Hohe Haftstrafen im Rapsfeldmord-Prozess verhängt
(BM) Frankfurt (O.) — Wegen brutalen Mordes an einem 29-jährigen Mann sind gestern vor dem Landgericht Frankfurt (O.) fünf junge Männer aus Ostbrandenburg zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Sie wurden für schuldig befunden, das Opfer am 1. Juni 2002 gemeinschaftlich erstochen zu haben. Der Mann hatte die fünf damals vor einer Diskothek in Alt-Zeschdorf (Märkisch-Oderland) um eine Mitfahrgelegenheit gebeten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Täter dann beschlossen, ihr Opfer mitzunehmen, um es auf der unterwegs auszurauben. Erst schlugen sie es brutal zusammen. Als sie ihn durchsuchten, fanden sie jedoch nur einen leeren Geldbeutel. Das Opfer versuchte zu flüchten, wurde aber von dem 23-jährigen Haupttäter mit einem Messer niedergestreckt. Die bereits skelettierte Leiche fand man Wochen später in einem Rapsfeld. Der Haupttäter wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein 25-Jähriger, der das Geschehen im Rapsfeld unmittelbar verfolgt hatte, muss wegen Mordes für 13 Jahre hinter Gitter. Er hatte angegeben, in der Disko zwei Gramm Kokain konsumiert zu haben, wurde aber nach einem Gutachten für schuldfähig gehalten.
Die zwischen 19 und 26 Jahre alten Mittäter wurden wegen Körperverletzung, versuchten Raubes und Nichtanzeigen einer Straftat zu Haftstrafen zwischen fünfeinhalb und eineinhalb Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haftstrafen für zwei der Täter gefordert, für die anderen zwölf und 14 Jahre. Die Verteidiger hatte für den Haupttäter elfeinhalb Jahre und geringere Strafen für die anderen Angeklagten beantragt. Zwei der Täter mussten während der Verhandlung ihre NS-Tätowierungen auf den Fingern mit Handschuhen verhüllen. Mutter, Bruder und Witwe des Opfers hatten den Prozess mit verfolgt.
Ausgeraubt und umgebracht
Mord nach einer Disko-Nacht: Lange Haftstrafen für die Angeklagten
(Berliner Zeitung, Katrin Bischoff) FRANKFURT (ODER). Der vierjährige Julian wird nur mit seiner Mutter aufwachsen. Als der Junge drei Jahre alt war, starb sein Vater. Das war am Morgen des 1. Juni vorigen Jahres. Julians Vater starb keines natürlichen Todes. Der 29-jährige Ronald Masch wurde misshandelt, gehetzt und schließlich — obwohl er um sein Leben bettelte — mit fast 30 Messerstichen in Lunge und Herz so schwer verletzt, dass er die Attacke nicht überlebt hätte. Trotzdem schnitt ihm sein Mörder zum Schluss noch die Kehle durch. Ein langsamer, grausamer Tod. Erst sechs Wochen später fand ein Bauer bei der Rapsernte die skelettierte Leiche. Der gelernte Dachdecker galt bis dahin als vermisst.
Am Donnerstag wurde vor dem Landgericht in Frankfurt (Oder) gegen die Mörder des Mannes und deren Mittäter aus Fürstenwalde das Urteil gesprochen. Der 23-jährige Matthias R. erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Er hatte auf Masch eingestochen. Auch der 25-jährige Stefan K. wurde wegen Mordes verurteilt. Er muss für 13 Jahre ins Gefängnis. Er hatte Matthias R. aufgefordert, es “auch richtig” zu machen. Die anderen drei Angeklagten erhielten Haftstrafen zwischen 18 Monaten und fünfeinhalb Jahren. “Es war ein Verdeckungsmord”, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Gräbert in seiner Urteilsbegründung. Ronald Masch sollte zum Schweigen gebracht werden, um vorangegangene Straftaten zu vertuschen.
