Justizministerin Barbara Richstein (CDU) hält nichts von der Idee,
kriminelle Kinder in geschlossene Heime unterzubringen. Entsprechende
Ambitionen ihre Vorgängers Kurt Schelter verfolgt sie nicht weiter. “Nein”,
antwortete jetzt die Ministerin auf die Frage, ob Brandenburg solche Heime
für jene Kinder befürwortet, die schwere Straftaten begangen haben.
Richsteins Vorgänger Schelter hatte sich immerhin noch für “bessere
Sanktionsmöglichkeiten” ausgesprochen und wollte die Variante der
geschlossenen Heime “prüfen” lassen. Unterdessen gab Innenminister Jörg
Schönbohm (CDU) bekannt, dass die Zahl der tatverdächtigen Kinder unter den
Drogendealern sich “alarmierend” erhöht habe, von 2001 zu 2002 sei sie von
vier auf elf gestiegen und habe sich damit nahezu verdreifacht.
Es sei ein Irrtum, anzunehmen, dass die Straftaten von Kindern ständig
zunehmen, argumentierte die Justizministerin und verwies auf die
Polizeistatistik, wonach zwischen 1997 und 2001 die Zahl der von Kindern
unter 14 Jahren verübten Straftaten um 1519 zurückgegangen sei. Allerdings
enthält ihre Antwort kein Hinweis darauf, dass auch die Zahl der Kinder mit
dem Geburtenknick zurückgegangen ist — teilweise auf 30 Prozent.
Weil es auch in Brandenburg viele Kinder und Jugendliche gibt, die mehr oder
weniger intensiv mit dem Gesetz in Konflikt geraten, ist die Frage nach
geschlossenen Heimen nicht neu. Und der rechtspolitsche Sprecher der SPD
Peter Muschalla sprach sich vor einiger Zeit dagegen aus. Das ist
bemerkenswert, denn vor zwei Jahren noch äußerte Muschalla, er könne sich
solche Heime “als letztes Mittel und wenn nichts anderes mehr fruchtet”,
vorstellen.
Überraschender Weise hat sich der Verbande “Anwalt des Kindes” für mehr
geschlossene Heime ausgesprochen. Die deutschlandweit vorhandenen 137 Plätze
würden nicht im entferntesten ausreichen, allein in Brandenburg müssten es
150 sein, hieß es von dieser Seite. Eine solche Unterbringung diene dem Wohl
des Kindes, wenn anders nicht sein Anspruch auf Ausbildung erfüllt werden
kann. “Mit guten Worten und Zureden allein richtet man meist nichts aus”.