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Land lässt militärische Nutzung des “Bombodroms” zu

Die Bran­den­burg­er Lan­desregierung lässt eine mil­itärische Nutzung des
“Bom­bo­droms” in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de zu. Dies ergebe sich aus der jetzt
ergan­genen Verord­nung über das Land­schaftss­chutzge­bi­et, teilte die
Bürg­erini­tia­tive “Freie Hei­de” gestern in Witt­stock mit. Derzeit darf die
Bun­deswehr wegen ein­er Unter­sa­gung durch das Bun­desver­wal­tungs­gericht den
Trup­penübungsplatz nicht ver­wen­den. Die Bürg­erini­tia­tive ver­sucht seit zehn
Jahren, die mil­itärische Nutzung des “Bom­bo­droms” zu verhindern. 

Nach Angaben des Agrarmin­is­teri­ums sei die Verord­nung über das
Land­schaftss­chutzge­bi­et Rup­pin­er Wald- und Seenge­bi­et mit Festschreibung
ein­er mil­itärischen Nutzung des Bom­bo­droms lediglich ein Entwurf. Ein
Min­is­teri­umssprech­er ver­wies zudem darauf, dass die Verord­nung nur fünf
Prozent der Fläche des Witt­stock­er “Bom­bo­droms” erfassen würde.

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