Staatsanwalt fordert Höchststrafen im Diskomord-Prozess
(MOZ) Frankfurt (Oder) (ddp-lbg). Im so genannten Diskomord-Prozess hat der
Staatsanwalt lebenslange Haft wegen Mordes für die beiden Hauptangeklagten
gefordert. Für zwei weitere Beschuldigte beantragte er am Freitag im
Landgericht Frankfurt (Oder) wegen Beihilfe 12 und 14 Jahre, für den fünften
Angeklagten drei Jahre Haft wegen unterlassener Anzeige.
Die Beweisaufnahme hat nach Einschätzung des Anklagevertreters belegt, dass
die 19 bis 26 Jahre alten Angeklagten am 1. Juni 2002 in Neu Mahlisch bei
Seelow einen 29-jährigen Dachdecker nach einem Disko-Besuch brutal
zusammengeschlagen haben. Der 23 Jahre alte Matthias R. habe das Opfer dann
mit 30 bis 50 Messerstichen zur Verdeckung der Straftat grausam getötet.
Stefan K. (25) habe dabei gestanden und die Tat gedeckt.
«Jeder Einzelne hätte den Mord verhindern können», sagte der Staatsanwalt zu
den Angeklagten. Sie hätten aber nicht eingegriffen, weil sie selbst ein
Interesse gehabt hätten, dass das misshandelte Opfer nicht mehr aussagen
kann. Das Verfahren gegen eine 23-jährige Frau wegen unterlassener
Hilfeleistung war abgetrennt worden. Für sie hatte der Anklagevertreter eine
einjährige Bewährungsstrafe gefordert. Nebenklage und Verteidiger sollen am
Donnerstag plädieren. Das Urteil wird für den 13. März erwartet.
Disco-Mord: Staatsanwalt fordert lebenslänglich
Die fünf Angeklagten sollen 29-jährigen Mann mit 30 Messerstichen getötet haben
(Tagesspiegel) Frankfurt (Oder). Im Prozess um den Mord an einem Discobesucher hat die
Staatsanwaltschaft zwei Mal lebenslange Haftstrafen und drei langjährige
Gefängnisstrafen beantragt. Die angeklagten jungen Männer hätten den
29-Jährigen in eine einsame Gegend entführt, dort mit einem Axtstiel
misshandelt und dann mit mehr als 30 Messerstichen umgebracht, sagte
Staatsanwalt Hartmut Oeser am Freitag in seinem Plädoyer am Landgericht
Frankfurt (Oder). Die skelettierte Leiche des Opfers wurde erst Wochen
später bei der Rapsernte gefunden. Alle fünf Angeklagten, die laut
Staatsanwaltschaft der rechten Szene angehören, sind vorbestraft. In dem
Mordprozess waren sie geständig. Das Urteil soll am 13. März gesprochen
werden.
Das Urteil gegen eine ehemalige mitangeklagte 23-Jährige, die schwanger ist
und deren Verfahren abgetrennt wurde, soll am 10. März verkündet werden. Die
junge Frau hat nach eigener Aussage versucht, die Tat zu verhindern. “Halt
die Klappe, sonst mach ich das Gleiche mit Dir”, habe sie darauf einer der
Angeklagten angefahren.
Das Opfer hatte die Gruppe am Morgen des 1. Juni 2002 vor der Disco
“Nightlife” in Alt-Zeschdorf um eine Mitfahrgelegenheit gebeten. Es sei
beschlossen wurden, den jungen Mann mitzunehmen und unterwegs auszurauben,
sagte Oeser. Das Portemonnaie war leer. Nach dem Mord hätten die mutmaßlichen Täter ihre blutverschmierte Kleidung verbrannt und das Tatmesser in die Spree geworfen.