, dass es kein Prob­lem mit dem Datenschutz
gibt, sehen das Hart­mut Höhne vom Mieter­vere­in und Kurt Urban,
stel­lvertre­tender Daten­schutzbeauf­tragter des Lan­des Bran­den­burg, jedoch anders. Für
Höhne
ist die Überwachung “ganz klar eine Ver­let­zung des Per­sön­lichkeit­srecht­es. Ich
denke, die Wowi ste­ht dort auf schwank­en­dem Boden und wird — sollte sich ein
Mieter oder Besuch­er beschw­eren — die Kam­eras wieder abbauen müssen.” Höhne
bezieht sich dabei auch auf ein Gericht­surteil des Landgerichts Berlin vom
31.Oktober 2000. “Die Überwachung des Ein­gangs­bere­ichs eines Miethaus­es durch
Videokam­eras stellt eine Ver­let­zung des Per­sön­lichkeit­srecht­es der Mieter dar,
auch wenn die Videoüberwachung nur instal­liert wurde, um Sachbeschädigungen
und belei­di­gende Schmier­ereien an der hauswand zu ver­hin­dern”, heißt es im
Urteil.

Wenn heute dieser Beitrag veröf­fentlicht wird, dann will auch Datenschützer
Kurt Urban aktiv wer­den. “Eine pro­phy­lak­tis­che Videoaufze­ich­nung in
Wohn­bere­ichen ist unzuläs­sig und auch abzulehnen”, stellt er ganz klar fest. Auch wenn
alle Mieter des Haus­es damit ein­ver­standen wären, was bei 90 Woh­nun­gen kaum
denkbar ist, dann kön­nten sich Besuch­er belästigt fühlen. Denn auch die
Rechte Drit­ter wür­den durch die Überwachung berührt.
Einzige Chance für die Wowi, Schmier­er und Ran­dalier­er zu fassen, wäre, dass
sie einen Wach­schutz ein­set­zt. Wenn der beobachtet, das jemand etwas
zer­stört, kön­nte er genau in diesem Augen­blick die Videokam­era anschal­ten. „In
Ham­burg wurde ein Kinder­spielplatz per Kam­era überwacht. Eltern fan­den die
Aktion gut, andere Besuch­er nicht, also mussten die Kam­eras demontiert
wer­den,“ nen­nt Kurt Urban ein Beispiel.
Bei der Wohn­bau, die 2003 mehr als 102 000 Euro für die Beseitigung
mutwilliger Zer­störun­gen auf­brin­gen musste, set­zt man mehr auf den Dia­log als auf
Überwachung. „Wir haben gute Erfahrun­gen gemacht, wenn junge und alte
Mieter gemein­sam ihr Haus in Ord­nung brin­gen und Malern. Die Achtung der Jüngeren
vor dem Geschaf­fe­nen ist groß. Dort geht nichts kaputt. „Dafür machen
uns die Hauswand-Sprayer das Leben schw­er“ so Wohnbau-Sprecherin
Mar­ti­na Mucker. 

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