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Maximal acht Jahre Gefängnis für Haupttäter

(MAZ) Neu­rup­pin — Im Prozess um den Mord an dem Schüler Mar­i­nus Schöberl aus Pot­zlow (Uck­er­mark) hat der Vertei­di­ger des mut­maßlichen Haupt­täters für diesen max­i­mal acht Jahre Gefäng­nis beantragt. “Mar­i­nus wurde von allen drei Angeklagten stun­den­lang trak­tiert, gequält und ver­let­zt. Aber für seinen Tod ist nur mein Man­dant ver­ant­wortlich”, sagte der Anwalt des 18-Jährigen,
Volk­mar Schöneb­urg, am Don­ner­stag am Landgericht Neuruppin. 

 

Die Staat­san­waltschaft hat­te für den jün­geren der zwei angeklagten Brüder eine Jugend­strafe von zehn Jahren Gefäng­nis wegen Verdeck­ungsmordes beantragt. 

 

Bei einem gemein­samen Trinkge­lage in der Nacht zum 13. Juli ver­gan­genen Jahres hät­ten der größere Brud­er und der gle­ichal­trige Kumpel seines Man­dan­ten den 16-jähri­gen Mar­i­nus ver­bal attack­iert und ihn über sein
Ausse­hen gehänselt. Erst als die bei­den began­nen, das Opfer mit Fäusten zu trak­tieren, habe auch sein Man­dant — langjähriger Kumpel von Mar­i­nus — mit­gemacht, so der Verteidiger. 

 

Die vier jun­gen Män­ner fuhren dann zu einem Schweinestall. “Dort jagten die drei Mar­i­nus erneut Angst ein”, sagte der Anwalt in seinem Plä­doy­er. Sein Man­dant habe dann zum Entset­zen der anderen bei­den Angeklagten Mar­i­nus aufge­fordert, in eine Betonkante zu beißen; und sei ihm nach dem Vor­bild eines amerikanis­chen Films auf den Kopf gesprungen. 

 

“Eigentlich gab es keinen Grund dafür, dass mein Man­dant Mar­i­nus tötete. Er begreift diese Hand­lung selb­st nicht”, sagte Schöneb­urg. Sein­er Auf­fas­sung nach liegt wed­er ein recht­sradikales Motiv zu Grunde, noch han­delt es sich
um einen Verdeck­ungsmord. Bei dem 18-Jähri­gen, der Prob­leme im Eltern­haus und in der Schule hat­te, habe sich im Stall ein lang anges­tautes Aggres­sionspoten­zial entladen. 

 

Der Vertei­di­ger des anderen 18-jähri­gen Angeklagten hat­te für diesen Erziehungs- und Zucht­maß­nah­men sowie Aufhe­bung des Haft­be­fehls beantragt; die Staat­san­waltschaft plädierte auf fast zehn Jahre Gefäng­nis. Der Anwalt des großen Brud­ers, für den die Ankläger lebenslange Haft fordern, plädiert erst am 9. Okto­ber, weil er am Don­ner­stag krank war. Das Urteil soll am 16. Okto­ber gesprochen werden. 

 

Pot­zlow-Prozess: Anwalt plädiert auf acht Jahre Haft für Haupttäter

 

(MOZ) Neu­rup­pin (dpa) Im Prozess um den Mord an dem Schüler Mar­i­nus Schöberl hat
der Vertei­di­ger des mut­maßlichen Haupt­täters für diesen max­i­mal acht Jahre
Gefäng­nis beantragt. “Mar­i­nus wurde von allen drei Angeklagten stundenlang
trak­tiert, gequält und ver­let­zt. Aber für seinen Tod ist nur mein Mandant
ver­ant­wortlich”, sagte der Anwalt des 18-Jähri­gen, Volk­mar Schöneb­urg, am
Don­ner­stag am Landgericht Neu­rup­pin. Die Staat­san­waltschaft hat­te für den
jün­geren der zwei angeklagten Brüder eine Jugend­strafe von zehn Jahren
Gefäng­nis wegen Verdeck­ungsmordes beantragt. 

 

Bei einem gemein­samen Trinkge­lage in der Nacht zum 13. Juli vergangenen
Jahres hät­ten der größere Brud­er und der gle­ichal­trige Kumpel seines
Man­dan­ten den 16-jähri­gen Mar­i­nus ver­bal attack­iert, sagte Schöneb­urg. “Sag,
dass Du ein Jude bist”, hät­ten sie ihn aufge­fordert — und über sein Aussehen
gehänselt. Erst als die bei­den began­nen, das Opfer mit Fäusten zu
trak­tieren, habe auch sein Man­dant — langjähriger Kumpel von Marinus -
mit­gemacht, sagte der Verteidiger. 

 

Die vier jun­gen Män­ner fuhren dann zu einem Schweinestall. “Dort jagten die
drei Mar­i­nus erneut Angst ein”, sagte der Anwalt in seinem Plä­doy­er. Sein
Man­dant habe dann zum Entset­zen der anderen bei­den Angeklagten Marinus
aufge­fordert, in eine Betonkante zu beißen; und sei ihm nach dem Vor­bild des
Films “Amer­i­can His­to­ry X” auf den Kopf gesprungen. 

 

“Eigentlich gab es keinen Grund dafür, dass mein Man­dant Mar­i­nus tötete. Er
begreift diese Hand­lung selb­st nicht”, sagte Schöneb­urg. Sein­er Auffassung
nach liegt wed­er ein recht­sradikales Motiv zu Grunde, noch han­delt es sich
um einen Verdeck­ungsmord. Bei dem 18-Jähri­gen, der Prob­leme im Elternhaus
und in der Schule hat­te, habe sich im Stall ein lang angestautes
Aggres­sionspoten­zial entladen. 

 

Der Vertei­di­ger des anderen 18-jähri­gen Angeklagten hat­te für diesen
Erziehungs- und Zucht­maß­nah­men sowie Aufhe­bung des Haft­be­fehls beantragt;
die Staat­san­waltschaft plädierte auf fast zehn Jahre Gefäng­nis. Der Anwalt
des großen Brud­ers, für den die Ankläger lebenslange Haft fordern, plädiert
erst am 9. Okto­ber, weil er am Don­ner­stag krank war. Das Urteil soll am 16.
Okto­ber gesprochen werden.

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