Kranker Flüchtling soll morgen nach Indien abgeschoben werden
Herr S. lebt bereits seit 15 Jahren in Deutschland, hat mittlerweile eine
10jährige deutsche Tochter und ist seit zwei Jahren mit einer deutschen
Frau liiert. Er ist 34 Jahre alt, spricht
perfekt Deutsch, hat einen Schulabschluss und ist von Beruf Koch. Er hat
Arbeitsangebote bekommen, darf aber als Geduldeter nicht arbeiten, auch
wenn er — um finanziell für seine Tochter sorgen zu können — versucht hat,
eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Im Dezember 2003 hatte er einen
epileptischen Anfall und ist bewusstlos zusammengebrochen. Im
Krankenhaus hat man festgestellt das er einen Gehirntumor hat. Dieser
wurde entfernt und er muss seitdem Medikamente nehmen um weitere
epileptische Anfälle zu vermeiden.
Herr S. und seine Lebensgefährtin versuchen seit 15 Monaten zu heiraten,
aber die Behörden behindern dies, wo es nur geht. Mit dem Moment, wo
dem Standesamt der Pass für die Eheschließung vorlag, wurde dem Paar
durch die Ausländerbehörde mitgeteilt, dass Herr S. ja nun abgeschoben
werden könne!
“Die gesundheitliche, die familiäre und auch die soziale Situation des Herrn
S. begründen aus unserer Sicht eine Verlängerung der Duldung. Es wäre
eine unmenschlich Härte, Menschen, die wie Herr S. durch ihren
jahrelangen Aufenthalt in Deutschland hier so stark sozialisiert sind, den
Aufenthalt in Deutschland zu verweigern”, so Vera Everhartz vom
Flüchtlingsrat Brandenburg.
Die Rechtsanwältin des Herrn S. wird eine Beschwerde gegen den
Gerichtsbeschluss des VG Frankfurt O. einreichen. Nun liegt es bei dem
Landrat in Märkisch-Oderland, sich für eine Aussetzung der Abschiebung
einzusetzen. Wir rufen den Landrat Herrn Gernot Schmidt eindringlich dazu
auf seine Möglichkeiten zu nutzen und sich für das Schicksaal des jungen
Paares einzusetzen.