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Kranker Flüchtling soll morgen nach Indien abgeschoben werden

Kranker Flüchtling soll mor­gen nach Indi­en abgeschoben werden 

Herr S. lebt bere­its seit 15 Jahren in Deutsch­land, hat mit­tler­weile eine
10jährige deutsche Tochter und ist seit zwei Jahren mit ein­er deutschen
Frau liiert. Er ist 34 Jahre alt, spricht
per­fekt Deutsch, hat einen Schu­la­b­schluss und ist von Beruf Koch. Er hat
Arbeit­sange­bote bekom­men, darf aber als Gedulde­ter nicht arbeit­en, auch
wenn er — um finanziell für seine Tochter sor­gen zu kön­nen — ver­sucht hat,
eine Arbeit­ser­laub­nis zu erhal­ten. Im Dezem­ber 2003 hat­te er einen
epilep­tis­chen Anfall und ist bewusst­los zusam­menge­brochen. Im
Kranken­haus hat man fest­gestellt das er einen Gehirn­tu­mor hat. Dieser
wurde ent­fer­nt und er muss seit­dem Medika­mente nehmen um weitere
epilep­tis­che Anfälle zu vermeiden. 

Herr S. und seine Lebens­ge­fährtin ver­suchen seit 15 Monat­en zu heiraten,
aber die Behör­den behin­dern dies, wo es nur geht. Mit dem Moment, wo
dem Standesamt der Pass für die Eheschließung vor­lag, wurde dem Paar
durch die Aus­län­der­be­hörde mit­geteilt, dass Herr S. ja nun abgeschoben
wer­den könne! 

“Die gesund­heitliche, die famil­iäre und auch die soziale Sit­u­a­tion des Herrn
S. begrün­den aus unser­er Sicht eine Ver­längerung der Dul­dung. Es wäre
eine unmen­schlich Härte, Men­schen, die wie Herr S. durch ihren
jahre­lan­gen Aufen­thalt in Deutsch­land hier so stark sozial­isiert sind, den
Aufen­thalt in Deutsch­land zu ver­weigern”, so Vera Ever­hartz vom
Flüchtlingsrat Brandenburg. 

Die Recht­san­wältin des Her­rn S. wird eine Beschw­erde gegen den
Gerichts­beschluss des VG Frank­furt O. ein­re­ichen. Nun liegt es bei dem
Lan­drat in Märkisch-Oder­land, sich für eine Aus­set­zung der Abschiebung
einzuset­zen. Wir rufen den Lan­drat Her­rn Ger­not Schmidt ein­dringlich dazu
auf seine Möglichkeit­en zu nutzen und sich für das Schick­saal des jungen
Paares einzusetzen.

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