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Knüppel im Jackenärmel versteckt

(gegenrede.info) Pren­zlau (ipr) Gestern mussten sich ein Jugendlich­er und ein Her­anwach­sender vor dem Pren­zlauer Amts­gericht wegen gemein­schaftlich­er gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ver­ant­worten. Der Her­anwach­sende wurde zu drei Wochen Dauer­ar­rest verurteilt. Gegen den Jugendlichen wurde eine Ver­war­nung aus­ge­sprochen. Als Auflage muss er 100 Stun­den gemein­nützige Arbeit­en verrichten. 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 17-jährige Chisto­pher B. am frühen Mor­gen des 17. Novem­bers let­zten Jahres den Tem­plin­er Stef­fen D. mit der Faust ins Gesicht geschla­gen und der 19-jährige Daniel H. den am Boden mit Christo­pher B. rin­gen­den in die Rip­pen getreten hat. 

Während Christo­pher B. die Tat unumwun­den zugab, behauptete Daniel H., dass er mit seinen zwei Trit­ten die bei­den Rin­gen­den tren­nen wollte, um schlim­meres zu ver­hin­dern. Die Rich­terin bezweifelte diese Ver­sion des Angeklagten und hielt ihm vor, dass er ja schon bei der ersten Vernehmung durch die Polizei gel­o­gen habe. Bei­de Angeklagten behaupteten von ihrem Opfer provoziert wor­den zu sein. 

Stef­fen D., als Zeuge geladen, war nicht zur Ver­hand­lung erschienen, was ihm eine Geld­buße von 150 Euro oder ersatzweise drei Tage Haft ein­brachte. Im Ver­lauf der Ver­hand­lung grif­f­en Staat­san­wältin und Rich­terin auf dessen Zeu­ge­naus­sage bei der Polizei zurück. 

Zwei Zeug­in­nen aus Lychen, die an jen­em Mor­gen mit Stef­fen D. unter­wegs gewe­sen waren und die man der Punk-Szene zuord­nen dürfte, kon­nten nicht viel zum Tather­gang beitra­gen. Im Gegen­satz zu dem zwei Meter großen Daniel H. kon­nten bei­de Zeug­in­nen Christo­pher B. nicht wieder­erken­nen. Immer­hin erk­lärte Chris­tiane H., dass Stef­fen D. beim Ringkampf ger­ade die Ober­hand gewon­nen hat­te als ihn der Fußtritt traf. Dazu soll Daniel H. gerufen haben: „Lass meinen Kumpel in Ruhe!“ Ihre Schilderung, dass Christo­pher B. ein Stuhlbein in der Hand hielt und damit mehrfach auf Stef­fen D. ein­schlug, bestätigte sich im Ver­lauf weit­er­er Zeu­ge­naus­sagen nicht. Klar wurde, dass Christo­pher B. am Ende der Auseinan­der­set­zung einen kurzen Knüp­pel oder Schlag­stock aus Holz aus dem linken Jack­enärmel zog und damit seinem fliehen­den Opfer hin­ter­her ran­nte. Warum Christo­pher D. diesen Mini-Base­ballschläger im Ärmel ver­steckt bei sich trug, kon­nte während der Ver­hand­lung nicht gek­lärt werden. 

Die bei­den Lych­ener­in­nen sagten aus, dass von ihrer Gruppe keine Bemerkun­gen in Rich­tung der Gruppe um die Angeklagten gefall­en seien. Die hät­ten ihnen hin­ter­herge­brüllt. Während sich Chris­tiane H. an keine Inhalte erin­nern kon­nte bestätigte Lisa W., dass die Rufe der Angeklagten recht­sex­treme Inhalte hat­te. Welche, wusste sie nicht mehr. Sie emp­fand eine große Aggres­sion und wusste, dass gle­ich was passieren würde. Die Rich­terin hat­te zuvor aus dem Vernehmung­spro­tokoll des Opfers zitiert, dass Äußerun­gen wie Zige­uner­pack, Zeck­en und andere rechte Äußerun­gen gefall­en sein sollen. Daniel H. hat­te das bestrit­ten. Ein weit­er­er Zeuge, Matthias H., der zur Gruppe um die bei­den Angeklagten gehörte bestätigte allerd­ings die Zeck­en-Rufe und ein ziel­gerichtetes Treten von Daniel H. Die Ex-Fre­undin von Daniel H. bestätigte, dass er „Scheiß Zeck­en“ gerufen habe und sagte weit­er aus, dass der Angriff von den bei­den Angeklagten aus­ging. Auf Nach­frage der Rich­terin bescheinigte Vic­ki W. den bei­den Angeklagten eine rechte Gesin­nung. Sowohl Staat­san­wältin als auch Rich­terin werteten die Äußerun­gen der Angeklagten als recht­sex­trem und sahen hier ein Motiv, Stef­fen D. zu schla­gen und zu treten. 

In ein­er zweit­en Anklage, die während dieses Prozess­es ver­han­delt wurde musste sich Daniel H. dafür ver­ant­worten, dass er sein­er Ex-Fre­undin im April 2008 auf offen­er Straße eine Backpfeife gegeben hat. Er recht­fer­tigte sich mit großen Belei­di­gun­gen wie zum Beispiel Huren­sohn, die Vic­ki W. ihm ent­ge­gengeschleud­ert hat. Seine Ex-Fre­undin bestritt die Belei­di­gun­gen, sagte, er habe sie geschla­gen, weil sie sich nicht mehr mit ihm tre­f­fen wollte. Staat­san­wältin und Rich­terin ließen keinen Zweifel daran, wem sie Glauben schenkten. 

Strafver­schär­fend wurde für Daniel H. gew­ertet, dass die Tat im Novem­ber bere­its einen Monat nach sein­er let­zten Verurteilung stat­tfand. Christo­pher B. war für das Gericht noch ein unbeschriebenes Blatt. Das wird sich geän­dert haben, wenn er in zwei Wochen vor das Jugend­schöf­fen­gericht in Pren­zlau treten wird, und sich wegen Haus­friedens­bruch und Sachbeschädi­gung zu Ver­ant­worten hat.

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