Nur zufällig hatte Ronald Masch seine späteren Mörder kennengelernt. Der 29-Jährige suchte vor der Diskothek “Night Life” in Alt-Zeschdorf bei Frankfurt (Oder) nach einer günstigen Mitfahrgelegenheit. Er traf auf Matthias R. und seine Freunde. Die beschlossen, ihn mitzunehmen, unterwegs auszurauben und dann irgendwo abzusetzen. Nur Sylvana M., die einzige Frau in der Gruppe, protestierte. Gewarnt hat sie das ahnungslose Opfer nicht. Gegen sie wurde in einem anderen Verfahren verhandelt.
Auf einem Feldweg zerrten die Männer Masch aus dem Auto, schlugen ihn zusammen und prügelten mit einem Axtstiel auf ihn ein. “Er hat um sein Leben gefleht”, sagte Gräbert. “Doch sie hatten kein Mitleid, kein Erbarmen, keine Hemmungen.” Nur kurz ließen die Täter von dem 29-Jährigen ab, um die Geldbörse des schon schwer verletzten Mannes zu durchwühlen. Masch versuchte eine Flucht. “Eure Gesichter habe ich mir gemerkt”, rief er. Es war sein Todesurteil.
Matthias R. rannte hinter dem Flüchtenden her. Mit einem Stich in den Rücken wurde Masch zu Fall gebracht. Immer wieder stach Matthias K. auf den Mann ein. Später brüstete er sich mit der Bluttat. Es sei geil gewesen, einen Menschen umgebracht zu haben, soll er gesagt haben.
Den Angeklagten Daniel J., der vor der Diskothek von dem geplanten Raub durch seine Freunde erfuhr, verurteilte das Gericht zu 18 Monaten Haft. “Es wäre menschlicher Anstand gewesen, wenn Sie die Straftat verhindert hätten”, sagte Richter Gräbert. “Sie müssen nun mit dem Vorwurf leben, dass Sie ein Menschenleben hätten retten können.”
Matthias R. hat offenbar auch nach dem Motto gehandelt, das er sich auf die Fingerknöchel seiner linken Hand tätowieren ließ: Hass. Die beiden “s” stellen Runen dar. Deshalb musste er während des Prozesses Handschuhe tragen.
Ronald Maschs Portmonee enthielt übrigens nicht einen Cent.
Lebenslang für Maschs Mörder
Diskomord-Prozess: Mittäter müssen eineinhalb bis 13 Jahre ins Gefängnis
(MAZ) FRANKFURT (ODER) Der Mörder von Roland Masch muss lebenslang hinter Gitter. Das Frankfurter Landgericht verurteilte den 23-jährigen Matthias R. gestern wegen Mordes, versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu der Höchststrafe. Wegen der gleichen Delikte verhängte das Gericht gegen den Mittäter Stefan K. 13 Jahre Freiheitsstrafe.
Nach Abschluss der Beweisaufnahme stand fest, dass der Fürstenwalder R. sein Opfer am Morgen des 1. Juni vergangenen Jahres mit 30 Messerstichen tötete. Der breitschultrige Kahlkopf, der zu jedem der elf Prozesstage in Hand- und Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt worden war, nahm das Urteil mit gewohnt grimmiger Miene auf. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass er schon im Vorfeld des brutalen Mordes einmal erfahren wollte, wie es ist, einen Menschen mit dem Messer umzubringen. Der 25-jährige K., der bei der Tötung von Roland Masch, dabei war, sackte bei der Verkündung der langjährigen Strafe in sich zusammen, hielt den knallrot angelaufenen Kopf tief gesenkt.
Gemeinsam mit drei weiteren Männern im Alter von 19 bis 26 Jahren hatten beide den Dachdecker aus Dolgelin nach einem Diskobesuch in Altzeschdorf (Märkisch-Oderland) im Auto mitgenommen, um ihn später auszurauben. Auf einem Feldweg prügelten vier aus der Gruppe zunächst brutal mit Fäusten und einem Axtstil auf das 29-jährige, angetrunkene Opfer ein, entwendeten ihm schließlich die Geldbörse. Sie enthielt nicht einen Cent, wie sich später herausstellte. Masch hatte sich in einem unbeobachteten Moment aufrappeln und zunächst fliehen können. Sein entscheidender Fehler: Beim Davonrennen drehte er sich mit den Worten “Eure Gesichter habe ich mir gemerkt” noch einmal zu den Schlägern um.
