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Mord an Obdachlosem

berlin­er morgenpost:

Staat­san­waltschaft fordert lebenslange Haft wegen Mordes an Obdachlosem

dpa Pots­dam — Im Prozess um die Ermor­dung eines Obdachlosen im bran­den­bur­gis­chen Dahle­witz hat die Staat­san­waltschaft für einen 22- Jähri­gen eine lebenslange Haft­strafe gefordert. Auf sadis­tis­che Weise habe er gemein­sam mit vier anderen Angeklagten das 61-jährige, schmächtige Opfer geprügelt und gequält, bis es an seinem eige­nen Blut erstick­te, sagte Staat­san­walt Peter Petersen gestern vor dem Pots­damer Landgericht. 

Der mut­maßliche Rädels­führer soll nach dem Willen des Staat­san­walts für 13 Jahre ins Gefäng­nis. Wegen sein­er schw­eren seel­is­chen Abar­tigkeit ist der 21-Jährige einem psy­chi­a­trischen Gutachter zufolge nur ver­min­dert schuld­fähig. Für die drei übri­gen Angeklagten ver­langte der Staat­san­walt Jugend­strafen zwis­chen 5 und 8 Jahren. 

Die fünf 17 bis 22 Jahre alten Angeklagten hat­ten zu Prozess­be­ginn ges­tanden, den Obdachlosen im August 2001 so schw­er ver­let­zt zu haben, dass er wenig später starb. Vier der Män­ner sind wegen Mordes angeklagt. Dem Jüng­sten wird nur Totschlag zur Last gelegt, weil er erst später dazu stieß und nach Ansicht der Staat­san­waltschaft nichts von den Motiv­en der anderen wusste. 

Ent­ge­gen den Angaben der fünf Angeklagten spielte Alko­hol nach den Worten des Staat­san­walts keine Rolle am Tatabend. 

Der Prozess soll am 3. April mit den Plä­doy­ers der Vertei­di­gung fort­ge­set­zt wer­den. Das Urteil wird für den 10. April erwartet.

berlin­er zeitung:

Hohe Strafen für Mord an Obdachlosem gefordert

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Einem der fünf Angeklagten dro­ht lebenslängliche Haft 

Jan Thomsen

POTSDAM. Im Prozess um den Mord an dem Obdachlosen Dieter Manzke hat der Staat­san­walt hohe Strafen für die bei­den Haupt­täter gefordert. Für den 22-jähri­gen Dirk B. — den Ältesten der fünf jun­gen Män­ner, die ihr 61-jähriges Opfer im August 2001 in Dahle­witz bru­tal zu Tode prügel­ten — beantragte Peter Petersen lebenslange Haft. Beim mut­maßlichen Anführer der fünf, dem 21-jähri­gen Dirk R., ließ der Staat­san­walt in seinem Plä­doy­er vor dem Pots­damer Landgericht mildernde Umstände auf Grund ein­er diag­nos­tizierten Per­sön­lichkeitsstörung gel­ten. Er beantragte 13 Jahre Haft für ihn.
Für die drei jün­geren Angeklagten komme wegen man­gel­nder Reife nur eine Jugend­strafe in Betra­cht, sagte Petersen. Laut Plä­doy­er sollen der 19-jährige Ron­ny R. für acht Jahre und der zur Tatzeit noch 20-jährige Ralf W. für sechs Jahre ins Gefäng­nis. Der 17-jährige Uwe R. — als Einziger nicht wegen Mordes, son­dern wegen Totschlags angeklagt — soll auf Antrag der Anklage wegen “rel­a­tiv ger­ingfügiger Tat­beiträge” fünf Jahre ins Gefängnis. 

Der Staat­san­walt beschuldigte alle Angeklagten, sich bewusst mit “viehis­chen Quälereien” an ihrem Opfer ver­gan­gen zu haben. Alko­hol als Grund für eine “Enthem­mung” schloss er aus: “Das hat hier keine Rolle gespielt”, sagte Petersen und berief sich auf mehrere Zeu­ge­naus­sagen, in denen die fünf Män­ner als “nicht betrunk­en” beschrieben wur­den. Zwar hät­ten sie ihr wehr-los­es Opfer anfangs nicht töten wollen — doch dann der­art erbar­mungs­los zugeschla­gen und ‑getreten, dass sie seinen Tod in Kauf nah­men. Die Angeklagten hät­ten sich dabei gezielt einen sozial Schwächeren aus­ge­sucht, um auf ihn einzuprügeln. “Dabei haben sie sich selb­st zum Her­rn über Leben und Tod gemacht.” Damit sei der Tatbe­stand des Mordes erfüllt. 

Den Ablauf des Über­falls am 8. August 2001 beschrieb der Staat­san­walt so: Nach einem zunächst “ganz nor­malen” abendlichen Tre­f­fen zum Reden und Trinken habe Dirk R. vorgeschla­gen, Dieter Manzke in sein­er Garten­laube in Dahle­witz — wo er seit einiger Zeit über­nachtete — aufzusuchen und zusam­men­zuschla­gen. “Das fand in der Gruppe gle­ich Gefall­en”, sagte Petersen. Die bei­den Ältesten hät­ten sich dann durch beson­dere Bru­tal­ität und “sadis­tis­che Quälereien” her­vor­ge­tan. Dirk R., indem er dem schmächti­gen 61-Jähri­gen immer wieder ins Gesicht schlug und “mit voller Wucht” auf den Oberkör­p­er sprang; Dirk B., indem er Manzke Jogurt ins blu­tende Gesicht kippte, Zigaret­ten auf sein­er Haut aus­drück­te und mit dem Fin­ger aufs längst schon zugeschwol­lene Auge presste. Auch Ron­ny R. und Ralf W. hät­ten mit Faustschlä­gen und Fußtrit­ten zum Mar­tyri­um ihres wehrlosen Opfers beige­tra­gen. Der 17-jährige Uwe R. schließlich, der zu der Szene etwas später hinzukam, habe bere­itwillig auf die Auf­forderung von Dirk R. reagiert, eben­falls zuzuschla­gen. Dass die jun­gen Män­ner dur­chaus mit dem Tod ihres Opfers rech­neten, so argu­men­tierte der Staat­san­walt, sei auch daran zu erken­nen, dass sie nach der Tat ver­sucht­en, den Schw­er­stver­let­zten zu ver­steck­en. “Sie woll­ten nicht ent­deckt werden.” 

Der Staat­san­walt hielt dem mut­maßlichen Anführer Dirk R. zugute, dass dessen “über­natür­liche Aggres­siv­ität” auf seine gestörte Per­sön­lichkeit zurück­zuführen sei. Der 21-Jährige sei “frühzeit­ig selb­st das Opfer von Prügelorgien” gewor­den: “Eigentlich müssten rechts und links von ihm seine Adop­tivel­tern sitzen”, sagte Petersen. Das Ergeb­nis ihrer ver­ant­wor­tungslosen Erziehung sei “ein brandge­fährlich­er junger Mann”. Bei dem 19-jähri­gen Ron­ny R. liege dage­gen zwar auch eine Per­sön­lichkeitsstörung vor; diese habe sich jedoch nicht auf die Tat ausgewirkt. 

Bei der Beschrei­bung des Motivs tat sich auch der Staat­san­walt schw­er. Eine “Verzwei­flung über die eige­nen Leben­sum­stände” habe die fünf zu ihrem aggres­siv­en Abreagieren gegenüber einem noch schwächeren Opfer geführt, das sie ver­achteten. “An diesem Abend”, sagte Petersen, “woll­ten sie alle ein­mal auss­chließlich Täter sein.”

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