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Kampagne kritisiert Diffamierung von Opfern rechter Gewalt

Kam­pagne kri­tisiert Dif­famierung von Opfern rechter Gewalt durch den Verfassungsschutzbericht 

Die Pots­damer Kam­pagne gegen Wehrpflicht, Zwangs­di­en­ste und Mil­itär kri­tisiert auch den diesjähri­gen bran­den­bur­gis­chen Verfassungsschutzbericht.

Im Kapi­tel „Extrem­istis­che Gewalt – ein Jugend­phänomen?“ kon­stru­iert der Ver­fas­sungss­chutz ein­mal mehr eine Gewalt­spi­rale zwis­chen recht­en und linken Jugend­kul­turen. Damit verken­nt der VS, dass Nazis seit Jahren mit Gewalt, Bedro­hung und Ein­schüchterung gezielt die Schaf­fung „nation­al befre­it­er Zonen“ anstreben. Recht­sex­treme Gewalt entste­ht nicht ein­fach im Auf­schaukeln von Sit­u­a­tio­nen zwis­chen recht­en und linken Jugend­grup­pen, son­dern ist ein poli­tis­ches Mit­tel zur Durch­set­zung der Dom­i­nanz rechter Kul­tur in öffentlichen Räu­men. Die Stadt Pots­dam ist auch und ger­ade deshalb häu­figer als manche andere bran­den­bur­gis­che Städte von recht­sex­tremen Über­grif­f­en betrof­fen, weil sich rechte Jugend­kul­turen in Pots­dam in vie­len Räu­men bis­lang nicht durchge­set­zt haben. 

Am 19.06.05 wur­den zwei junge Män­ner, von denen ein­er ein T‑Shirt „Mein Fre­und ist Aus­län­der“ trug, in ein­er Straßen­bahn ohne jede Vor­war­nung von 25–30 Neon­azis mit recht­en Parolen beschimpft und zusam­mengeschla­gen. Der VS beze­ich­net die Opfer als „zwei Ange­hörige der link­sex­trem­istis­chen Szene“ (VS-Bericht 2005, S.19).

Auch der durch den Tram-Prozess bekan­nte Über­fall von ca. einem Dutzend Nazis auf einen in der stu­den­tis­chen Antifa-Arbeit Aktiv­en und dessen (völ­lig unpoli­tis­chen) Begleit­er am 3. Juli 05 in der Friedrich-Ebert-Straße wird im Bericht als Über­fall auf „zwei Per­so­n­en der link­sex­trem­istis­chen Szene“ dargestellt (VS-Bericht 2005, S.21).

Eine der­ar­tige Verz­er­rung von Tat­sachen mag zwar der Unter­mauerung der Gewalt­spi­ra­len­these aus dem Hause Schön­bohm dien­lich sein – zur effek­tiv­en Bekämp­fung des Recht­sex­trem­is­mus trägt sie ganz sich­er nicht bei. Vielmehr stem­pelt der VS-Bericht diejeni­gen, die (wie oft von der Lan­desregierung in Son­ntagsre­den gefordert) Farbe gegen recht­sex­treme Ten­den­zen beken­nen, als ver­fas­sungs­feindlich ab – und dazu gle­ich noch deren Begleitpersonen. 

Nach der Logik des VS-Bericht­es wer­den Opfer recht­sex­trem­istis­ch­er Über­griffe pauschal mit den Tätern als extrem­istis­che Gefahr für die Gesellschaft dargestellt. Für diese Dif­famierung genügt dem Ver­fas­sungss­chutz das, was den Neon­azis als Grund für die Über­griffe reicht: ein harm­los­es T‑Shirt, ein Engage­ment im AStA oder der bloße Kon­takt zu solchen Leuten. Damit übern­immt die bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde die dif­fusen Denkmuster rechter Schläger. 

Wir fordern den Innen­min­is­ter neb­st sein­er VS-Abteilung auf, die Dif­famierung von Opfern rechter Gewalt zu unter­lassen, uns mit unhalt­baren Erk­lärungsmustern für zunehmende Gewalt­bere­itschaft in Jugend­kul­turen zu ver­scho­nen und die Auseinan­der­set­zung mit recht­sex­tremen Ten­den­zen zumin­d­est nicht weit­er zu behindern.

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