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Staatsanwalt fordert Höchststrafen

Staat­san­walt fordert Höch­st­strafen im Diskomord-Prozess

(MOZ) Frank­furt (Oder) (ddp-lbg). Im so genan­nten Disko­mord-Prozess hat der
Staat­san­walt lebenslange Haft wegen Mordes für die bei­den Hauptangeklagten
gefordert. Für zwei weit­ere Beschuldigte beantragte er am Fre­itag im
Landgericht Frank­furt (Oder) wegen Bei­hil­fe 12 und 14 Jahre, für den fünften
Angeklagten drei Jahre Haft wegen unter­lassen­er Anzeige. 

Die Beweisauf­nahme hat nach Ein­schätzung des Anklagev­ertreters belegt, dass
die 19 bis 26 Jahre alten Angeklagten am 1. Juni 2002 in Neu Mahlisch bei
Seelow einen 29-jähri­gen Dachdeck­er nach einem Disko-Besuch brutal
zusam­mengeschla­gen haben. Der 23 Jahre alte Matthias R. habe das Opfer dann
mit 30 bis 50 Messer­stichen zur Verdeck­ung der Straftat grausam getötet.
Ste­fan K. (25) habe dabei ges­tanden und die Tat gedeckt. 

«Jed­er Einzelne hätte den Mord ver­hin­dern kön­nen», sagte der Staat­san­walt zu
den Angeklagten. Sie hät­ten aber nicht einge­grif­f­en, weil sie selb­st ein
Inter­esse gehabt hät­ten, dass das mis­shan­delte Opfer nicht mehr aussagen
kann. Das Ver­fahren gegen eine 23-jährige Frau wegen unterlassener
Hil­feleis­tung war abge­tren­nt wor­den. Für sie hat­te der Anklagev­ertreter eine
ein­jährige Bewährungsstrafe gefordert. Neben­klage und Vertei­di­ger sollen am
Don­ner­stag plädieren. Das Urteil wird für den 13. März erwartet. 

Dis­co-Mord: Staat­san­walt fordert lebenslänglich

Die fünf Angeklagten sollen 29-jähri­gen Mann mit 30 Messer­stichen getötet haben

(Tagesspiegel) Frank­furt (Oder). Im Prozess um den Mord an einem Dis­cobe­such­er hat die
Staat­san­waltschaft zwei Mal lebenslange Haft­strafen und drei langjährige
Gefäng­nis­strafen beantragt. Die angeklagten jun­gen Män­ner hät­ten den
29-Jähri­gen in eine ein­same Gegend ent­führt, dort mit einem Axtstiel
mis­shan­delt und dann mit mehr als 30 Messer­stichen umge­bracht, sagte
Staat­san­walt Hart­mut Oeser am Fre­itag in seinem Plä­doy­er am Landgericht
Frank­furt (Oder). Die skelet­tierte Leiche des Opfers wurde erst Wochen
später bei der Rapsernte gefun­den. Alle fünf Angeklagten, die laut
Staat­san­waltschaft der recht­en Szene ange­hören, sind vorbe­straft. In dem
Mord­prozess waren sie geständig. Das Urteil soll am 13. März gesprochen
werden. 

Das Urteil gegen eine ehe­ma­lige mitangeklagte 23-Jährige, die schwanger ist
und deren Ver­fahren abge­tren­nt wurde, soll am 10. März verkün­det wer­den. Die
junge Frau hat nach eigen­er Aus­sage ver­sucht, die Tat zu ver­hin­dern. “Halt
die Klappe, son­st mach ich das Gle­iche mit Dir”, habe sie darauf ein­er der
Angeklagten angefahren. 

Das Opfer hat­te die Gruppe am Mor­gen des 1. Juni 2002 vor der Disco
“Nightlife” in Alt-Zeschdorf um eine Mit­fahrgele­gen­heit gebeten. Es sei
beschlossen wur­den, den jun­gen Mann mitzunehmen und unter­wegs auszurauben,
sagte Oeser. Das Porte­mon­naie war leer. Nach dem Mord hät­ten die mut­maßlichen Täter ihre blutver­schmierte Klei­dung ver­bran­nt und das Tatmess­er in die Spree geworfen.

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