Mit großer Enttäuschung nimmt die Antidiskriminierungsberatung des Vereins Opferperspektive zur Kenntnis, dass die SPD-Fraktion des Landestages sich gegen die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes für Brandenburg stellt. „Damit vergibt die SPD die große Chance, wirksame Rechtsgrundlagen für den
Diskriminierungsschutz im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu schaffen. Die hier bestehende Schutzlücke, die nur auf Landesebene geschlossen werden kann, wird fortbestehen. Das Land stiehlt sich aus der Verantwortung, weil es sich weigert, Regelungen zum Diskriminierungsschutz einzuführen, die für Privatpersonen auf der
Grundlage des AGG seit über 10 Jahren verbindlich sind.“, so Cristina Martín von der ADB.
Der Antidiskriminierungsberatung begegnen in der Praxis immer wieder Fälle, bei denen Betroffene von Diskriminierungserfahrungen bei öffentlichen Stellen, z.B. bei Sozialämtern oder in Schulen berichten. Zwar sind diese Stellen aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes zu diskriminierungsfreien Handlungen
verpflichtet, jedoch lässt sich diese Verpflichtung in der Praxis weitaus schwieriger durchsetzen, als gegenüber Privatpersonen oder Unternehmen.
Durch die Ablehnung eines LADG wird es nun auch keine Verpflichtung zu sogenannten positiven Maßnahmen geben, mit denen Diversität und Chancengleichheit auf struktureller Ebene gefördert werden. Im Hinblick auf die 2013 in die Landesverfassung eingeführte Antirassismusklausel ist auch dies eine Enttäuschung. Vor diesem Hintergrund weiterhin von Willkommenskultur sprechen zu wollen, zeigt inwiefern die Brandenburger SPD-Fraktion die Lebensrealität von Bürger*innen, die von rassistischer Diskriminierung betroffen sind, verkennt. Denn institutionelle Diskriminierung ist das größte Hindernis zur Verwirklichung einer solchen Willkommenskultur. Ab heute darf dank dieser Entscheidung der SPD-Fraktion des Landestages nur von einer im Wesentlichen abgeschwächten Willkommenskultur die Rede sein.
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