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Mit dem Grundgesetz gegen das Grundgesetz

Anlässlich des 60. Jahrestages der Grün­dung der Bun­desre­pub­lik und begleit­et von ein­er Vielzahl von Protes­tak­tio­nen marschierten gestern unge­fähr 250 (Neo)nazis durch die bran­den­bur­gis­che Kle­in­stadt Luckenwalde. 

Die so genan­nten „Freien Kräfte Tel­tow Fläming“ hat­ten zu den Auf­marsch unter dem Mot­to „Frei­heit statt BRD“ aufgerufen um den Ersatz der gel­tenden Staats­form durch einen so genan­nten „Nationalen Sozial­is­mus“ einzu­fordern. Auf zuvor, u.a. bei (Neo)naziveranstaltungen  am 25. April 2009 in Treuen­bri­et­zen (Land­kreis Pots­dam Mit­tel­mark) und am 1. Mai 2009 in Freiberg (Sach­sen), verteil­ten Flug­blät­tern „argu­men­tierten“ die Ver­anstal­ter von Luck­en­walde mit der ange­blichen Ungültigkeit des „Grundge­set­zes“ und ver­langten die Ausar­beitung ein­er Ver­fas­sung, die mut­maßlich auf die Wieder­her­stel­lung des „Deutschen Reich­es“ in vollem Umfang und in den Gren­zen von 1937 abzielt.

In Rede­beiträ­gen ließen die Vertreter der einzel­nen (Neo)nazigruppen dann auch keinen Zweifel daran, dass diese juris­tis­che „Argu­men­ta­tion“  nur als Mit­tel zum Zweck dient, um ins­beson­dere gegen die im „Grundge­setz“ ver­wirk­licht­en Men­schen­rechte zu schießen, ihnen völkische, ras­sis­tis­che und anti­semi­tis­che  Grund­sätze ent­ge­gen­zuset­zen und den 1945 in staat­stra­gen­der Form zer­schla­gen­den Nation­al­sozial­is­mus qua­si wiederzubeleben.

Keinen Zweifel hat­ten deswe­gen auch die Luck­en­walder was sie von den Teil­nehmern dieses Auf­marsches zu erwarten haben. Ent­lang der Demon­stra­tionsroute der (Neo)nazis hat­te deshalb ein Bürg­er­bünd­nis Plakate mit der Auf­schrift „Luck­en­walde gegen Nazis“ ange­bracht und auf dem Mark­t­platz im Stadtzen­trum zu ein­er konkreten Ver­anstal­tung gegen den Auf­marsch aufgerufen, die von unge­fähr 300 Bürg­ern besucht wurde. An ein­er antifaschis­tis­chen Demon­stra­tion durch das Stadt­ge­bi­et nah­men zudem unge­fähr 450 Men­schen teil.

Weit­er­hin kam es zu zahlre­ichen Protes­tak­tio­nen am Rande des (Neo)naziaufmarsches, die den marschieren­den (Neo)nazis aus Berlin, Bran­den­burg, Sach­sen und Sach­sen-Anhalt deut­lich den Ein­druck ver­mit­tel­ten hier nicht willkom­men zu sein. 

Lediglich den Polizeikräften der Bun­desre­pub­lik, die ihren Ein­satz eben­so mit Artikeln aus dem „Grundge­setz“ recht­fer­tigten, hat­ten es die (Neo)nazis zu ver­danken, dass sie über­haupt marschieren durften und vor dem ihrer­seits ange­fein­de­ten „linken Pöbel“ geschützt wurden.

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