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Kopf der Oranienburger Kameradschaftsszene verurteilt

»Sie haben in mehreren Fällen bru­tal gehan­delt. Es ist mak­aber, wenn Sie öffentlich gegen Gewalt auftreten.« Diese Worte des Vor­sitzen­den Richters am Amts­gericht Oranien­burg waren an den beken­nen­den Neon­azi Chris­t­ian W. aus Vel­ten gerichtet. Nach elf Ver­hand­lungsta­gen verurteilte das Gericht den Angeklagten heute nach dem Jugend­strafrecht zu drei Jahren Haft. Chris­t­ian W., der zur Tatzeit noch her­anwach­send war, hat sich der gefährlichen Kör­per­ver­let­zung in drei Fällen sowie Ver­stößen gegen das Waf­fenge­setz und das Ver­samm­lungs­ge­setz schuldig gemacht. 

Einen beson­deren Stel­len­wert räumte Richter Passeri­ni ein­er gefährlichen Kör­per­ver­let­zung am 30. August 2006 ein, bei der ein Mitar­beit­er eines Imbiss­es am Oranien­burg­er Post­platz schw­er ver­let­zt wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Chris­t­ian W. und der Mitangeklagte Steve M. dem Türken Feh­mi D. jew­eils eine volle Bier­flasche auf den Kopf geschla­gen oder aus näch­ster Nähe gewor­fen haben. Darüber hin­aus hat­te eine Gutach­terin aus­ge­sagt, dass auf­grund der Ver­let­zun­gen am Kopf von Her­rn D. davon aus­ge­gan­gen wer­den müsse, dass er am Boden liegend getreten und geschla­gen wor­den sei. 

Feh­mi D., der zunächst in Lebens­ge­fahr schwebte und sich nach ein­er Not­op­er­a­tion in eine umfan­gre­iche Rehamaß­nahme begeben musste, lei­det bis heute an epilep­tis­chen Anfällen und an Sprach- und Konzen­tra­tionsstörun­gen. Der Auseinan­der­set­zung war die Weigerung des Imbis­sangestell­ten voraus­ge­gan­gen, Chris­t­ian W. und seinen zwei Begleit­ern Bier zu verkaufen. 

Herr D. ist überzeugt, dass die Auseinan­der­set­zung auf­grund der frem­den­feindlichen Ein­stel­lung der Täter eskalierte. Bei dem ver­balen Stre­it inner­halb des Bistros sei er – sein­er Erin­nerung nach – von den Angeklagten ras­sis­tisch beschimpft wor­den. Dies wurde während der Ver­hand­lung wed­er von den drei Angeklagten noch von anderen Zeu­gen bestätigt. Das Gericht lehnte es daher ab, der Argu­men­ta­tion der Neben­klagev­ertreterin Wey­ers zu fol­gen. Die Recht­san­wältin von Feh­mi D. hat­te die recht­sex­treme Tat­mo­ti­va­tion als eskalieren­des Moment gewertet. 

Ob die Angeklagten gegen das Urteil Revi­sion oder Beru­fung ein­le­gen, wird sich zeigen. Chris­t­ian W. zeigte sich indes auch in den let­zten Wochen unbelehrbar. So befand er sich kurzzeit­ig in Haft, weil er drin­gend verdächtig ist, mit neun weit­eren Recht­sex­trem­is­ten am 5. Mai eine Gruppe von etwa 30 alter­na­tiv­en Jugendlichen ange­grif­f­en zu haben, die an einem See in Hohen Neuen­dorf feierten. 

Für Feh­mi D. hat der 30. August 2006 alles verän­dert. Bis heute ist er nicht in der Lage zu arbeit­en. Er wird sein Leben lang an den Fol­gen des Angriffs zu tra­gen haben.

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