In Bezugnahme auf den SPIEGEL Artikel “Rechtsextreme – Patriotische Pflicht” (23/2009) wollen wir, die Jugendbildungs – und Freizeitinitative Bernau (biF e.V.), folgendes anmerken:
Sie schreiben, dass die Polizei Bernau „2007 und 2008 kein rechtes Gewaltdelikt“ registrierte. Dazu wollen wir darauf verweisen, dass der Brandenburger Opferberatungsstelle „Opferperspektive e.V.“ ein Fall im Jahr 2007 bekannt ist, in dem ein Jugendlicher mit Migrationshintergrund rassistisch beleidigt und physisch schwer verletzt wurde. Außerdem wurde 2008 eine Person in der S‑Bahn auf dem Weg nach Bernau auf Grund seines vermeintlichen Migrationshintergrundes verbal bedroht. Nur auf Grund des „Nachweises seiner deutschen Herkunft“ wurde dieser nicht körperlich angegriffen. Innerhalb unserer Jugendarbeit sind uns einige Fälle bekannt in denen es zu „rechtsextremen Gewaltdelikten“ kommt, welche jedoch nicht zur Anzeige gebracht wurden bzw. von Seiten der Polizei nicht als „rechtsextrem motiviert“ anerkannt wurden. In ihrer Statistik tauchen ebenfalls die Situationen nicht auf, in denen sich die Betroffenen der physischen und psychischen Gewalt durch selbstbewusstes Auftreten entziehen konnten.
Des Weiteren muss darauf hingewiesen werden, dass zwar Richter Müllers Engagement lobenswert ist, jedoch nicht als einziger Grund für den „Erfolg“ im „Kampf gegen Rechts“ gesehen werden kann. Vielmehr beruht dieser auf dem offensiven zivilgesellschaftlichen Engagement und Auftreten (z.B. des Netzwerkes für Toleranz und Weltoffenheit Bernau, biF e.V.). Dabei stehen öffentliche Institutionen diesem Engagement nicht selten im Weg (z.B. dem LAP-Ausschuss Barnim, Polizei). Sie suggerieren außerdem, dass die Inhaftierung von „Rechtsextremen“ eine Lösung des Problems sei.
Außerdem kritisieren wir ihre unterschwellige Unterscheidung zwischen „militantem Rechtsextremismus“ und der gesellschaftlich tolerierten „rechter Gesinnung“ z.B. durch die, im Gegenteil zu ihrer Behauptung, angestiegene Präsenz der NPD/DVU in den Landes- und Kommunalparlamenten und der Öffentlichkeit. Diese Relativierung von „rechtsextremen“ Positionen kommt unserer Meinung einer Verharmlosung der gesamtgesellschaftliche Gefahr gleich.
Der biF e.V ist Rechtsträger des Jugendtreff Dosto.