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Misshandlung im Strafvollzug

Gegen 13 Bedi­en­stete der Jus­tizvol­lzugsanstalt (JVA) Brandenburg/Havel sind Diszi­pli­narver­fahren ein­geleit­et wor­den. Den Wärtern wird Mis­shand­lung eines Strafge­fan­genen vorgeworfen. 

Umfan­gre­iche Unter­suchun­gen von Staat­san­waltschaft und Jus­tizmin­is­teri­um hät­ten den Ver­dacht erhärtet, dass die 13 Män­ner im Früh­jahr 1999 in drei Fällen an kör­per­lichen Mis­shand­lun­gen des Strafge­fan­genen D. beteiligt waren, sagte ein Min­is­teri­umssprech­er am Don­ner­stag in Potsdam. 

Die Diszi­pli­narver­fahren seien durch den Leit­er der JVA ein­geleit­et wor­den. Die beschuldigten Wärter seien inner­halb des Gefäng­niss­es in Bere­iche ver­set­zt wor­den, in denen sie nichts mehr mit der Betreu­ung von Gefan­genen zu tun hät­ten. Weit­erge­hende dien­strechtliche Maß­nah­men wie Sus­pendierun­gen wer­den derzeit geprüft. 

Den Angaben zufolge war ein erstes Ermit­tlungsver­fahren gegen einen Bedi­en­steten auf­grund man­gel­nder Beweise im Jahr 2000 eingestellt wor­den. Auf­grund neuer Erken­nt­nisse sei das Ver­fahren im Som­mer 2004 wieder aufgenom­men wor­den. Die Ermit­tlun­gen wur­den von Amts wegen auf ins­ge­samt 13 Wärter ausgedehnt.

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