R. und kurze Zeit später auch K. nahmen die Verfolgung des bereits schwer verletzten Opfers aus Dolgelin auf, holten es mitten auf einem Rapsfeld ein. “Wie im Rausch”, hatte der 25-jährige K. vor Gericht geschildert, stach sein Kumpan auf den überfallenen ein, “als ob ein Tier ein anderes zerfleischt”. Eingegriffen hatte K. nicht. Auch die übrigen Männer aus der Gruppe warteten lediglich an den Autos, bis die beiden Mörder blutverschmiert aus dem Rapsfeld kamen. Später vereinbarten sie beim Beseitigen von Spuren und Tatwaffe, dass niemand aus dem Quintett den anderen bei der Polizei verrät.
“Wir können nur die prozessuale Wahrheit aufdecken”, erklärte der Vorsitzende Richter Ulrich Gräbert in der Urteilsbegründung. Was sich im einzelnen an jenem Morgen im Rapsfeld abgespielt hatte, habe das Gericht trotz intensiver Beweisaufnahme nicht aufklären können. “Und das liegt unter anderem an Ihnen und Ihrer Gesprächsbereitschaft”, wandte sich Gräbert an das Quintett auf der Anklagebank und ließ keine Zweifel daran, dass sich umfassende, aufrichtige Geständnisse mildernd auf die Strafe ausgewirkt hätten. Der Vorsitzende Richter verdeutlichte noch einmal die Schwierigkeit des Prozesses. Für den grausamen Mord an Roland Masch hatte es keine Zeugen, sondern nur Beteiligte gegeben. Und deren Aussagen waren für das Gericht keinesfalls “durchweg glaubhaft”.
Maik W. (21), der laut dem Vorsitzenden Richter “nicht alles” über seine Tatbeteiligung sagte, die Mitangeklagten dafür aber erheblich belastete, wurde zu einer fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe wegen versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sein zwei Jahre jüngerer Freund Axel T. muss wegen der gleichen Straftaten für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der fünfte im Bunde, der 26-jährige Daniel Jahnke, erhielt wegen Nichtanzeigens von Straftaten eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren.
Lebenslang für blutigen Mord nach der Disko
“Jetzt musst du es auch richtig machen”, sagte sein Kumpel. Da schnitt Matthias R. einem 29-Jährigen die Kehle durch
(Tagesspiegel) Frankfurt (Oder). Im so genannten Diskomord-Prozess hat das Landgericht Frankfurt (Oder) gestern Abend hohe Haftstrafen gegen fünf junge Männer im Alter zwischen 19 und 26 Jahren gefällt. Das Gericht befand zwei Angeklagte des Mordes für schuldig: Matthias R. muss lebenslänglich und Stefan K. Für 13 Jahre ins Gefängnis. Wegen schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhielten zwei weitere Angeklagte Haftstrafen von fünfeinhalb und zweieinhalb Jahren. Der vorbestrafte fünfte Angeklagte muss wegen Nichtanzeigens einer Straftat für eineinhalb Jahre ins Gefängnis.
Die junge Frau mit den schmalen Schultern hat an jedem Verhandlungstag auf der Nebenklage-Bank gesessen. Das Opfer war eine Zeit lang ihr Lebensgefährte gewesen. Und der Vater ihres vierjährigen Kindes. “Deshalb hab ich mir diesen Prozess angetan”, sagt sie: “Irgendwann wird mein Kind ja Fragen stellen.” Wie sie den Tod des Vaters dann erklären soll, weiß die Frau noch nicht. Wie soll man so etwas erklären?
Im Laufe des Prozesses konnte das Geschehen jener ersten Juni-Nacht des Jahres 2002 immerhin rekonstruiert worden, und das erschreckend genau: Der 29-jährige Zimmermann Ronald M. hatte nach der Disko in Alt Zeschdorf bei Frankfurt (Oder) einige Fahrzeugbesitzer gefragt, ob sie ihn ein Stück mitnehmen könnten. Es waren die jetzt Verurteilten. Sie hatten zunächst abgelehnt, sich dann aber nach ihren eigenen Worten gedacht, “dass der Mann ja Geld hat, und dass man ihm das wegnehmen könnte”. So durfte das Opfer in einem der beiden Autos mitfahren. Schon im Wagen erhielt er zumindestens eine Ohrfeige. Sein späterer Mörder “tröstete” ihn mit den Worten “hier, nimm einen Schluck aus der Schnapsflasche”.
Die Fahrt endete dann schnell in einem Feldweg. Dort zerrten die Täter den Mann aus dem Auto, prügelten mit Fäusten und einem Hammerstiel auf ihn ein und traten zu. Einer hatte schließlich das Portmonee in der Hand — es war leer. Enttäuscht warf er es weg, die Schläger ließen von ihrem Opfer ab. Der Mann schleppte sich blutend ein Stück weg und rief etwas. An den Wortlaut kann sich keiner der Täter erinnern, aber in den Ohren von Matthias R. muss es wie “eure Gesichter hab ich mir gemerkt” geklungen haben. Oder hat ein anderer das gesagt? R. rannte jedenfalls mit den Worten “der darf nicht leben bleiben, er hat sich unsere Kennzeichen gemerkt” hinter dem Opfer her und versetzte ihm mehrere Stiche in den Rücken. In Todesangst krallte sich der 29-Jährige am Mantel seines Peinigers fest. “Das hat mich in Wut versetzt”, sagte Matthias R. aus. Immer wieder habe er auf sein Opfer eingestochen: in die Brust, in die Seite. Er habe ihn aber nicht töten wollen. Dann sei Stefan K. neben ihm aufgetaucht: “Jetzt musst du es auch richtig machen!” sagte der. Matthias R. schnitt seinem Opfer die Kehle durch.
Im Gerichtssaal wirkt der 23-Jährige R. unbewegt. Ab und zu streicht er sich über die Glatze, sucht Blickkontakt zu Kameraden im Zuschauersaal. Matthias R. hat wie die meisten anderen Angeklagten aus seiner rechten Gesinnung keinen Hehl gemacht. Er ist stark, bullig — jeder kann sich vorstellen, mit welcher Wucht er die Messerstöße geführt hat.
Nach der Tat soll R. geprahlt haben, dies sei der “größte Kick” seines Lebens gewesen: Die Richter nahmen bestürzt zur Kenntnis, dass offenbar mehrere Menschen von dem Mord wussten, aber niemand Anzeige erstattete. Erst im Spätsommer, als der Tote bei der Rapsernte gefunden wurde, verhaftete man die sechs Verdächtigen. Der Vorsitzende attestierte den fünf Verurteilten gestern eine unglaubliche Menschenverachtung: Kein Mitleid, kein Erbarmen — kein einzigen Gedanken hätten sie an ihr Opfer verschwendet.
Lebenslange Haft für Haupttäter im Disco-Mordprozess
Vier weitere Täter zu hohen Strafen verurteilt
(LR) Der Mörder von Roland Masch muss lebenslang hinter Gitter. Das Frankfurter Landgericht verurteilte den 23-jährigen Matthias R. gestern wegen Mordes zu der Höchststrafe. Der Mittäter Stefan K. erhielt 13 Jahre Freiheitsstrafe.
Nach Abschluss der Beweisaufnahme stand fest, dass der Fürstenwalder R. Sein Opfer am Morgen des 1. Juni vergangenen Jahres mit 30 Messerstichen getötet hatte. Gemeinsam mit K. und drei weiteren Männern, die alle der rechten Szene zugeordnet werden, hatte er das Opfer zuvor verprügelt und ausgeraubt.
Maik W. (21) wurde zu einer fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe wegen versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sein zwei Jahre jüngerer Freund Axel T., muss wegen der gleichen Straftaten für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Der fünfte im Bunde, der 26-jährige Daniel J., erhielt wegen Nichtanzeigens von Straftaten eine Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren. Er war während der Gewaltorgie an Masch seelenruhig in einem der Autos sitzen geblieben Das Gericht hatte auch bei K. für die Höchststrafe und bei den anderen drei Tätern für Strafen zwischen 14 und drei Jahren plädiert.