(MAZ) Neuruppin — Im Prozess um den Mord an dem Schüler Marinus Schöberl aus Potzlow (Uckermark) hat der Verteidiger des mutmaßlichen Haupttäters für diesen maximal acht Jahre Gefängnis beantragt. “Marinus wurde von allen drei Angeklagten stundenlang traktiert, gequält und verletzt. Aber für seinen Tod ist nur mein Mandant verantwortlich”, sagte der Anwalt des 18-Jährigen,
Volkmar Schöneburg, am Donnerstag am Landgericht Neuruppin.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den jüngeren der zwei angeklagten Brüder eine Jugendstrafe von zehn Jahren Gefängnis wegen Verdeckungsmordes beantragt.
Bei einem gemeinsamen Trinkgelage in der Nacht zum 13. Juli vergangenen Jahres hätten der größere Bruder und der gleichaltrige Kumpel seines Mandanten den 16-jährigen Marinus verbal attackiert und ihn über sein
Aussehen gehänselt. Erst als die beiden begannen, das Opfer mit Fäusten zu traktieren, habe auch sein Mandant — langjähriger Kumpel von Marinus — mitgemacht, so der Verteidiger.
Die vier jungen Männer fuhren dann zu einem Schweinestall. “Dort jagten die drei Marinus erneut Angst ein”, sagte der Anwalt in seinem Plädoyer. Sein Mandant habe dann zum Entsetzen der anderen beiden Angeklagten Marinus aufgefordert, in eine Betonkante zu beißen; und sei ihm nach dem Vorbild eines amerikanischen Films auf den Kopf gesprungen.
“Eigentlich gab es keinen Grund dafür, dass mein Mandant Marinus tötete. Er begreift diese Handlung selbst nicht”, sagte Schöneburg. Seiner Auffassung nach liegt weder ein rechtsradikales Motiv zu Grunde, noch handelt es sich
um einen Verdeckungsmord. Bei dem 18-Jährigen, der Probleme im Elternhaus und in der Schule hatte, habe sich im Stall ein lang angestautes Aggressionspotenzial entladen.
Der Verteidiger des anderen 18-jährigen Angeklagten hatte für diesen Erziehungs- und Zuchtmaßnahmen sowie Aufhebung des Haftbefehls beantragt; die Staatsanwaltschaft plädierte auf fast zehn Jahre Gefängnis. Der Anwalt des großen Bruders, für den die Ankläger lebenslange Haft fordern, plädiert erst am 9. Oktober, weil er am Donnerstag krank war. Das Urteil soll am 16. Oktober gesprochen werden.
Potzlow-Prozess: Anwalt plädiert auf acht Jahre Haft für Haupttäter
(MOZ) Neuruppin (dpa) Im Prozess um den Mord an dem Schüler Marinus Schöberl hat
der Verteidiger des mutmaßlichen Haupttäters für diesen maximal acht Jahre
Gefängnis beantragt. “Marinus wurde von allen drei Angeklagten stundenlang
traktiert, gequält und verletzt. Aber für seinen Tod ist nur mein Mandant
verantwortlich”, sagte der Anwalt des 18-Jährigen, Volkmar Schöneburg, am
Donnerstag am Landgericht Neuruppin. Die Staatsanwaltschaft hatte für den
jüngeren der zwei angeklagten Brüder eine Jugendstrafe von zehn Jahren
Gefängnis wegen Verdeckungsmordes beantragt.
Bei einem gemeinsamen Trinkgelage in der Nacht zum 13. Juli vergangenen
Jahres hätten der größere Bruder und der gleichaltrige Kumpel seines
Mandanten den 16-jährigen Marinus verbal attackiert, sagte Schöneburg. “Sag,
dass Du ein Jude bist”, hätten sie ihn aufgefordert — und über sein Aussehen
gehänselt. Erst als die beiden begannen, das Opfer mit Fäusten zu
traktieren, habe auch sein Mandant — langjähriger Kumpel von Marinus -
mitgemacht, sagte der Verteidiger.
Die vier jungen Männer fuhren dann zu einem Schweinestall. “Dort jagten die
drei Marinus erneut Angst ein”, sagte der Anwalt in seinem Plädoyer. Sein
Mandant habe dann zum Entsetzen der anderen beiden Angeklagten Marinus
aufgefordert, in eine Betonkante zu beißen; und sei ihm nach dem Vorbild des
Films “American History X” auf den Kopf gesprungen.
“Eigentlich gab es keinen Grund dafür, dass mein Mandant Marinus tötete. Er
begreift diese Handlung selbst nicht”, sagte Schöneburg. Seiner Auffassung
nach liegt weder ein rechtsradikales Motiv zu Grunde, noch handelt es sich
um einen Verdeckungsmord. Bei dem 18-Jährigen, der Probleme im Elternhaus
und in der Schule hatte, habe sich im Stall ein lang angestautes
Aggressionspotenzial entladen.
Der Verteidiger des anderen 18-jährigen Angeklagten hatte für diesen
Erziehungs- und Zuchtmaßnahmen sowie Aufhebung des Haftbefehls beantragt;
die Staatsanwaltschaft plädierte auf fast zehn Jahre Gefängnis. Der Anwalt
des großen Bruders, für den die Ankläger lebenslange Haft fordern, plädiert
erst am 9. Oktober, weil er am Donnerstag krank war. Das Urteil soll am 16.
Oktober gesprochen werden.