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Länderinitiativen zur Residenzpflicht im Bundesrats-Innenausschuss

Berlin/Brandenburg — Bun­desrat-Innenauss­chuss stimmte gestern unter anderem über zwei Län­derini­tia­tiv­en zur Änderung der Res­i­den­zpflichtregeln ab. Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg begrüßt diesen ersten Schritt in Rich­tung Abschaf­fung und bedauert, dass die weit­er­re­ichende Ini­tia­tive keine Mehrheit fand.

Der Innenauss­chuss des Bun­desrates hat gestern einen Geset­ze­sen­twurf zur Änderung aufen­thalts- und asyl­rechtlich­er Vorschriften berat­en. Darin enthal­ten sind Änderun­gen von Bleiberecht­sregelun­gen, die bere­its von vie­len Ver­bän­den, den Flüchtlingsräten und Pro Asyl kri­tisiert wur­den. Ein ander­er Teil des Geset­ze­sen­twurfs wurde bish­er wenig öffentlich beachtet: die Änderun­gen der räum­lichen Aufen­thalts­beschränkung, der sog., Res­i­den­zpflicht‘ für Asyl­suchende und Geduldete.

Angenom­men wurde gestern die gemein­same Bun­desratsini­tia­tive der Lan­desregierung Bran­den­burg und des Berlin­er Sen­ats, nicht nur für Asyl­suchende (wie der Geset­ze­sen­twurf vor­sieht), son­dern auch für Geduldete den Aufen­thalt in benach­barten Bun­deslän­dern zu ermöglichen. Eine solche bun­des­ge­set­zliche Änderung erle­ichtert die Über­nahme der neuen Regelung zwis­chen Berlin und Bran­den­burg durch andere Bundesländer.

Der Flüchtlingsrat begrüßt die Dynamik, die von Bran­den­burg und Berlin in Gang geset­zt wurde. Auch die neue Bran­den­burg­er Regelung, die Aufen­thalts­beschränkung auf den Land­kreis aufzuheben und auf das Bun­des­land auszudehnen, hat seit ihrer Ein­führung Ende Juli große Res­o­nanz in anderen Bun­deslän­dern gefun­den. In Schleswig-Hol­stein und Nor­drhein-West­falen wurde sie inzwis­chen übernommen.

Zum ersten Mal stand gestern auch eine Län­derini­tia­tive auf der Tage­sor­d­nung des Bun­desratauss­chuss­es, die Res­i­den­zpflicht weit­erge­hend aufzuheben. Das sah ein gemein­samer Antrag der Bun­deslän­der Nor­drhein-West­falen, Berlin, Bran­den­burg und Bre­men vor. Nur noch in Aus­nah­me­fällen sollte der Aufen­thalt von Flüchtlin­gen auf den Land­kreis beschränkt wer­den, „im Übri­gen find­et eine räum­liche Beschränkung nicht statt“. Zwar fand der Änderungsantrag keine Mehrheit, doch einen förm­lichen Beschluss wird der Bun­desrat erst am 17. Dezem­ber fassen.

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg appel­liert an die Bun­deslän­der, die his­torische Chance zu ergreifen und die Res­i­den­zpflicht als Teil der Abschreck­ungspoli­tik gegen Flüchtlinge endlich Geschichte wer­den zu lassen.

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