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Anwalt: Es war Tötung aus frustbedingter Aggresssion

Vertei­di­ger im Pot­zlow-Prozess fordert für seinen Man­dan­ten Mar­cel S. acht Jahre Jugendhaft

 

(Tagesspiegel) Neu­rup­pin. Anwalt Volk­mar Schöneb­urg hat im Pot­zlow-Prozess den
schwierig­sten Part. Welche Strafe soll er für seinen Man­dan­ten Mar­cel S.
fordern, der sein Opfer mit kaum vorstell­bar­er Bru­tal­ität getötet hat? Wie
kann man den “Bor­d­stein­kick” erk­lären, den Sprung mit bei­den Stiefeln auf
den Hin­terkopf des 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl, der in die Kante eines
Schweinet­rogs beißen musste — und wim­mernd ahnte, was kommt? Schöneb­urg hat
müh­sam eine halb­wegs plau­si­ble Deu­tung ver­sucht. In seinem einstündigen
Plä­doy­er vor der Jugend­kam­mer des Landgerichts Neu­rup­pin holte der Anwalt am
Don­ner­stag weit aus, um dann doch festzustellen: Es ist Mord. Aber aus
anderen Motiv­en, als die Staat­san­waltschaft sage. Auch Schöneb­urg konnte
sein Entset­zen nicht ver­ber­gen: Was Mar­cel S. in der Nacht zum 13. Juli 2003
in dem Schweinestall in Pot­zlow getan hat, sei “wenig fassbar”. 

 

Der 18 Jahre alte Angeklagte, blass wie immer, hörte reg­los zu. Auch die
bei­den anderen Schläger, Marcels Brud­er Mar­co (24) und Sebas­t­ian F. (18),
die in jen­er Nacht Mar­i­nus Schöberl kaum weniger gequält hat­ten, zeigten wie
an allen anderen Prozessta­gen eine masken­hafte Mimik. Den­noch gab sich
Schöneb­urg Mühe, zumin­d­est Mar­cel vom Stig­ma des see­len­losen Mon­sters zu
befreien. Sein Man­dant habe darunter gelit­ten, dass die Eltern arbeitslos
waren und seine Mut­ter oben­drein ihre Krankheit nicht loswurde, sagte
Schöneb­urg. Es habe Mar­cel frus­tri­ert, dass er und Sebas­t­ian F. wegen
recht­sex­tremer Parolen nicht an ein­er Klassen­fahrt ihrer Bildungseinrichtung
teil­nehmen durften. Mar­cel sei von seinem älteren Brud­er abhängig gewesen,
auch habe der psy­chi­a­trische Gutachter eine Reifeverzögerung diagnostiziert.
Und in der Tat­nacht habe Mar­cel reich­lich Alko­hol genossen, außer­dem hätten
sich alle drei Angeklagten “gegen­seit­ig hochgeschaukelt”. 

 

Nach Ansicht Schöneb­urgs ist ein spezieller nieder­er Beweg­grund als
Mord­merk­mal zu erken­nen: “Wir haben hier eine Tötung aus frustbedingter
Aggres­sion.” Der “Bor­d­stein­kick” nach dem Muster ein­er bru­tal­en Szene aus
dem US-Film “Amer­i­can His­to­ry X” sei außer­dem ein “klas­sis­ch­er
Mit­täterexzess” — der anerken­nungssüchtige Mar­cel habe seinen Brud­er und
Sebas­t­ian F. “über­holt”. Keineswegs komme jedoch, wie die Staatsanwaltschaft
behaupte, als nieder­er Beweg­grund eine rechte Gesin­nung in Frage — obwohl
das Opfer gezwun­gen wurde, sich als “Jude” zu beze­ich­nen. Schöneb­urg meint,
Mar­cel habe sich wie ein “Chamäleon” ver­hal­ten und die “recht­sradikalen
Sachen” erst im Juni 2002 her­vorge­holt, kurz bevor Brud­er Mar­co aus
mehrjähriger Haft ent­lassen wurde. Mar­cel habe ver­sucht, Anerken­nung bei der
recht­en Clique zu find­en. Und der Vertei­di­ger präsen­tierte ein makaberes
Gle­ich­nis: “Wenn es Nud­is­ten gewe­sen wären, hätte er sich denen
angeschlossen.” 

 

Acht Jahre Jugend­haft hält der Anwalt für angemessen. Die Staatsanwaltschaft
ver­langt zehn Jahre, das im Jugend­strafrecht mögliche Höch­st­maß. Vor
anderthalb Wochen hat der Vertei­di­ger von Sebas­t­ian F. Haft abgelehnt,
“Zucht­mit­tel” reicht­en aus. Kom­mende Woche wird der Vertei­di­ger von Mar­co S.
plädieren, für den die Staat­san­waltschaft lebenslange Haft fordert. 

 

Anwalt beantragt acht Jahre Haft für Potzlow-Haupttäter

Vertei­di­ger sieht kein recht­sradikales Motiv

 

(LR) Im Prozess um den bru­tal­en Mord an dem Schüler Mar­i­nus Schöberl (die
RUNDSCHAU berichtete) hat der Vertei­di­ger des mut­maßlichen Haupt­täters für
diesen max­i­mal acht Jahre Gefäng­nis beantragt. 

