Kategorien
Uncategorized

Kriminelle Kinder nicht in Heimen wegsperren

Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) hält nichts von der Idee,
krim­inelle Kinder in geschlossene Heime unterzubrin­gen. Entsprechende
Ambi­tio­nen ihre Vorgängers Kurt Schel­ter ver­fol­gt sie nicht weit­er. “Nein”,
antwortete jet­zt die Min­is­terin auf die Frage, ob Bran­den­burg solche Heime
für jene Kinder befür­wortet, die schwere Straftat­en began­gen haben.
Rich­steins Vorgänger Schel­ter hat­te sich immer­hin noch für “bessere
Sank­tion­s­möglichkeit­en” aus­ge­sprochen und wollte die Vari­ante der
geschlosse­nen Heime “prüfen” lassen. Unter­dessen gab Innen­min­is­ter Jörg
Schön­bohm (CDU) bekan­nt, dass die Zahl der tatverdächti­gen Kinder unter den
Dro­gen­deal­ern sich “alarmierend” erhöht habe, von 2001 zu 2002 sei sie von
vier auf elf gestiegen und habe sich damit nahezu verdreifacht. 

Es sei ein Irrtum, anzunehmen, dass die Straftat­en von Kindern ständig
zunehmen, argu­men­tierte die Jus­tizmin­is­terin und ver­wies auf die
Polizeis­ta­tis­tik, wonach zwis­chen 1997 und 2001 die Zahl der von Kindern
unter 14 Jahren verübten Straftat­en um 1519 zurück­ge­gan­gen sei. Allerdings
enthält ihre Antwort kein Hin­weis darauf, dass auch die Zahl der Kinder mit
dem Geburtenknick zurück­ge­gan­gen ist — teil­weise auf 30 Prozent. 

Weil es auch in Bran­den­burg viele Kinder und Jugendliche gibt, die mehr oder
weniger inten­siv mit dem Gesetz in Kon­flikt ger­at­en, ist die Frage nach
geschlosse­nen Heimen nicht neu. Und der recht­spolitsche Sprech­er der SPD
Peter Muschal­la sprach sich vor einiger Zeit dage­gen aus. Das ist
bemerkenswert, denn vor zwei Jahren noch äußerte Muschal­la, er könne sich
solche Heime “als let­ztes Mit­tel und wenn nichts anderes mehr fruchtet”,
vorstellen. 

Über­raschen­der Weise hat sich der Ver­bande “Anwalt des Kindes” für mehr
geschlossene Heime aus­ge­sprochen. Die deutsch­landweit vorhan­de­nen 137 Plätze
wür­den nicht im ent­fer­n­testen aus­re­ichen, allein in Bran­den­burg müssten es
150 sein, hieß es von dieser Seite. Eine solche Unter­bringung diene dem Wohl
des Kindes, wenn anders nicht sein Anspruch auf Aus­bil­dung erfüllt werden
kann. “Mit guten Worten und Zure­den allein richtet man meist nichts aus”.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot