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Lebenslang für blutigen Mord nach der Disko

Hohe Haft­strafen im Raps­feld­mord-Prozess verhängt

(BM) Frank­furt (O.) — Wegen bru­tal­en Mordes an einem 29-jähri­gen Mann sind gestern vor dem Landgericht Frank­furt (O.) fünf junge Män­ner aus Ost­bran­den­burg zu hohen Haft­strafen verurteilt wor­den. Sie wur­den für schuldig befun­den, das Opfer am 1. Juni 2002 gemein­schaftlich erstochen zu haben. Der Mann hat­te die fünf damals vor ein­er Diskothek in Alt-Zeschdorf (Märkisch-Oder­land) um eine Mit­fahrgele­gen­heit gebeten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Täter dann beschlossen, ihr Opfer mitzunehmen, um es auf der unter­wegs auszu­rauben. Erst schlu­gen sie es bru­tal zusam­men. Als sie ihn durch­sucht­en, fan­den sie jedoch nur einen leeren Geld­beu­tel. Das Opfer ver­suchte zu flücht­en, wurde aber von dem 23-jähri­gen Haupt­täter mit einem Mess­er niedergestreckt. Die bere­its skelet­tierte Leiche fand man Wochen später in einem Raps­feld. Der Haupt­täter wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein 25-Jähriger, der das Geschehen im Raps­feld unmit­tel­bar ver­fol­gt hat­te, muss wegen Mordes für 13 Jahre hin­ter Git­ter. Er hat­te angegeben, in der Disko zwei Gramm Kokain kon­sum­iert zu haben, wurde aber nach einem Gutacht­en für schuld­fähig gehalten. 

Die zwis­chen 19 und 26 Jahre alten Mit­täter wur­den wegen Kör­per­ver­let­zung, ver­sucht­en Raubes und Nich­tanzeigen ein­er Straftat zu Haft­strafen zwis­chen fün­fein­halb und einein­halb Jahren verurteilt. Die Staat­san­waltschaft hat­te lebenslange Haft­strafen für zwei der Täter gefordert, für die anderen zwölf und 14 Jahre. Die Vertei­di­ger hat­te für den Haupt­täter elfein­halb Jahre und gerin­gere Strafen für die anderen Angeklagten beantragt. Zwei der Täter mussten während der Ver­hand­lung ihre NS-Tätowierun­gen auf den Fin­gern mit Hand­schuhen ver­hüllen. Mut­ter, Brud­er und Witwe des Opfers hat­ten den Prozess mit verfolgt. 


Aus­ger­aubt und umgebracht
Mord nach ein­er Disko-Nacht: Lange Haft­strafen für die Angeklagten

(Berlin­er Zeitung, Katrin Bischoff) FRANKFURT (ODER). Der vier­jährige Julian wird nur mit sein­er Mut­ter aufwach­sen. Als der Junge drei Jahre alt war, starb sein Vater. Das war am Mor­gen des 1. Juni vorigen Jahres. Julians Vater starb keines natür­lichen Todes. Der 29-jährige Ronald Masch wurde mis­shan­delt, gehet­zt und schließlich — obwohl er um sein Leben bet­telte — mit fast 30 Messer­stichen in Lunge und Herz so schw­er ver­let­zt, dass er die Attacke nicht über­lebt hätte. Trotz­dem schnitt ihm sein Mörder zum Schluss noch die Kehle durch. Ein langsamer, grausamer Tod. Erst sechs Wochen später fand ein Bauer bei der Rapsernte die skelet­tierte Leiche. Der gel­ernte Dachdeck­er galt bis dahin als vermisst. 

Am Don­ner­stag wurde vor dem Landgericht in Frank­furt (Oder) gegen die Mörder des Mannes und deren Mit­täter aus Fürsten­walde das Urteil gesprochen. Der 23-jährige Matthias R. erhielt eine lebenslange Haft­strafe. Er hat­te auf Masch eingestochen. Auch der 25-jährige Ste­fan K. wurde wegen Mordes verurteilt. Er muss für 13 Jahre ins Gefäng­nis. Er hat­te Matthias R. aufge­fordert, es “auch richtig” zu machen. Die anderen drei Angeklagten erhiel­ten Haft­strafen zwis­chen 18 Monat­en und fün­fein­halb Jahren. “Es war ein Verdeck­ungsmord”, sagte der Vor­sitzende Richter Ulrich Gräbert in sein­er Urteils­be­grün­dung. Ronald Masch sollte zum Schweigen gebracht wer­den, um vor­ange­gan­gene Straftat­en zu vertuschen. 

Nur zufäl­lig hat­te Ronald Masch seine späteren Mörder ken­nen­gel­ernt. Der 29-Jährige suchte vor der Diskothek “Night Life” in Alt-Zeschdorf bei Frank­furt (Oder) nach ein­er gün­sti­gen Mit­fahrgele­gen­heit. Er traf auf Matthias R. und seine Fre­unde. Die beschlossen, ihn mitzunehmen, unter­wegs auszu­rauben und dann irgend­wo abzuset­zen. Nur Syl­vana M., die einzige Frau in der Gruppe, protestierte. Gewarnt hat sie das ahnungslose Opfer nicht. Gegen sie wurde in einem anderen Ver­fahren verhandelt. 

Auf einem Feld­weg zer­rten die Män­ner Masch aus dem Auto, schlu­gen ihn zusam­men und prügel­ten mit einem Axtstiel auf ihn ein. “Er hat um sein Leben gefle­ht”, sagte Gräbert. “Doch sie hat­ten kein Mitleid, kein Erbar­men, keine Hem­mungen.” Nur kurz ließen die Täter von dem 29-Jähri­gen ab, um die Geld­börse des schon schw­er ver­let­zten Mannes zu durch­wühlen. Masch ver­suchte eine Flucht. “Eure Gesichter habe ich mir gemerkt”, rief er. Es war sein Todesurteil. 

Matthias R. ran­nte hin­ter dem Flüch­t­en­den her. Mit einem Stich in den Rück­en wurde Masch zu Fall gebracht. Immer wieder stach Matthias K. auf den Mann ein. Später brüstete er sich mit der Blut­tat. Es sei geil gewe­sen, einen Men­schen umge­bracht zu haben, soll er gesagt haben. 

Den Angeklagten Daniel J., der vor der Diskothek von dem geplanten Raub durch seine Fre­unde erfuhr, verurteilte das Gericht zu 18 Monat­en Haft. “Es wäre men­schlich­er Anstand gewe­sen, wenn Sie die Straftat ver­hin­dert hät­ten”, sagte Richter Gräbert. “Sie müssen nun mit dem Vor­wurf leben, dass Sie ein Men­schen­leben hät­ten ret­ten können.” 

Matthias R. hat offen­bar auch nach dem Mot­to gehan­delt, das er sich auf die Fin­gerknöchel sein­er linken Hand tätowieren ließ: Hass. Die bei­den “s” stellen Runen dar. Deshalb musste er während des Prozess­es Hand­schuhe tragen. 

Ronald Maschs Port­monee enthielt übri­gens nicht einen Cent. 


Lebenslang für Maschs Mörder

Disko­mord-Prozess: Mit­täter müssen einein­halb bis 13 Jahre ins Gefängnis

(MAZ) FRANKFURT (ODER) Der Mörder von Roland Masch muss lebenslang hin­ter Git­ter. Das Frank­furter Landgericht verurteilte den 23-jähri­gen Matthias R. gestern wegen Mordes, ver­sucht­en schw­eren Raubes und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu der Höch­st­strafe. Wegen der gle­ichen Delik­te ver­hängte das Gericht gegen den Mit­täter Ste­fan K. 13 Jahre Freiheitsstrafe. 

Nach Abschluss der Beweisauf­nahme stand fest, dass der Fürsten­walder R. sein Opfer am Mor­gen des 1. Juni ver­gan­genen Jahres mit 30 Messer­stichen tötete. Der bre­itschul­trige Kahlkopf, der zu jedem der elf Prozesstage in Hand- und Fußfes­seln in den Gerichtssaal geführt wor­den war, nahm das Urteil mit gewohnt grim­miger Miene auf. Die Beweisauf­nahme hat­te ergeben, dass er schon im Vor­feld des bru­tal­en Mordes ein­mal erfahren wollte, wie es ist, einen Men­schen mit dem Mess­er umzubrin­gen. Der 25-jährige K., der bei der Tötung von Roland Masch, dabei war, sack­te bei der Verkün­dung der langjähri­gen Strafe in sich zusam­men, hielt den knall­rot ange­laufe­nen Kopf tief gesenkt. 

Gemein­sam mit drei weit­eren Män­nern im Alter von 19 bis 26 Jahren hat­ten bei­de den Dachdeck­er aus Dol­gelin nach einem Diskobe­such in Altzeschdorf (Märkisch-Oder­land) im Auto mitgenom­men, um ihn später auszu­rauben. Auf einem Feld­weg prügel­ten vier aus der Gruppe zunächst bru­tal mit Fäusten und einem Axtstil auf das 29-jährige, angetrunk­ene Opfer ein, entwen­de­ten ihm schließlich die Geld­börse. Sie enthielt nicht einen Cent, wie sich später her­ausstellte. Masch hat­te sich in einem unbeobachteten Moment aufrap­peln und zunächst fliehen kön­nen. Sein entschei­den­der Fehler: Beim Davon­ren­nen drehte er sich mit den Worten “Eure Gesichter habe ich mir gemerkt” noch ein­mal zu den Schlägern um. 

R. und kurze Zeit später auch K. nah­men die Ver­fol­gung des bere­its schw­er ver­let­zten Opfers aus Dol­gelin auf, holten es mit­ten auf einem Raps­feld ein. “Wie im Rausch”, hat­te der 25-jährige K. vor Gericht geschildert, stach sein Kumpan auf den über­fal­l­enen ein, “als ob ein Tier ein anderes zer­fleis­cht”. Einge­grif­f­en hat­te K. nicht. Auch die übri­gen Män­ner aus der Gruppe warteten lediglich an den Autos, bis die bei­den Mörder blutver­schmiert aus dem Raps­feld kamen. Später vere­in­barten sie beim Beseit­i­gen von Spuren und Tat­waffe, dass nie­mand aus dem Quin­tett den anderen bei der Polizei verrät. 

“Wir kön­nen nur die prozes­suale Wahrheit aufdeck­en”, erk­lärte der Vor­sitzende Richter Ulrich Gräbert in der Urteils­be­grün­dung. Was sich im einzel­nen an jen­em Mor­gen im Raps­feld abge­spielt hat­te, habe das Gericht trotz inten­siv­er Beweisauf­nahme nicht aufk­lären kön­nen. “Und das liegt unter anderem an Ihnen und Ihrer Gesprächs­bere­itschaft”, wandte sich Gräbert an das Quin­tett auf der Anklage­bank und ließ keine Zweifel daran, dass sich umfassende, aufrichtige Geständ­nisse mildernd auf die Strafe aus­gewirkt hät­ten. Der Vor­sitzende Richter verdeut­lichte noch ein­mal die Schwierigkeit des Prozess­es. Für den grausamen Mord an Roland Masch hat­te es keine Zeu­gen, son­dern nur Beteiligte gegeben. Und deren Aus­sagen waren für das Gericht keines­falls “durch­weg glaubhaft”. 

Maik W. (21), der laut dem Vor­sitzen­den Richter “nicht alles” über seine Tat­beteili­gung sagte, die Mitangeklagten dafür aber erhe­blich belastete, wurde zu ein­er fün­fein­hal­b­jähri­gen Frei­heitsstrafe wegen ver­sucht­en schw­eren Raubes und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung verurteilt. Sein zwei Jahre jün­ger­er Fre­und Axel T. muss wegen der gle­ichen Straftat­en für zweiein­halb Jahre ins Gefäng­nis. Der fün­fte im Bunde, der 26-jährige Daniel Jahnke, erhielt wegen Nich­tanzeigens von Straftat­en eine Frei­heitsstrafe von einein­halb Jahren. 


Lebenslang für bluti­gen Mord nach der Disko

“Jet­zt musst du es auch richtig machen”, sagte sein Kumpel. Da schnitt Matthias R. einem 29-Jähri­gen die Kehle durch

(Tagesspiegel) Frank­furt (Oder). Im so genan­nten Disko­mord-Prozess hat das Landgericht Frank­furt (Oder) gestern Abend hohe Haft­strafen gegen fünf junge Män­ner im Alter zwis­chen 19 und 26 Jahren gefällt. Das Gericht befand zwei Angeklagte des Mordes für schuldig: Matthias R. muss lebenslänglich und Ste­fan K. Für 13 Jahre ins Gefäng­nis. Wegen schw­eren Raubs in Tatein­heit mit gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung erhiel­ten zwei weit­ere Angeklagte Haft­strafen von fün­fein­halb und zweiein­halb Jahren. Der vorbe­strafte fün­fte Angeklagte muss wegen Nich­tanzeigens ein­er Straftat für einein­halb Jahre ins Gefängnis. 

Die junge Frau mit den schmalen Schul­tern hat an jedem Ver­hand­lungstag auf der Neben­klage-Bank gesessen. Das Opfer war eine Zeit lang ihr Lebens­ge­fährte gewe­sen. Und der Vater ihres vier­jähri­gen Kindes. “Deshalb hab ich mir diesen Prozess ange­tan”, sagt sie: “Irgend­wann wird mein Kind ja Fra­gen stellen.” Wie sie den Tod des Vaters dann erk­lären soll, weiß die Frau noch nicht. Wie soll man so etwas erklären? 

Im Laufe des Prozess­es kon­nte das Geschehen jen­er ersten Juni-Nacht des Jahres 2002 immer­hin rekon­stru­iert wor­den, und das erschreck­end genau: Der 29-jährige Zim­mer­mann Ronald M. hat­te nach der Disko in Alt Zeschdorf bei Frank­furt (Oder) einige Fahrzeugbe­sitzer gefragt, ob sie ihn ein Stück mit­nehmen kön­nten. Es waren die jet­zt Verurteil­ten. Sie hat­ten zunächst abgelehnt, sich dann aber nach ihren eige­nen Worten gedacht, “dass der Mann ja Geld hat, und dass man ihm das weg­nehmen kön­nte”. So durfte das Opfer in einem der bei­den Autos mit­fahren. Schon im Wagen erhielt er zumin­destens eine Ohrfeige. Sein später­er Mörder “tröstete” ihn mit den Worten “hier, nimm einen Schluck aus der Schnapsflasche”. 

Die Fahrt endete dann schnell in einem Feld­weg. Dort zer­rten die Täter den Mann aus dem Auto, prügel­ten mit Fäusten und einem Ham­mer­stiel auf ihn ein und trat­en zu. Ein­er hat­te schließlich das Port­monee in der Hand — es war leer. Ent­täuscht warf er es weg, die Schläger ließen von ihrem Opfer ab. Der Mann schleppte sich blu­tend ein Stück weg und rief etwas. An den Wort­laut kann sich kein­er der Täter erin­nern, aber in den Ohren von Matthias R. muss es wie “eure Gesichter hab ich mir gemerkt” gek­lun­gen haben. Oder hat ein ander­er das gesagt? R. ran­nte jeden­falls mit den Worten “der darf nicht leben bleiben, er hat sich unsere Kennze­ichen gemerkt” hin­ter dem Opfer her und ver­set­zte ihm mehrere Stiche in den Rück­en. In Tode­sangst krallte sich der 29-Jährige am Man­tel seines Peinigers fest. “Das hat mich in Wut ver­set­zt”, sagte Matthias R. aus. Immer wieder habe er auf sein Opfer eingestochen: in die Brust, in die Seite. Er habe ihn aber nicht töten wollen. Dann sei Ste­fan K. neben ihm aufge­taucht: “Jet­zt musst du es auch richtig machen!” sagte der. Matthias R. schnitt seinem Opfer die Kehle durch. 

Im Gerichtssaal wirkt der 23-Jährige R. unbe­wegt. Ab und zu stre­icht er sich über die Glatze, sucht Blick­kon­takt zu Kam­er­aden im Zuschauer­saal. Matthias R. hat wie die meis­ten anderen Angeklagten aus sein­er recht­en Gesin­nung keinen Hehl gemacht. Er ist stark, bul­lig — jed­er kann sich vorstellen, mit welch­er Wucht er die Messer­stöße geführt hat. 

Nach der Tat soll R. geprahlt haben, dies sei der “größte Kick” seines Lebens gewe­sen: Die Richter nah­men bestürzt zur Ken­nt­nis, dass offen­bar mehrere Men­schen von dem Mord wussten, aber nie­mand Anzeige erstat­tete. Erst im Spät­som­mer, als der Tote bei der Rapsernte gefun­den wurde, ver­haftete man die sechs Verdächti­gen. Der Vor­sitzende attestierte den fünf Verurteil­ten gestern eine unglaubliche Men­schen­ver­ach­tung: Kein Mitleid, kein Erbar­men — kein einzi­gen Gedanken hät­ten sie an ihr Opfer verschwendet. 


Lebenslange Haft für Haupt­täter im Disco-Mordprozess

Vier weit­ere Täter zu hohen Strafen verurteilt

(LR) Der Mörder von Roland Masch muss lebenslang hin­ter Git­ter. Das Frank­furter Landgericht verurteilte den 23-jähri­gen Matthias R. gestern wegen Mordes zu der Höch­st­strafe. Der Mit­täter Ste­fan K. erhielt 13 Jahre Freiheitsstrafe. 

Nach Abschluss der Beweisauf­nahme stand fest, dass der Fürsten­walder R. Sein Opfer am Mor­gen des 1. Juni ver­gan­genen Jahres mit 30 Messer­stichen getötet hat­te. Gemein­sam mit K. und drei weit­eren Män­nern, die alle der recht­en Szene zuge­ord­net wer­den, hat­te er das Opfer zuvor ver­prügelt und ausgeraubt. 

Maik W. (21) wurde zu ein­er fün­fein­hal­b­jähri­gen Frei­heitsstrafe wegen ver­sucht­en schw­eren Raubes und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung verurteilt. Sein zwei Jahre jün­ger­er Fre­und Axel T., muss wegen der gle­ichen Straftat­en für zweiein­halb Jahre ins Gefäng­nis. Der fün­fte im Bunde, der 26-jährige Daniel J., erhielt wegen Nich­tanzeigens von Straftat­en eine Frei­heitsstrafe von anderthalb Jahren. Er war während der Gewal­torgie an Masch see­len­ruhig in einem der Autos sitzen geblieben Das Gericht hat­te auch bei K. für die Höch­st­strafe und bei den anderen drei Tätern für Strafen zwis­chen 14 und drei Jahren plädiert.

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