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Männer-Bild im Wandel

(FRANZISKA MOHR, MAZ) KöNIGS WUSTERHAUSEN Wer noch immer glaubt, dass im Amts­gericht Königs Wuster­hausen vor allem Trick­be­trüger, Verkehrsrowdys und Diebe vorge­laden wer­den, irrt. Das Bild des Strafgerichts passt nur bed­ingt. Weitaus häu­figer muss das Gericht famil­iäre Angele­gen­heit­en regeln, weil die ein­sti­gen Part­ner der­art zer­strit­ten sind, dass nur noch eine Amtsper­son helfen kann. So bear­beit­ete allein das Fam­i­lien­gericht 2004 ähn­lich wie in den Vor­jahren knapp 800 Fälle. Den Löwenan­teil bilde­ten mit etwa 40 Prozent Ehescheidungen. 

Aber auch das Anfecht­en der Vater­schaft sowie Fra­gen der elter­lichen Sorge, wie des Umgangsrechts oder des Unter­halts, gehören zu diesem Bereich. 

Bei den Schei­dun­gen ist ein leichter Anstieg zu verze­ich­nen. Dem Direk­tor des Amts­gerichts Königs Wuster­hausen, Hans-Joachim Pauck­stadt, zufolge wer­den in der Region 35 bis 36 Prozent aller Ehen geschieden. Dabei kristallisieren sich im Wesentlichen zwei Knack­punk­te her­aus. Zum einen gehen die Part­ner bere­its nach drei oder vier Jahren wieder getren­nter Wege. Zum anderen wird die Schei­dung erst dann ein­gere­icht, wenn die Kinder allmäh­lich das Haus ver­lassen. Offen­bar ist dies eine Zäsur, wo fast aus­nahm­s­los Frauen entschei­den, dass sie mit diesem Mann nicht mehr bis zum Ende ihrer Tage leben wollen. Pauck­stadt: “Viele Frauen wollen auch nach 20 oder 25 Ehe­jahren noch über ihre Beziehung reden, möglicher­weise dieses oder jenes verän­dern. Ein Wun­sch, den viele Män­ner offen­sichtlich nur ungenü­gend nachvol­lziehen kön­nen.” Die Folge sei, dass die Frau schweigt und der Vor­rat an Gemein­samkeit immer weit­er schrumpft, bis die Part­ner­in einen Schlussstrich zieht. “Nicht sel­ten”, so der Amts­gerichts­di­rek­tor, “fall­en Män­ner dann aus allen Wolken, weil für sie alles in bester Ord­nung schien.” 

In jüng­ster Zeit kommt noch ein weit­eres Phänomen hinzu. Ger­ade hier in Bran­den­burg ist ein deut­lich­er Wan­del des Män­ner-Bildes einge­treten, der viele Part­ner­schaften belastet. War der Mann bish­er fast uneingeschränkt der Hauptver­di­ener, so sitzt er jet­zt möglicher­weise arbeit­s­los mit “Hartz IV” daheim, während seine Frau mit­ten im Beruf­sleben ste­ht. Viele Män­ner wer­den mit dieser Rolle des “Haus­man­nes” nicht fer­tig, ihr Selb­st­wert­ge­fühl sinkt drama­tisch. In eini­gen Fällen geht dies bis zum Griff zur Flasche. Auch das ist ein zunehmender Scheidungsgrund. 

Das Fam­i­lien­gericht spürt aber auch, dass sich das Bild des Mannes in ander­er Hin­sicht ändert. So haben viele Väter heute ihre Kinder selb­st gewindelt und gefüt­tert. Insofern kämpfen sie weitaus stärk­er als noch vor eini­gen Jahren um ihr Umgangsrecht. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die Fam­i­lie bis zur Tren­nung schon einige Jahre tat­säch­lich zusam­men gelebt hat. Bei den “Zufall­spro­duk­ten”, wie Pauck­stadt es schmun­zel­nd nen­nt, ist dies weitaus seltener. 

Das geht so weit, dass das Amts­gericht Königs Wuster­hausen erst kür­zlich entschei­den musste, ob ein Vater mit sein­er Tochter trotz des aus­drück­lichen Ver­bots der Mut­ter zu einem Flötenkonz­ert gehen darf oder nicht. Ein häu­figer Stre­it­punkt ist auch, ob und wie lange das Kind mit dem Vater in den Urlaub fahren darf. 

Den­noch bildet es nach wie vor die Aus­nahme, dass Kinder nach der Schei­dung beim Vater aufwach­sen. Das geschieht Pauck­stadt zufolge bei höch­stens zehn Prozent aller Fälle. Dabei zeigt sich, je älter die Kinder sind, desto wahrschein­lich­er ist, dass sie im Haushalt des Vaters leben wollen. Auss­chlaggebend ist meist aber nicht die beson­dere Liebe zum Vater, son­dern dass er am Ort bleibt, während die Mut­ter wegzieht. Das Kind will seinen gewohn­ten Fre­un­deskreis behalten. 

Als prob­lema­tisch bew­ertet das Amts­gericht die Sit­u­a­tion bei den Unter­halt­szahlun­gen für Kinder. Hier fehlt es neben dem Willen häu­fig auch an der Fähigkeit. 

Väter, die mehrere Jahre mit Unter­halt­szahlun­gen von 5000 bis 10 000 Euro in der Krei­de ste­hen, sind keine Sel­tenheit. Pauck­stadt: “Hier hil­ft auch keineswegs der Hin­weis Arbeit­slosigkeit, um sich dem Unter­halt zu entziehen oder ihn deut­lich zu min­dern.” Die Väter sind in jedem Fall verpflichtet, sich €paweit um Arbeit zu bemühen. Zudem gibt es Fälle, wo die fehlende Zahlungs­bere­itschaft vor allem damit begrün­det wird, dass man jet­zt für die Leben­shal­tungskosten der neuen Part­ner­in und deren Kinder aufkommt. Aber auch das ist nach Angaben des Amts­gericht­es kein aus­re­ichen­der Grund. In erster Lin­ie ist der Vater für seine leib­lichen Kinder verantwortlich. 

“Die Erfahrung zeigt”, so Pauck­stadt, “dass es dort, wo ein regelmäßiger Umgang mit dem Kind gepflegt wird, auch mit dem Unter­halt klappt.”

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