 

“Mar­i­nus wurde von allen drei Angeklagten stun­den­lang trak­tiert, gequält und
ver­let­zt. Aber für seinen Tod ist nur mein Man­dant ver­ant­wortlich”, sagte
der Anwalt des 18-Jähri­gen, Volk­mar Schöneb­urg, am Don­ner­stag am Landgericht
Neu­rup­pin. Die Staat­san­waltschaft hat­te für den jün­geren der zwei
angeklagten Brüder eine Jugend­strafe von zehn Jahren Gefäng­nis beantragt. 

 

“Eigentlich gab es keinen Grund dafür, dass mein Man­dant Mar­i­nus tötete. Er
begreift diese Hand­lung selb­st nicht”, sagte Schöneb­urg. Sein­er Auffassung
nach liegt wed­er ein recht­sradikales Motiv zu Grunde, noch han­delt es sich
um einen Verdeckungsmord. 

 

Der Anwalt des großen Brud­ers, für den die Ankläger lebenslange Haft
fordern, plädiert erst am 9. Okto­ber. Das Urteil soll am 16. Oktober
gesprochen werden. 

 

Anwalt beantragt acht Jahre Gefäng­nis für Potzlow-Haupttäter

 

(BM) Neu­rup­pin — Der mut­maßliche Mörder von Mar­i­nus Schöberl, der 18-jährige
Pot­zlow­er Schüler Mar­cel Sch., soll nach den Worten seines Rechtsanwalts
Volk­mar Schöneb­urg max­i­mal acht Jahre hin­ter Git­ter. Der Sprung auf den
Hin­terkopf des zuvor schon stun­de­lang gepeinigten und misshandelten
16-jähri­gen Mar­i­nus sei allein auf einen Entschluss von Mar­cel Sch.
zurück­zuführen. “Für Mar­i­nus Tod ist nur mein Man­dant ver­ant­wortlich.” Die
Staat­san­waltschaft sieht es dage­gen als erwiesen an, dass der Mord in dem
alten Schweine­mast­be­trieb von Pot­zlow (Uck­er­mark) in der Nacht zum 13. Juli
2003 auch von den bei­den Mitangeklagten Mar­co Sch. (24) und Sebas­t­ian F.
(18) gebil­ligt wurde. 

 

“Zum Entset­zen” der bei­den anderen Angeklagten habe Mar­cel Marinus
gezwun­gen, in die Kante eines Schweinet­ro­ges zu beißen. Eine Szene, die er
aus dem Spielfilm “Amer­i­can His­to­ry X” kan­nte und die damit endete, dass ein
Skin­head einem far­bigen Ein­brech­er mit bei­den Füßen auf den Kopf springt.
Genau­so tat es Mar­cel Sch.. Die Wucht des Trittes, der den Kopf von Marinus
nach Aus­sagen des Gerichtsmedi­zin­ers regel­recht “auseinan­der­sprengte”, wurde
noch ver­stärkt durch Springer­stiefel mit Stahlkap­pen, die Mar­cel dabei trug.
Ein recht­sradikales Motiv schloss der Vertei­di­ger aus. Für die Tat, “die
mein Man­dant selb­st nicht begreift”, machte Anwalt Schöneb­urg ein lange
aufges­tautes “Aggres­sionspoten­zial” bei Mar­cel Sch. verantwortlich. 

 

Jugend­strafe für Mar­cel S. verlangt

 

(TAZ) NEURUPPIN ap Im Prozess um den Mord an einem 16-Jähri­gen im
bran­den­bur­gis­chen Pot­zlow hat der Vertei­di­ger für den mutmaßlichen
Haupt­täter eine Jugend­strafe nicht über acht Jahren gefordert. Zugleich
bestritt der Anwalt ein recht­sex­trem­istis­ches Motiv für die Tat. Der 18
Jahre alte Mar­cel S. habe sich des Mordes und der zweifachen gefährlichen
Kör­per­ver­let­zung schuldig gemacht, sagte Recht­san­walt Volk­mar Schöneb­urg am
Don­ner­stag vor dem Landgericht Neu­rup­pin. Gle­ich­wohl set­ze er auf die
erzieherische Wirkung der Jugend­strafe, um dem Angeklagten die Chance für
eine pos­i­tive Entwick­lung zu geben. Schöneb­urg zufolge ist allein Mar­cel S.
für die Tötung des 16 Jahre alten Mar­i­nus ver­ant­wortlich. Dage­gen war die
Staat­san­waltschaft von ein­er Gemein­schaft­stat der drei Angeklagten
aus­ge­gan­gen. Der Anwalt erk­lärte, die Tat solle nicht verniedlicht werden.
Mar­i­nus war von den ins­ge­samt drei Angeklagten wegen dessen gefärbter Haare
und sein­er HipHop-Klei­dung ange­grif­f­en und als Jude beze­ich­net worden.

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